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EU-Kommission rügt Deutschland: zu wenig Schutzgebiete ausgewiesen / NABU: Deutschland kein Musterschüler in Sachen Naturschutz - schon neun Jahre Verzug

Geschrieben am 24-01-2019

Berlin (ots) - Die EU-Kommission hat heute im
Vertragsverletzungsverfahren zum Gebietsschutz eine Rüge gegen
Deutschland ausgesprochen. "Der NABU begrüßt diesen Schritt. Die Rüge
zeigt, dass Deutschland kein Musterschüler bei der Umsetzung von
EU-Naturschutzrecht ist", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
"Die EU-Kommission tut gut daran, ihre Rolle als Hüterin der Verträge
ernst zu nehmen. Sonst riskiert sie, das Vertrauen der Bürger zu
verspielen."

Die EU-Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren 2015
eingeleitet, weil Deutschland viele seiner Natura 2000-Gebiete trotz
Ablauf der Frist im Jahr 2010 nicht unter Schutz gestellt hatte. Im
Jahr 2015 fehlte die Unterschutzstellung nach Angabe der
EU-Kommission dabei für 2.784 der 4.606 Gebiete, heute sollen noch
immer 787 Gebiete unzureichend gesichert sein. Zudem fehlten für
viele dieser Gebiete die in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie
vorgesehenen Managementpläne mit konkreten Erhaltungsmaßnahmen.

Der NABU erwartet nun von der Bundesregierung und den
Bundesländern, dass sie ihre Bemühungen um die Unterschutzstellung
und um die Managementplanung, die für den Naturschutz maßgeblich ist,
verstärken. Besonders wichtig sind verbindliche und vollzugsscharfe
Pläne, die für Rechtssicherheit sorgen. Außerdem darf es keine
Pauschalausnahmen für die Landwirtschaft geben. Geschieht dies nicht,
landet das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser
könnte Strafzahlungen gegen Deutschland festlegen. Miller: "Eine
Naturschutzoffensive ist aber vor allem deshalb dringend nötig, weil
Lebensräume, Tiere und Pflanzen in den Natura 2000-Gebieten endlich
ihren gesetzlich verbrieften Schutz bekommen müssen."

Hintergrund: Deutschland ist als Mitgliedstaat der EU gemäß Art. 4
Abs. 4 der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie dazu verpflichtet,
die in das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 aufgenommenen
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als Schutzgebiete
auszuweisen. Dies hätte bis spätestens 2010 geschehen müssen. Gemäß
Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie hätte Deutschland außerdem Maßnahmen
festlegen müssen, um die Erhaltungsziele der Gebiete zu erreichen und
um damit zum günstigen Erhaltungszustand der entsprechenden Arten und
Lebensraumtypen beizutragen.

Pressemitteilung der EU-Kommission zum Verfahren (Nr. 2014/2262):
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-462_de.htm



Für Rückfragen:

Dr. Raphael Weyland, NABU-Experte für EU-Naturschutzpolitik, Mobil
+32 487 457 191, E-Mail: Raphael.Weyland@NABU.de

NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper |
Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell


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