| | | Geschrieben am 28-11-2018 2017: 3 % weniger Verurteilte als im Vorjahr
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 Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2017 wurden rund 716 000 Personen
 rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das
 Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 21
 800 Personen beziehungsweise 3,0 % weniger als im Vorjahr. Bei rund
 159 200 weiteren Personen endete das Strafverfahren mit einer anderen
 gerichtlichen Entscheidung, darunter rund 133 700
 Verfahrenseinstellungen. Seit Beginn der flächendeckenden Einführung
 der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr
 2007 ist die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren (-21 %)
 und damit auch der rechtskräftigen Verurteilungen (-20 %)
 zurückgegangen.
 
 Seit 2007 war immer die Verhängung einer Geldstrafe nach
 allgemeinem Strafrecht die häufigste rechtskräftige Verurteilung. Im
 Jahr 2017 wurden insgesamt rund 552 000 Personen (77,1 %) zu einer
 Geldstrafe verurteilt. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem
 Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 104 400 Personen (14,6 %)
 entschieden.
 
 Bei weiteren rund 59 700 Personen (8,3 %) wandten die Gerichte das
 Jugendstrafrecht an, das bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren
 obligatorisch ist. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Zeitpunkt
 der Tat bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft
 das Strafgericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht
 angewandt wird. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der
 Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den
 Vordergrund und bietet dafür ein spezielles, gegenüber dem
 allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem, das von
 Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe reicht. Im
 Jahr 2017 erhielten rund 9 700 Personen eine Jugendstrafe als
 schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts. Bei 42 500
 Personen wurden Zuchtmittel verhängt, bei den übrigen 7 500 Personen
 Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz. Zuchtmittel können
 von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung
 von Jugendarrest reichen. Mit Erziehungsmaßregeln werden Weisungen
 zur Lebensführung erteilt, beispielsweise an einem sozialen
 Trainingskurs teilzunehmen. Sie können auch die Anordnung beinhalten,
 Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
 
 Gerichtliche Verurteilungen sanktionieren unterschiedliche
 Gesetzesverstöße. So lagen im Jahr 2017 bei rund einem Fünftel aller
 Verurteilungen Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch
 oder dem Straßenverkehrsgesetz zugrunde (rund 159 000). Weitere rund
 451 700 Personen wurden wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
 ohne Delikte im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt. Darunter
 entfielen mengenmäßig die meisten auf die Deliktgruppe Betrug und
 Untreue (rund 144 800) sowie Diebstahl- und Unterschlagung (rund 123
 200). Neben dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz
 existieren in Deutschland noch weitere Gesetze, die Strafvorschriften
 enthalten. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 105 400 Personen wegen
 der Verletzung dieser anderen Gesetze verurteilt (2,4 % mehr als im
 Vorjahr), darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das
 Betäubungsmittelgesetz (rund 60 100).
 
 Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
 Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
 Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
 zu finden.
 
 
 Weitere Auskünfte:
 Rechtspflege,
 Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14,
 www.destatis.de/kontakt
 
 
 
 Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
 Statistisches Bundesamt
 Pressestelle
 Telefon: +49 611-75 34 44
 E-Mail: presse@destatis.de
 
 Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
 
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