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Verfahren beim Bundesgerichtshof / BGH bestätigt Treuhänder-Praxis der PKV

Geschrieben am 19-12-2018

Berlin (ots) - Zur heutigen Verhandlung des Bundesgerichtshofs im
Verfahren zur formellen Wirksamkeit von Beitragsanpassungen erklärt
Dr. Florian Reuther, Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung
des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV):

"Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das seit 25 Jahren
etablierte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligung nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz rechtskonform ist. Dies ist kein Urteil
zu Lasten der Versicherten, sondern es bestätigt, dass die geltenden
Regeln beachtet wurden.

Unabhängig von der BGH-Entscheidung sollte gleichwohl der
Gesetzgeber tätig werden und die Regeln zur Beitragsanpassung
insgesamt modernisieren, damit im Interesse des Verbraucherschutzes
auch in Zukunft ein glaubwürdiges Verfahren gesichert ist und
Beitragssprünge vermieden werden können.

Im Interesse der Versicherten sollte der Gesetzgeber dabei auch
eine Verstetigung der Beitragsanpassungen ermöglichen. Dafür
engagiert sich der PKV-Verband bereits seit vielen Jahren. Denn nach
den geltenden Regeln kann es zu einem Wechsel von Jahren der
Stabilität und dann umso größeren Beitragssprüngen kommen.

Der Reformvorschlag der PKV wird auch von der Verbraucherzentrale
unterstützt. Das deckt sich mit den Interessen der Versicherten. So
ergab eine repräsentative INSA-Umfrage unter 2.000 Befragten im
November 2017, dass eine Zweidrittel-Mehrheit bei Kostenanstiegen
lieber mehrere kleine Erhöhungen wünscht als große Erhöhungen alle
paar Jahre."



Pressekontakt:
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
Telefax 030 / 20 45 89 - 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
Internet www.pkv.de
Twitter www.twitter.com/pkv_verband

Original-Content von: PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., übermittelt durch news aktuell


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