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Deutsche Umwelthilfe sieht Bundesregierung im Panikmodus: Diesel-Fahrverbote kommen trotz Änderung des BImSchG auch für Städte unter 50 µg NO2/m3 sowie für schmutzige Euro 6 Diesel

Geschrieben am 15-11-2018

Berlin (ots) - Heute geplanter Kabinettbeschluss zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist teilweise EU-rechtswidrig und
wird von den Gerichten 'unangewandt' bleiben -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Wir werden in 2019 das Recht
auf 'Saubere Luft' in allen Städten durchsetzen, die Gerichte werden
die Aufweichung der Grenzwerte ignorieren" - Autokonzerne beweisen
erneut eindrucksvoll, wer in Deutschland die Grundzüge der Politik
bestimmt - Luftreinhaltepolitik absurd: Alle Euro 6 Diesel-Pkw, auch
solche mit bis zu 25-facher Überschreitung des NOx-Grenzwerts, sollen
dauerhaft von Fahrverboten ausgenommen sein - DUH kündigt Einleitung
eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen
Verstoß gegen EU-Recht an

Den für heute geplanten Beschluss des Bundeskabinetts zur
Aufweichung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nach
Vorgaben der Autokonzerne bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
als teilweise EU-rechtswidrig. Die DUH weist darauf hin, dass die
Bundesregierung bereits mit vorherigen rechtlichen Tricksereien zur
Verhinderung von Diesel-Fahrverboten im Interesse und Auftrag der
Automobilkonzerne krachend gescheitert ist: Mit der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Zulässigkeit und
Notwendigkeit von Fahrverboten am 27. Februar 2018.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Diese
Bundesregierung ist erkennbar im Panikmodus. Anders ist es nicht zu
erklären, dass sie im Auftrag der Diesel-Konzerne eine
Gesetzesnovelle durchpeitschen möchte, die gleich mehrfach gegen
Europarecht verstößt. Weder ist die Einführung eines erhöhten
NO2-Jahresmittelwertes EU-rechtskonform noch die generelle Ausnahme
von Fahrverboten für mehrere Millionen Euro 6 Diesel-Pkw mit bis zu
25-facher Überschreitung des NOx-Grenzwerts. 2019 werden wir in über
30 Städten Diesel-Fahrverbote bis inkl. Euro 5 Fahrzeuge durchsetzen.
Dort wo dies nicht reicht, wie in Stuttgart, Berlin oder München,
folgen in 2020 Fahrverbote auch für Euro 6 Diesel-Fahrzeuge. Um die
Autokonzerne vor Diesel-Fahrverboten zu schützen, ist diese Regierung
zu immer absurderen Kreativleistungen fähig."

Die DUH geht davon aus, dass sich die deutschen Gerichte der
Machtübernahme von BMW, Daimler und VW entgegenstellen, die
demokratische Grundordnung verteidigen und überall dort
Diesel-Fahrverbote verfügen werden, wo ohne diese Maßnahme im Jahr
2019 der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2)
überschritten ist. So erklärte am vergangenen Donnerstag, dem 8.
November 2018, der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Köln,
dass die gegen die von der EU verbürgten Schutzrechte verstoßende
Novelle des BImSchG 'unangewandt' bleiben müsse. In der Verhandlung
verfügte der Richter unter anderem ein Diesel-Fahrverbot für die
Stadt Bonn wegen eines NO2-Jahresmittelwertes von 48 µg NO2/m3 in der
Luft.

Die DUH kritisiert die geplante Befreiung von allen Fahrzeugen
unter 270 mg NOx/km, die den aktuellen Grenzwert von 80 mg NOx/km
damit um das 3,5-fache überschreiten. Technische Nachrüstungen
ermöglichen es beispielsweise, selbst schmutzige Diesel der
Abgasstufe Euro 5 wie einen VW Passat mit nachgewiesener
Betrugssoftware von 1.000 mg NOx/km auf unter 80 mg NOx/km zu
verbessern. Zudem soll dieser viel zu laxe Grenzwert von 270 mg
NOx/km nur bei höheren Temperaturen einzuhalten sein, nicht aber bei
Temperaturen unter 0 Grad Celsius. Bei kalten Außentemperaturen
leiden die betroffenen Menschen aber ganz besonders unter den
gesundheitlichen Folgen des Dieselabgasgiftes NO2.

Die klar gegen EU-Recht verstoßende Regelung, alle Euro 6
Diesel-Pkw, völlig unabhängig davon, wie schmutzig sie auf der Straße
sind, per Gesetz und nicht durch eine neue Abgasanlage von
Fahrverboten zu befreien, soll aus Sicht der DUH offensichtlich den
Abverkauf schmutziger Euro 6 Diesel-Pkw beflügeln.

Die DUH warnt ausdrücklich vor dem Kauf von Euro 6 Diesel-Pkw, da
selbst bei mehreren Euro 6d temp Fahrzeugen klare Hinweise auf immer
noch verbaute Abschalteinrichtungen gefunden wurden und im Jahr 2020
Fahrverbote auch für schmutzige Euro 6 Diesel folgen werden.

Handwerks- und Lieferdienste sollen ebenfalls zu Neuwagenkäufen
gedrängt werden. Anders ist die geplante Einschränkung im Gesetz
nicht zu verstehen, dass nur Halter von Handwerker- und
Lieferfahrzeugen förderberechtigt sind, die ihren Firmensitz in der
von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den
angrenzenden Landkreisen haben oder deren Firmen nennenswerte
Aufträge in der betroffenen Stadt haben.

Die geplante Novelle des BImSchG folgt kurz nach der vierten
Heraufsetzung der Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch das
Dieselabgasgift NO2 durch die Europäische Umweltagentur. Allein in
Deutschland sind dies 13.100 Menschen, fast viermal so viele wie
durch Verkehrsunfälle jährlich ums Leben kommen. Notwendig wäre aus
Sicht der DUH eine Verschärfung des NO2-Jahresmittelgrenzwerts auf
mindestens 30 µg/m³, so wie dies die Schweiz seit 1986
festgeschrieben hat.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH bei den Klagen für 'Sauber
Luft' vertritt: "Die zuständigen Gerichte sind auf Basis der
geltenden Rechtsprechung daran gebunden, jede der Einhaltung des
Unionsrechts entgegenstehende Norm des nationalen Rechts - also eben
auch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf -
unanwendbar zu lassen."

Die DUH wird nun die EU-Kommission auffordern, ein weiteres
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten.
Zudem fordert die DUH im Rahmen eines UIG/IFG-Antrags eine
vollständige Einsicht in alle Dokumente, insbesondere die Kontakte
der Bundesregierung mit den Autokonzernen und ihrem Verband VDA zur
Genese dieser Gesetzesnovelle.

Links:

Ausführliche Stellungnahme der DUH zur Änderung des BImSchG:
http://l.duh.de/p181115



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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