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Lebensmittelverschwendung stoppen: Deutsche Umwelthilfe und foodsharing fordern verbindlichen Aktionsplan statt freiwilliger Konzernvereinbarungen

Geschrieben am 11-12-2018

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe und foodsharing stellen
Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung vor - Eckpunkte von
Landwirtschaftsministerin Klöckner sind nicht ausreichend -
Unternehmensspezifische Zwischenziele zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung bis 2030 nötig - Weitergabe überschüssiger
Lebensmittel muss rechtlich abgesichert werden - Besseres Verständnis
von Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum erforderlich

Jedes Jahr landen in Deutschland 18 Millionen Tonnen und damit
rund ein Drittel der erzeugten Lebensmittel im Müll. Dabei ließe sich
über die Hälfte davon vermeiden. Deutschland hat sich dazu
verpflichtet, die Lebensmittelabfälle von Einzelhandel und privaten
Haushalten bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Wie genau dieses
Ziel erreicht werden kann, stellten die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
und foodsharing heute in Berlin mit einem gemeinsamen Aktionsplan
anlässlich des sechsten foodsharing-Geburtstags am 12. Dezember vor.

Die beiden Vereine kritisieren die am 19. November 2018 von
Bundeministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner
veröffentlichten Eckpunkte gegen die Lebensmittelverschwendung als
unzureichend und zu wirtschaftsnah. DUH und foodsharing sehen in den
vorgesehenen Unternehmensvereinbarungen den Versuch wirksame
politische Maßnahmen zu verzögern. Die Vereine fordern eine
Dokumentationspflicht von Lebensmittelverlusten entlang der
Wertschöpfungskette und die Festlegung verbindlicher
unternehmensspezifischer Zwischenziele zur Halbierung der
Lebensmittelabfälle bis 2030. Es fehle auch ein Wegwerfstopp
genießbarer Lebensmittel für Supermärkte, eine stärkere Aufklärung
über Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum sowie eine rechtliche
Absicherung von Lebensmittelrettern.

"Für die Produktion weggeworfener Lebensmittel wird 20 Prozent der
landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland beansprucht und es
kommt zu unnötigen Klimaemissionen von umgerechnet 48 Millionen
Tonnen CO2 pro Jahr. Um diese enormen Umweltfolgen zu begrenzen, nahm
sich Deutschland bereits 2015 die Halbierung der Lebensmittelabfälle
bis 2030 vor. Dazu sind verbindliche, unternehmensspezifische
Zwischenziele unverzichtbar. Doch bis heute gibt es solche Zielmarken
für Landwirtschaft, Industrie, Handel und Großverbraucher nicht.
Stattdessen vertraut Bundesministerin Julia Klöckner auf das
Wohlwollen von Unternehmen durch freiwillige Vereinbarungen und
verhindert so notwendige sowie schnelle positive Entwicklungen",
kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

"Um Zielmarken für die Unternehmen festlegen und überprüfen zu
können, ist eine verlässliche Datengrundlage notwendig. Vom Landwirt
bis zum Händler gibt es aber noch immer keine Pflicht, die
Lebensmittelverluste genau zu erfassen und zu melden. Ohne
Transparenz über die von den Unternehmen vernichteten Lebensmittel
bleiben Reduktionsziele wirkungslos", sagt Philipp Sommer,
Stellvertretender Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. DUH und
foodsharing fordern deshalb eine Dokumentationspflicht von entsorgten
Lebensmitteln, bei der alle Verluste in Landwirtschaft, Industrie und
Handel sowie bei Großverbrauchern erhoben werden.

"Seit sechs Jahren bewahren über 47.000 foodsharing-Freiwillige
täglich tonnenweise gute Lebensmittel vor dem Müll und ergänzen damit
die wichtige Arbeit der Tafeln. Wir haben die Wertschätzung von
Lebensmitteln in die Öffentlichkeit gebracht und vielen Unternehmen
Lösungen aufgezeigt. Allerdings wird das Retten von Lebensmitteln
nach wie vor durch rechtliche Unsicherheiten erschwert. Dabei müsste
es umgekehrt sein und die Weitergabe von Lebensmitteln aktiv
unterstützt und gefördert werden", resümiert foodsharing-Vorstand
Stefan Kreutzberger.

Initiativen und Organisationen, die sich für einen nachhaltigen
Konsum und gegen Lebensmittelverschwendung einsetzen, sollten
steuerlich und rechtlich gefördert und nicht schlechter gestellt
werden, indem man sie zu Unrecht als Gewerbetreibende einstuft. Der
Rechtsrahmen muss zudem endlich einen unkomplizierten Betrieb von
Übergabestellen ermöglichen.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum (VD) werden von
einem großen Teil der Bevölkerung nicht richtig verstanden. In der
Folge landen etwa 131.000 Tonnen Lebensmittel jedes Jahr unnötig im
Müll. Deshalb ist eine bessere Erklärung des MHD auf der Verpackung
und eine verstärkte Informationsarbeit erforderlich. "Handel und
Produktion müssen durch Hinweise an Kühlregalen und auf Verpackungen
Verbrauchende dazu animieren, selbstständig zu prüfen, ob Produkte
noch genießbar sind. Wir sollten weniger den Angaben auf den
Verpackungen und mehr unseren Sinnen vertrauen, um unnötige Verluste
zu verhindern", sagt Nathalie Szycher, Beirätin bei foodsharing.

Immer öfter werden neuartige intelligente oder aktive Verpackungen
als Lösung gegen die Lebensmittelverschwendung auf den Markt
gebracht, die zum Teil kaum recyclingfähig sind. Intelligente
Verpackungen zeigen die Haltbarkeit eines Produktes an, während
aktive Verpackungen dessen Haltbarkeit verlängern, indem sie
beispielsweise Feuchtigkeit oder Sauerstoff absorbieren. "Eine
längere Haltbarkeit bedeutet jedoch nicht, dass weniger Lebensmittel
weggeworfen werden. So hat sich die Menge an Plastikverpackungen in
den letzten zehn Jahren um etwa ein Drittel erhöht, ohne dass dies
die Lebensmittelverschwendung reduziert hätte. Anstelle von mehr
Verpackungen bedarf es besserer politischer Rahmenbedingungen, um die
Lebensmittelverschwendung zu reduzieren", sagt Sommer.

"Damit nicht länger essbare Lebensmittel aus dem Einzelhandel in
großem Stil im Müll entsorgt werden, ist ein gesetzlicher
Wegwerfstopp für Supermärkte nötig. Anstatt genießbare Lebensmittel
zu vernichten, sollten Handelsketten diese kostenlos sozialen Trägern
oder Initiativen gegen die Lebensmittelverschwendung zur Verfügung
stellen", fordert Kreutzberger.

Mit dem durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
geförderten Projekt "MinusMethan" entwickelt die DUH gemeinsam mit
Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft und Klimaschutz einen
Methan-Reduktionsplan für die deutsche Landwirtschaft und setzt dabei
auch bei der Reduktion von Lebensmittelverschwendung an.

Links:

- Aktionsplan von DUH und foodsharing gegen
Lebensmittelverschwendung: http://l.duh.de/p181211

- DUH-Factsheet "Keine Lebensmittel in die Tonne":
http://ots.de/HTFNE6

- DUH-Hintergrundpapiere zur Methanreduktion in der Landwirtschaft
"MinusMethan": Reduktion der Lebensmittelverschwendung im Handel
und Methanminderung durch innovative Verpackungen
www.minus-methan.de

- Internetseite foodsharing e.V.: www.foodsharing.de



Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
030 2400867-0, mueller-kraenner@duh.de

Philipp Sommer, Stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867-43, sommer@duh.de

Stefan Kreutzberger, Vorstand foodsharing e.V.
0170 9037 410, stefanK@foodsharing.de

Nathalie Szycher, Beirätin foodsharing e.V.
0157 5214 0415, nathalie.szycher@posteo.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

foodsharing-Pressestelle:

Kerstin Bergmann, Stefan Kreutzberger
0170 9037410, presse@foodsharing.de

www.foodsharing.de, www.facebook.com/foodsharing.de,
www.twitter.com/FoodsharingDE

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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