| | | Geschrieben am 06-12-2018 "Die Würde des Menschen ist unantastbar"/
EKD veröffentlicht Wort zum Tag der Menschenrechte. Rat begrüßt UNO-Migrationspakt
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 Hannover (ots) - Aus Anlass des 70. Jahrestages der Verkündung der
 Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen
 am 10. Dezember 1948 veröffentlicht die Evangelische Kirche in
 Deutschland (EKD) ein "Wort des Rates zum Tag der Menschenrechte
 2018". Darin begrüßt der Rat ausdrücklich die am Montag in Marrakesch
 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu
 verabschiedenden UNO-Abkommen zu Flucht und Migration: "Der Rat
 begrüßt den Migrations-sowie den Flüchtlingspakt der Vereinten
 Nationen zur Schaffung besserer internationaler Regelungen für Flucht
 und Migration", heißt es in der nachfolgenden Erklärung des Rates.
 
 Wort des Rates der EKD zum Tag der Menschenrechte 2018:
 
 "Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der
 Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
 Angesichts der Erfahrungen zweier Weltkriege und ihrer Folgen und
 damit der beispiellosen "Nichtanerkennung und Verachtung der
 Menschenrechte", wie es in der Präambel der Allgemeinen
 Menschenrechte heißt, bedeutete die Annahme der Resolution durch die
 Staatengemeinschaft eine fundamentale Errungenschaft.
 
 Die Beachtung dieser grundlegenden Menschenrechte ist selbst heute
 - 70 Jahre später - immer noch nicht selbstverständlich. Die
 internationale Staatengemeinschaft hat sie zwar durch viele
 völkerrechtliche Verträge, wie zum Beispiel durch die Genfer
 Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention,
 als verbindlich anerkannt. Im Vertrag über die Europäische Union
 heißt es: "Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die
 Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
 Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich
 der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind
 allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch
 Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit,
 Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."
 
 Dennoch müssen wir diese Rechte immer wieder in Erinnerung rufen
 und verteidigen. Dies gilt aktuell etwa angesichts von
 Auseinandersetzungen in Fragen des Zusammenlebens in einer Welt, in
 der an vielen Orten nach einer neuen Balance zwischen nationaler
 Identität und den Veränderungen durch globale Handelsbeziehungen,
 digitale Vernetzung und Zuwanderung gesucht wird. Ungelöste
 politische oder wirtschaftliche Konflikte haben in den letzten Jahren
 auch in Europa dazu geführt, dass um die konkrete Ausgestaltung von
 Demokratie gerungen wird. Teilweise wurde insbesondere das Recht auf
 Meinungs- und Pressefreiheit massiv eingeschränkt oder verletzt.
 Gerade die Meinungs- und Pressefreiheit sind aber für den
 demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstitutiv. Ist dieses Recht
 nicht geschützt, so hat das unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte
 Gesellschaft.
 
 In engem Zusammenhang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit steht die
 schon in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
 genannte Religionsfreiheit. Beide Rechte bedingen einander.
 Religionsfreiheit beinhaltet das Recht, eine Religion zu haben oder
 nicht zu haben, sie beinhaltet das Recht, seine Religion zu wechseln
 und auch die Möglichkeit zur Kritik an Religion, die zum offenen
 Diskurs in der Gesellschaft gehört. Umgekehrt ist Meinungsfreiheit
 nur dann umfassend garantiert, wenn religionsbezogene Kritik geäußert
 und religiöse Fragen offen diskutiert werden können. Damit ist die
 Verantwortung verbunden, der Diskriminierung von religiösen
 Gemeinschaften und Gruppen entgegenzuwirken. Um den
 gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stützen und zu stärken, braucht es
 deshalb den respektvollen Umgang von Menschen unterschiedlicher
 religiöser und nicht religiöser Überzeugungen, in Europa und auch in
 Deutschland.
 
 Weiterhin gilt es, das Recht auf Asyl als Menschenrecht und die
 individuellen Rechte von Geflüchteten zu verteidigen.
 
 Wir erinnern daran, dass Menschenrechte universell sind. Sie
 beruhen auf der Würde des Menschen und kommen allen Menschen aufgrund
 ihres Menschseins zu. Die Universalität der Menschenrechte gewinnt
 ihre Geltung in ihrer konkreten Anwendung. Dazu gehört die
 Gewährleistung der Rechte Geflüchteter gemäß der Genfer
 Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
 Ebenso gehört dazu das Eintreten gegen alle Formen der
 Menschenverachtung, seien sie rassistisch oder populistisch bedingt,
 sei es, dass sie aus politischem Kalkül geschehen. Schutzsuchende und
 Migranten dürfen nicht zur Ursache von gesellschaftlichen Problemen
 erklärt werden, deren Lösung Aufgabe der Politik ist.
 
 Nach Angaben des UNHCR waren Ende des Jahres 2017 24,5 Millionen
 Menschen auf der Flucht; hinzu kommen etwa 40 Millionen
 Binnenflüchtlinge. Die Zahl der in der Europäischen Union (EU)
 Schutzsuchenden ist vergleichsweise gering. In dieser Situation steht
 die EU als Staatengemeinschaft vor der Aufgabe, gemeinsam
 Verantwortung für Flüchtlinge zu übernehmen und nach Lösungsansätzen
 für eine nachhaltige, zukunftsweisende und vor allem menschen- und
 völkerrechtlich basierte Asyl- und Migrationspolitik zu suchen. Dazu
 muss trotz aller Schwierigkeiten weiter an dem Aufbau eines echten
 Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gearbeitet werden. Solidarität
 und Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme müssen in ein
 ausgewogenes Verhältnis gebracht und möglichst hohe Verfahrens- und
 Aufnahmestandards etabliert werden. Die Sicherung der Außengrenzen
 Europas ist nicht nur legitim, sondern notwendig. Sie darf jedoch
 nicht zur Abschottung führen und die Wahrnehmung des Rechtes auf Asyl
 oder Schutz unmöglich machen, wie aufgrund des EU-Türkei-Abkommens
 derzeit in den völlig überfüllten "Hotspots" auf den griechischen
 Inseln zu beobachten ist. Deshalb muss die Sicherung der Außengrenzen
 mit der Schaffung legaler Zugangswege für Schutzsuchende zur
 Europäischen Union einhergehen. Zudem ist die Unterbringung von
 Geflüchteten in geschlossenen Lagern nicht mit humanitären oder
 rechtlich verbindlichen Standards, wie beispielsweise der
 Europäischen Menschenrechtskonvention, vereinbar.
 
 Die Integration von Geflüchteten, die in Deutschland leben, und
 sei es nur auf Zeit, muss und kann besser und schneller ermöglicht
 werden, als dies bisher der Fall ist. Familiennachzug unterstützt die
 Integration. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des
 Familiennachzugs zu Subsidiär Geschützten wurden von August bis Mitte
 September 2018 jedoch lediglich 112 Visa erteilt, obwohl 1.000
 Personen pro Monat die rechtliche Möglichkeit dazu bekommen sollten.
 Dies ist ein nicht nachvollziehbares Versäumnis.
 
 Schließlich stellen wir fest: Wo legale Einreisemöglichkeiten
 nicht gegeben sind und gleichzeitig keine effektive staatliche
 Seenotrettung vorgehalten wird, wird letztlich das Sterben von
 Menschen billigend in Kauf genommen. Die EKD unterstützt deshalb die
 zivile Seenotrettung ideell und finanziell. Dass diese inzwischen
 massiv behindert, die Helfenden kriminalisiert und Häfen für Schiffe,
 die Schutzsuchende an Bord genommen haben, geschlossen werden, ist
 skandalös. Der Rat der EKD hat im Juni 2018 gesagt: "Es ist ein Gebot
 christlicher Nächstenliebe, Menschen, die aus ihren Heimatländern vor
 Krieg und Elend fliehen und in der EU Schutz suchen, nicht ihrem
 Elend zu überlassen."
 
 Weltweite Migration geschieht aus vielen verschiedenen Ursachen
 und wird eine Tatsache der nächsten Jahre und Jahrzehnte bleiben. Wir
 setzen uns dafür ein, dass Fluchtursachen untersucht und bekämpft
 werden. Die "Ziele für nachhaltige Entwicklung" ("Sustainable
 Development Goals", SDGs), die von den Vereinten Nationen 2015
 beschlossen wurden, konkretisieren die Menschenrechte, indem sie
 diese Rechte unter anderem auf die Felder der Armutsbekämpfung, der
 Ernährungssicherheit, der Gesundheit, des Zugangs zu sauberem Wasser
 und Bildung beziehen. Umgekehrt ist die Umsetzung der "Ziele für
 nachhaltige Entwicklung" ein Beitrag zur Bekämpfung der
 Fluchtursachen. Das bedeutet auch, dass Standards der
 Entwicklungszusammenarbeit und Regeln des Waffenexports und seiner
 Kontrolle sowie der Agrar-, Handels- und Fischereipolitik unbedingt
 einzuhalten sind. Diese Politikfelder Deutschlands und der EU
 bedürfen einer grundsätzlichen Änderung, da sie bisher zu einseitig
 an unseren Interessen ausgerichtet sind und der eigenständigen
 wirtschaftlichen Entwicklung in Afrika schaden bzw. sie zerstören.
 
 Der Rat begrüßt den Migrations- sowie den Flüchtlingspakt der
 Vereinten Nationen zur Schaffung besserer internationaler Regelungen
 für Flucht und Migration. Die Evangelische Kirche unterstützt das
 Ziel des Flüchtlingspakts, die vielfältigen völkerrechtlichen
 Verpflichtungen zum Schutz von Geflüchteten zu stärken. Dazu zählen
 insbesondere die humanitären Aufnahmeprogramme, auf die sich
 Deutschland national und international längst festgelegt hat.
 Ebenfalls unterstützen wir die im Migrationspakt festgeschriebenen
 Standards für sichere, geregelte und legale Migration sowie eine
 verstärkte Kooperation in der internationalen Migrationspolitik.
 
 Unser wirtschaftlich starkes Land ist seit Langem ein
 Einwanderungsland. Die EKD fordert schon seit vielen Jahren ein
 Einwanderungsgesetz. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nun ein
 Eckpunktepapier für ein solches Gesetz vorgelegt hat. Aus Sicht der
 EKD kommt es darauf an, nicht nur hochqualifizierte Arbeitskräfte
 anzuwerben, sondern auch Perspektiven für Geringqualifizierte aus
 wirtschaftlich schwächeren Staaten zu eröffnen. Die Anwerbung
 qualifizierter Arbeitskräfte sollte eng mit entwicklungspolitischen
 Maßnahmen verknüpft werden, damit sie nicht auf Kosten der
 Herkunftsländer erfolgt. Wir treten auch für den sogenannten
 "Spurwechsel" ein, der sowohl Geduldeten sichere Perspektiven gibt
 als auch dem einheimischen Arbeitsmarkt nutzen kann.
 
 "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Ohne die Wahrung der
 Menschenrechte ist die Würde des Menschen nicht zu schützen. Im 70.
 Jahr der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte engagiert sich die
 EKD deshalb im Bereich "Menschenrechtsbildung" mit ihrer
 Menschenrechtsinitiative #freiundgleich und will damit Kirchen und
 Zivilgesellschaft in ihrer Arbeit vor Ort unterstützen."
 
 Das Ratswort ist im Internet unter
 www.ekd.de/Ratswort-Menschenrechte abrufbar.
 
 Weitere Informationen zur Menschenrechtsinititative der EKD unter
 www.freiundgleich.info.
 
 Hannover, 6. Dezember 2018
 
 Pressestelle der EKD
 
 Carsten Splitt
 
 
 
 Pressekontakt:
 Carsten Splitt
 Evangelische Kirche in Deutschland
 Pressestelle
 Stabsstelle Kommunikation
 Herrenhäuser Strasse 12
 D-30419 Hannover
 Telefon: 0511 - 2796 - 269
 E-Mail: presse@ekd.de
 
 Original-Content von: EKD Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell
 
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