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"Saubere Luft" auch für Darmstadt: DUH und VCD begrüßen Bereitschaft der hessischen Landesregierung zu Diesel-Fahrverboten in Darmstadt

Geschrieben am 22-11-2018

Berlin (ots) - Erstmals erklärt ein Bundesland in einem
Verwaltungsgerichtsverfahren seine Bereitschaft, Diesel-Fahrverbote
zur Einhaltung der Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2
einzuführen - Deutsche Umwelthilfe und der ökologische Verkehrsclub
VCD werden mit der Landesregierung Hessen über die Ausgestaltung der
Diesel-Fahrverbote für Darmstadt verhandeln - Erstmals ist eine
Landesregierung zu diesem Schritt bereit, da sie die Notwendigkeit
von Diesel-Fahrverboten als schnellstmöglich wirkende Maßnahme
anerkennt - Diesel-Fahrverbote stehen fest, zu klären ist nur noch
die Frage der Ausgestaltung - Ohne Einigung wird das Gericht über Art
und Umfang der Diesel-Fahrverbote am 19.12.2018 entscheiden

Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des
ökologischen Verkehrsclub VCD gegen die Landesregierung Hessen für
"Saubere Luft" in Darmstadt haben sich die beiden Parteien bei der
gestrigen Verhandlung am Verwaltungsgericht Wiesbaden darüber
verständigt, dass sie in den nächsten drei Wochen Gespräche über die
Ausgestaltung von Diesel-Fahrverboten in Darmstadt zur
schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid
(NO2) führen werden (4 K 1755/15.WI). Ohne Einigung kündigte das
Gericht hierzu für den 19.12.2018 einen Beschluss an. Die
internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt
Klagen für "Saubere Luft" der DUH.

DUH und VCD werten diese Entwicklung als positiv, da erstmals eine
Landesregierung zu diesem Schritt bereit ist und außergerichtlich zu
einer Einigung gelangen möchte. Bereit fest steht, dass
streckenbezogene Diesel-Fahrverbote in Darmstadt kommen werden, zu
klären ist einzig die Frage des Umfangs und der Ausgestaltung.

Hintergrund ist, dass selbst die Landesregierung ein
Diesel-Fahrverbot auf der Hügelstraße als alternativlos ansieht. Für
die Heinrichstraße schlägt die Landesregierung bisher eine
Einbahnstraßenregelung vor, die jedoch zeitlich erst im Jahr 2020
umgesetzt werden könnte und auch von den klagenden Verbänden und der
Stadt als problematisch angesehen wird. DUH und VCD fordern auch für
die Heinrichstraße weitreichende Diesel-Fahrverbote, die auch
Ausweichverkehre berücksichtigt. Der Vorschlag des Gerichts war es
daher, auch in der Heinrichstraße über ein Diesel-Fahrverbot
nachzudenken und die Details zwischen den Beteiligten des
Rechtsstreits zu klären. Darüber werden sich DUH und VCD nunmehr in
den kommenden Wochen mit der Landesregierung versuchen zu
verständigen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir sind
ausgesprochen zufrieden mit dem Ausgang der gestrigen Verhandlung. In
dem nunmehr dreizehnten Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der
"Sauberen Luft" erklärte sich erstmals ein Land dazu bereit, alle
notwendigen Maßnahmen einschließlich Diesel-Fahrverbote zu ergreifen,
um bis Ende 2019 an allen Stellen im Stadtgebiet die Grenzwerte für
das Dieselabgasgift NO2 einzuhalten. Rückenwind erhalten wir aus der
sehr klaren Botschaft der Richter am Ende der siebenstündigen
Verhandlung: Das Gericht ist unserer Argumentation auf ganzer Linie
gefolgt und hat der beklagten Landesregierung von Hessen klargemacht,
dass auch in Darmstadt kein Weg an Diesel-Fahrverboten vorbeiführt."

Heiko Nickel, Geschäftsführer des VCD Hessen ergänzt: "Es müssen
im außergerichtlichen Verfahren neben den Fahrverboten auch die von
Darmstadt im GreenCity-Plan entwickelten Maßnahmen für ÖPNV und
Radverkehr beschlossen werden. Zugleich ist die Bundesregierung
gefordert, endlich die Hardware-Nachrüstung von Dieseln auf den Weg
zu bringen, damit für betroffene Darmstädter Fahrverbote vermieden
werden können."

Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2),
der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, wird in Darmstadt seit
Jahren an der Hügelstraße (72 µg NO2/m³ im Jahresmittel 2017) und der
Heinrichstraße (57 µg NO2/m³) überschritten. Der Grenzwert ist
schnellstmöglich, spätestens 2019 einzuhalten. Diesel-Fahrverbote
sind die einzig wirksame und schnellstmögliche Maßnahme um dies zu
erreichen, dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem
Urteil vom 27. Februar 2018 beschlossen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt,
sagt: "Ein Vergleich hätte den Vorteil, dass die Maßnahmen
rechtskräftig bereits im Frühjahr/Sommer 2019 umgesetzt werden und es
keine weiteren Verzögerungen, beispielsweise durch ein mögliches
Berufungsverfahren geben wird. Erstmalig kommt es in den
Luftreinhalteklagen, bei denen ich die DUH und im Fall Darmstadt auch
den VCD vertrete, zu Gesprächen über die Ausgestaltung von
Diesel-Fahrverboten. Dies zeigt, dass die Landesregierung Hessens die
Dringlichkeit der Sache erkannt hat."

Hermann Ott, Leiter des Deutschlandbüros von ClientEarth, sagt:
"Noch eine Verhandlung, noch mehr Diesel-Fahrverbote in Sicht.
Langsam erkennen die Behörden, dass Fahrverbote für besonders
schmutzige Dieselfahrzeuge unvermeidbar sind. Wir werden den
Austausch der Deutschen Umwelthilfe mit der hessischen Regierung
begleiten. Nächstes Jahr, mit mehreren Fahrverboten in Kraft, werden
deutsche Städte sauberer und sicherer für die Menschen die dort
leben. Unsere Klagen im öffentlichen Interesse werden weitergehen -
für das Recht der Menschen, saubere Luft zu atmen."

Ein erstes Treffen zwischen DUH, VCD und der Landesregierung
Hessen ist auf den 7. Dezember 2018 terminiert. Geplant ist, bis zum
19. Dezember 2018 zu einer Einigung zu gelangen. Geschieht dies
nicht, wird das VG Wiesbaden am 19. Dezember 2018 um 9:45 Uhr ein
Urteil fällen.

Hintergrund:

Im November 2015 hat der ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD
Klage wegen Überschreitung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte erhoben.
Im Mai 2016 wurde die Klage des VCD um die DUH als weiteren Kläger
erweitert. Ziel ist die Änderung des Luftreinhalteplans, zur
Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwerts. Die Rechtmäßigkeit von
Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des
NO2-Grenzwerts bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom
27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5
sind demnach ab 1. September 2019 möglich, ohne Euro 5 bereits seit
1. September 2018.

An der Hügelstraße 26 in Darmstadt wurde für 2017 ein neuer
Jahresmittelhöchstwert von 72 µg NO2/m³ gemessen - nach München und
Stuttgart einer der höchsten Werte. In der Heinrichstraße ermittelte
die DUH mit ihrer Citizen Science Messaktion "Decke auf, wo Atmen
krank macht" 2018 ebenfalls NO2-Werte oberhalb der erlaubten 40
µg/m³.

NO2 ist gesundheitsschädigend. Die Europäische Umweltagentur EEA
hat im Oktober 2018 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung
mit jährlich 13.100 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland
beziffert. Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des
NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig
und notwendig.

Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma bei, verursacht
durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2.
Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die
Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass
bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit
437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000
Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

Derzeit führt die DUH Klageverfahren für "Saubere Luft" in 30
Städten. Klagen in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal wird
die DUH noch im November einreichen. Damit klagt die DUH dann in
insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 ist noch eine Verhandlung für
"Saubere Luft" in Wiesbaden am 19. Dezember terminiert.

Links: Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf, wo
Atmen krank macht": https://www.duh.de/abgasalarm/

Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft":
https://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Heiko Nickel, Geschäftsführer VCD Hessen
0151 20153300, landespolitik@vcd-hessen.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
+44 203 030 5951, ebaker@clientearth.org

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

VCD-Pressestelle:
Almut Gaude, Pressesprecherin
030-280351-12, presse@vcd.org

www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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