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Pfeiffer: Mehr Akzeptanz für Windkraftanlagen

Geschrieben am 30-11-2018

Berlin (ots) - Koalition schafft Planungssicherheit für
hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz zur
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer energierechtlicher
Vorschriften (sog. Energiesammelgesetz) beschlossen. Hierzu erklärt
der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:

"Das Energiesammelgesetz stellt wichtige Weichen, um den weiteren
Ausbau der erneuerbaren Energien noch netz- und systemverträglicher
auszugestalten, Wettbewerb und Innovationen zu fördern und die
Akzeptanz für die Errichtung von Windkraftanlagen zu verbessern. Mit
dem Gesetz bringt die Koalition die im Koalitionsvertrag vereinbarten
Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie in
Höhe von jeweils 4 Gigawatt auf den Weg. Dies bedeutet auch
Planungssicherheit für die Branchen.

Als erster wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz bei den Bürgern
werden die Betreiber von Windkraftanlagen verpflichtet, die Anlagen
mit einer bedarfsgerechten Nachtbeleuchtung auszustatten. Das
bedeutet, dass die Anlagen nicht mehr die ganze Nacht blinken dürfen,
sondern nur, wenn sich z.B. ein Flugzeug nähert. Diese Regelung gilt
ab Mitte 2020 gleichermaßen für alle Neu- und für Bestandsanlagen.
Zusätzlich richten die Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe ein,
die bis März 2019 Vorschläge für weitere konkrete Akzeptanzmaßnahmen
erarbeiten soll. Diese wird sich u.a. mit höhenabhängigen
Mindestabständen von Windrädern zu Häusern, Höhenbegrenzungen oder
monetäre Beteiligungen von Kommunen oder Veränderung in den
Planungsverfahren auseinandersetzen.

Um mehr Innovationen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu
erreichen, werden im EEG zudem Innovationausschreibungen eingeführt.
In der Perspektive streben wir an, diese Innovationsausschreibungen
stark auszuweiten und Vorgaben, die sich dort bewähren, zeitnah auch
auf die regulären Ausschreibungen zu übertragen.

Für hocheffiziente, klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
(KWK) schaffen wir die dringend erforderliche Planungssicherheit,
indem sie rückwirkend zum 1. Januar 2018 von der EEG-Umlage entlastet
werden. Dies entspricht den beihilferechtlichen Vorgaben der
EU-Kommission. Auch für den zukünftigen KWK-Ausbau schaffen wir
Planungssicherheit durch Verlängerung der KWK-Förderung bis zum Jahr
2025.

Schließlich haben wir die von der Branche stark kritisierte,
kurzfristige Kürzung der Vergütungen für Solar-Dachanlagen reduziert
und garantieren durch angemessene Übergangsregelungen
Vertrauensschutz für bereits laufende Projekte. Die Kürzung als
solche war jedoch unvermeidbar, da anderenfalls ein
beihilferechtliches Verfahren durch die EU-Kommission und im Ergebnis
sogar Rückzahlungsverpflichtungen für die Anlagenbetreiber drohten.
Ebenso hat sich die CDU/CSU-Fraktion erfolgreich für die Belange der
Biomasseanlagenbetreiber eingesetzt, u.a. durch Anpassung zum
Formaldehyd-Bonus und des Biomasse-Flexdeckels."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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