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IKK e.V.: TSVG verbessert Versorgung, konterkariert aber nachhaltige Finanzierung und höhlt Selbstverwaltung weiter aus

Geschrieben am 16-01-2019

Berlin (ots) - Die Innungskrankenkassen begrüßen das
grundsätzliche Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
(TSVG), die Termin- und Wartezeitsituation in den deutschen
Arztpraxen zu verbessern, ausdrücklich. Doch das Vorhaben, die
Versorgung der Patienten zu verbessern, hat seine Schwächen in der
Ausgestaltung, kritisieren sie im Vorfeld der heutigen Anhörung im
Gesundheitsausschuss. Neben der erneuten Beschneidung von
Selbstverwaltungskompetenzen ist den Innungskrankenkassen vor allem
die Finanzierung nach dem Gießkannenprinzip ein Dorn im Auge.

"Schon mit dem sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
(GKV-SVSG) wurde das Prinzip der Selbstverwaltung spürbar
ausgehöhlt", erklärt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des
IKK e.V. "Der Geist dieses Gesetzes durchdringt nun auch das TSVG:
Die Selbstverwaltung wird deutlich in ihren Rechten beschnitten." So
sollen beispielsweise die für die Sozialversicherung zuständigen
obersten Landesbehörden ein Mitberatungsrecht im Zulassungsverfahren
der Ärzte erhalten und die Rechts- zur Fachaufsicht erweitert werden.
Zudem greift der Gesetzgeber erneut in den originären Aufgabenbereich
der Selbstverwaltung, den Abschluss der Vorstandsverträge, ein.
"Dabei geht es uns an dieser Stelle nicht um die Frage der
Angemessenheit und Transparenz der Vergütung, sondern darum, wer für
die Festlegung der Gehälter verantwortlich ist", erläutert der
Vorstandsvorsitzende. Besonders besorgt zeigt sich Müller über den
letzte Woche bekanntgewordenen Änderungsantrag Nr. 28 zur Aufnahme
weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den
Leistungskatalog der GKV. Dieser Vorschlag mache den G-BA als
normsetzendes Gremium überflüssig, stellt er fest und mahnt: "Damit
wird eine essentielle Leitplanke für evidenzbasierte Medizin
langfristig zum Nachteil der Versorgungssicherheit beseitigt!"

Des Weiteren befürchten die Innungskrankenkassen mit den Vorhaben
des TSVG eine nachhaltige Kostenbelastung der
Krankenkassenlandschaft. "Insbesondere die undifferenzierte
Ausweitung der extrabudgetären Vergütung, etwa für die Behandlung im
Rahmen der Akutsprechstunde oder die Vermittlung zu einer
weiterführenden Behandlung, sehen wir kritisch", sagt Hans Peter
Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Diese Leistungen
gehörten schließlich zum Standard des Sicherstellungsauftrags und
seien mit der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bereits abgedeckt.
"Insgesamt haben wir starke Zweifel, ob mit den Mehrausgaben
tatsächlich eine Versorgungsverbesserung verbunden ist", macht
Wollseifer deutlich. "Das geht dann in doppelter Weise zu Lasten der
Beitragszahler, also der Versicherten und der Arbeitgeber!"

Beunruhigt sind die Innungskrankenkassen auch über die Art und
Weise des Gesetzgebungsverfahrens. "Auch wenn sich
Bundesgesundheitsminister Spahn bereits früher als ein Fan des
Omnibusverfahrens gezeigt hat, das Vorgehen beim TSVG sucht
seinesgleichen", ergänzt IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl. "Mit
der Vielzahl von Einzelregelungen, die nichts mit dem Kern des
Gesetzes zu tun haben, ist das Verfahren überfrachtet und
unausgewogen." Während einige gute Regelungen, etwa die Einführung
von Kodierrichtlinien, längst überfällig waren, haben zahlreiche
unausgegorene Regelungen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden oder
sollen noch in Form von Änderungsanträgen in das Gesetz aufgenommen
werden. Hohnl verweist hier auf die gänzliche Streichung der
Möglichkeit zur Durchführung von Modellvorhaben nach Einführung der
Blankoverordnung in die Regelversorgung und den geplanten
stufenweisen Zugang der Versicherten zur psychotherapeutischen
Versorgung.



Pressekontakt:
Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: presse@ikkev.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell


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