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Rheinische Post: NRW-Gefängnisse: Neue Fingerabdruck-Scanner können seit einem Jahr nicht genutzt werden

Geschrieben am 28-11-2018

Düsseldorf (ots) - Wegen fehlender Rechtsgrundlage konnten die neu
angeschafften Fingerabdruck-Scanner in den
NRW-Justizvollzugsanstalten bislang nicht eingesetzt werden. "Der im
Gesetz angelegte und zunächst vorgesehene Weg einer direkten
Schnittstelle mit dem Bundeskriminalamt zum Abgleich von
Fingerabdruckdaten hat sich im Nachhinein als rechtlich nicht
umsetzbar herausgestellt", sagte Marcus Struck, Referatsleiter
NRW-Justizvollzugskommunikation, der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Mittwoch). Demnach wurden bereits Ende
vergangenen Jahres 71 Fingerabdruckscanner an die
Justizvollzugsanstalten ausgeliefert. Anfang kommenden Jahres soll es
nun in einer JVA einen Testbetrieb geben, nachdem man gemeinsam mit
dem Ministerium des Innern und dem Landeskriminalamt ein neues System
für den Austausch von Fingerabdruckdaten zwischen Justizvollzug und
Polizei entwickelt habe.

Der frühere Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte die Geräte
unter anderem mit der Begründung anschaffen lassen, so sicherstellen
zu wollen, dass auch die richtigen Gefangenen hinter Gittern säßen.
Nach Angaben des Justizministeriums hätte man aber auch mit einem
einsatzbereiten Scanner nicht die richtige Identität des in der JVA
Kleve unschuldig inhaftierte Syrers Amed A. herausfinden können, der
sich bei einem Feuer in seiner Zelle tödliche Verbrennungen zuzog.
Der 26-Jährige war mit einem Mann aus dem afrikanischen Mali
verwechselt worden. "Die Polizeibehörden haben die in der JVA Kleve
einsitzende Person mittels Fingerabdruck eindeutig als Amed A.
identifiziert. Jede Wiederholung der Abfrage, auch durch die JVA
Kleve, hätte dasselbe Ergebnis erbracht", erklärte Referatsleiter
Struck.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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