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Kommt Rechtsfriede ins Glücksspiel? / DLTB Experten-Diskussion: Urteile der obersten Bundesgerichte und des EuGH schaffen Klarheit im Glücksspielmarkt (FOTO)

Geschrieben am 29-11-2018

Hamburg (ots) -

Renommierte Glücksspielrecht-Experten sehen die Rechtsprechung der
Bundesgerichte und des Europäischen Gerichtshofes als Bestätigung der
Glücksspielregulierung in Deutschland. Auch Landgerichte haben
Anbieter illegaler Schwarzlotterien in die Schranken gewiesen, z.B.
die Landgerichte Bremen, Hamburg, Koblenz, Saarbrücken und das
Oberverwaltungsgericht Hamburg. Für den Deutschen Lotto- und
Totoblock (DLTB) sind diese Gerichtsurteilen wichtige Signale im
Kampf gegen illegale Lotteriewetten, Produktpiraterie und
Verbrauchertäuschung.

Bei den LOTTO Über-Kreuz-Gesprächen haben Juristen aus
Wissenschaft, Glücksspielaufsichtsbehörden und Praxis sachlich und
kontrovers über die aktuelle Rechtsprechung im Glücksspiel
diskutiert. 60 Gäste aus Politik, Verbänden und Verwaltung waren Ende
November der Einladung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) zur
Fachdiskussion in die Hamburger Landesvertretung in Berlin gefolgt.

Das Podium war kompetent besetzt: Neben den
Glücksspielrechtsexperten Prof. Dr. Markus Ruttig (Hochschule
Fresenius, Fachanwalt CBH aus Köln) und Dr. Walther Michl
(Ludwig-Maximilian-Universität, München) saß für die
Glücksspielaufsichtsbehörden Hans-Peter Knaack (Ministerium für
Inneres, Bauen und Sport, Saarbrücken) auf dem Podium. Für die
staatlichen Lotteriegesellschaften komplettierte Michael Barth,
Rechtsauschuss-Vorsitzender des DLTB, die vom Journalist Steffen
Grimberg moderierte Runde.

Die Rechtsprechung bestätigt die Glücksspiel-Regulierung.

Bei allen Interpretationsunterschieden waren sich die Juristen in
einem einig: Die Rechtsprechung hat viele staatliche
Regulierungsansätze im Glücksspiel (zu Zweitlotterien, Spielhallen,
Handeln der Aufsicht) höchstrichterlich bestätigt. Der
Glücksspielstaatsvertrag hat sich rechtlich als überwiegend stabil
erwiesen. Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht haben 2016
und 2017 in verschiedenen Urteilen seine Vereinbarkeit mit der
Verfassung und seine europarechtliche Konformität untermauert.

In Bezug auf die aktuelle Diskussion um den
Glücksspielstaatsvertrag hatte Ministerialrat Hans-Peter Knaack daher
eine klare Empfehlung: "Die Länder wären gut beraten, die bei der
Glücksspiel-Regulierung gewonnene Rechtssicherheit nicht aufs Spiel
zu setzen. Die Gerichtsurteile erleichtern den Länderbehörden ihre
Arbeit erheblich."

Vier bis fünf Jahre hätte es gedauert, bis diese
höchstrichterlichen Urteile erreicht waren. Die Länder sollten die
dadurch gewonnene Rechtssicherheit, auch für den Vollzug bis hin zur
kommunalen Ebene, nicht aufgeben, so der Vertreter des Saarbrücker
Innenministeriums.

DLTB-Vertreter Michael Barth ergänzte: "Die erfreulich klare
Rechtsprechung hat für die Aufsichten die Handlungsfähigkeit
erweitert. Das ändert nichts an der Notwendigkeit, dass die
Glücksspielaufsichtsbehörden technisch und personell gestärkt werden
müssen, um das geltende Recht auch durchsetzen zu können." Dazu
gehört nach Einschätzung des DLTB-Vertreters auch die Unterbrechung
der Zahlungsströme: "Laut Bundesverwaltungsgericht ist es zulässig,
den Zahlungsverkehr bei illegalem Glücksspiel zu unterbinden",
erläutert Michael Barth. Mittlerweile gehe die niedersächsische
Glücksspielaufsicht verstärkt gegen entsprechende
Zahlungsdienstleister vor, die das deutsche Recht unterlaufen.

Prof. Markus Ruttig stellte klar: "Man kann die eine oder andere
Detailfrage rechtlich unterschiedlich bewerten. Entscheidend ist,
dass von den Urteilen ein gewisser Rechtsfriede ausgeht. Im Interesse
der Funktionsfähigkeit eines gesellschaftlich akzeptablen
Glücksspielmarktes ist es bedeutsam, dass der rechtlich zulässige
Rahmen eingehalten wird."

In der lebhaften Diskussion betonte Torsten Meinberg, Federführer
des DLTB: "Die aktuellen Entwicklungen auf dem Glücksspielmarkt
zeigen: Es war richtig, dass die Politik nicht den Forderungen
privater Glücksspiel-Konzerne und Lobbyisten nach Öffnung und
Liberalisierung des Glücksspielmarktes nachgegeben hat. Die Gerichte
haben dies bestätigt. Für illegal operierende Anbieter wird es jetzt
unbequem auf dem deutschen Glücksspielmarkt."

Es sei erfreulich, dass die Ministerpräsidenten sich nicht dem
Druck gebeugt haben, den Glücksspielstaatsvertrag vor 2021 zu
novellieren. Denn Glücksspiel birgt auch Gefahren und sollte nicht
den ungezügelten Marktinteressen Einzelner überlassen werden, warnt
der DLTB-Vertreter. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit ihrem
Beschluss vom Oktober 2018 den Weg für eine sachliche Diskussion um
mögliche Anpassungsbedarfe beschrieben.

Über den DLTB:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der
16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO
steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges
Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig
aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im
staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am
Gewinnstreben, sondern ist vorrangig an der Förderung des Gemeinwohls
ausgerichtet. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit
überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren
zahlreiche Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.

Weitere Informationen zum DLTB finden Sie unter
www.lottodeutschland.de.

Offizielle Pressefotos der Veranstaltung stehen zum Download
bereit.

http://ots.de/d40J8u



Pressekontakt:
Madeleine Göhring,
Pressesprecherin für den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB)
E-Mail: Goehring@lotto-hh.de, Telefon: +49 (0)40 6 32 05-241

Original-Content von: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB), übermittelt durch news aktuell


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