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rbb exklusiv: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Dreifachmörder von Müllrose und Beeskow

Geschrieben am 06-02-2019

Frankfurt (Oder) (ots) - Das Urteil gegen den Dreifachmörder von
Müllrose und Beeskow ist rechtskräftig.

Damit wird das Verfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) nicht
noch einmal aufgerollt. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt
entschieden, erfuhr der rbb von Verfahrens-Beteiligten.

Der Bundesgerichtshof hat damit die Revision des Verteidigers von
Jan G. verworfen. Das oberste Gericht sieht keine Verfahrens- oder
Rechtsfehler. Die Verteidigung wollte unter anderem prüfen lassen, ob
eine sogenannte Dashcam als Beweismittel eingesetzt werden darf. Die
Kamera, montiert in einem vorbeifahrenden LKW, hatte die letzten
Sekunden vor dem tödlichen Zusammenstoß mit zwei Polizisten
aufgenommen.

Jan G. hat vor zwei Jahren im Streit seine Großmutter getötet und
auf der Flucht zwei Beamte absichtlich überfahren. Vor einem Jahr
verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Derzeit
befindet sich der Dreifachmörder aufgrund eines früheren Beschlusses
des Landgerichtes Frankfurt (Oder) in der geschlossenen Psychiatrie
in Brandenburg an der Havel.



Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Antenne Brandenburg
Chef vom Dienst
Studio Frankfurt (Oder)
Tel.: 97993 - 39555
aktuell@antennebrandenburg.de

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell


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