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Diesel-Fahrverbote für Euro 5 müssen in Stuttgart noch in 2019 eingeführt werden: DUH gewinnt abschließend vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Zwangsvollstreckungsverfahren

Geschrieben am 12-11-2018

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe setzt sich in den
Zwangsvollstreckungsverfahren für die Durchsetzung der 'Sauberen
Luft' in der schmutzigsten Stadt Deutschlands durch -
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Beschwerden des Landes
zurückgewiesen - Diesel-Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge müssen in
den Luftreinhalteplan aufgenommen werden und kommen ab 1. September
2019 in der Umweltzone - Land muss außerdem Zwangsgeld in Höhe von
10.000 Euro an sich selbst zahlen

In dem Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das
Land Baden-Württemberg für die "Saubere Luft" in Stuttgart hat der
Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg heute die beiden Beschwerden
des Landes gegen die Vollstreckungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts
Stuttgarts zurückgewiesen. Wesentlicher Grund für die
Zwangsvollstreckungsverfahren der DUH war, dass das Land
Baden-Württemberg zunächst keine Fahrverbote für
Euro-5-Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufnehmen wollte. Ob
dies erforderlich sei, wolle man erst Mitte 2019 entscheiden und dann
gegebenenfalls ein neues Planungsverfahren beginnen.

Mit den heute bekannt gegebenen Beschlüssen hat der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg rechtskräftig entschieden,
dass dies gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.
Februar 2018 verstößt. Es genügt nicht, nur Diesel-Fahrverbote für
die Emissionsklasse Euro 4 und älter ab dem 1. Januar 2019
umzusetzen. Vielmehr müssen schon jetzt Diesel-Fahrverbote für
Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5 unverzüglich in den
Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Da das Bundesverwaltungsgericht
die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1. September 2019 als zulässig und bei
Belastungen wie in Stuttgart als unverzichtbar angesehen hat, müssen
die Fahrverbote für die Fahrzeugklasse Euro 5 spätestens zum 1.
September 2019 in Kraft treten.

Das Land Baden-Württemberg ist durch den Verwaltungsgerichtshof
verpflichtet worden, mit der ergänzenden Änderung des Planes und der
Aufnahme von Diesel-Fahrverboten für Euro 5 bis zum 26. November 2018
zu beginnen. Mit der Zurückweisung der Beschwerden hat der
Verwaltungsgerichtshof zugleich bestätigt, dass das Land
Baden-Württemberg wegen der mangelhaften Erfüllung des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts nunmehr ein Zwangsgeld von 10.000 Euro zu
zahlen hat. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit den beiden
Beschlüsse macht der Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass die
Landesregierung von Baden-Württemberg endlich handeln und den Bürgern
ihr Recht auf saubere Luft gewähren muss. Sollte das Land erneut
gegen diese Bestätigung des rechtskräftigen Urteils verstoßen und die
Diesel-Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge ab dem
1.9.2019 nicht sofort vorbereiten, werden wir zur Rechtsdurchsetzung
auch nicht vor der Beantragung von Beugehaft gegenüber den
verantwortlichen Behördenleitern bzw. Regierungsmitgliedern
zurückschrecken. Die baden-württembergischen Automobilhersteller
Audi, Daimler, Smart und Porsche fordere ich angesichts des hohen
Marktanteils dazu auf, rechtzeitig vor diesem Termin
Hardware-Nachrüstungen anzubieten und den Verkauf schmutziger Euro 6a
bis 6c Diesel sofort zu beenden."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten
hat, ergänzt: "Die Zeit der juristischen Trickserei ist vorbei. Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die Landesregierung hat
dies umzusetzen. Um den Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten,
bedarf es dringend der Dieselfahrverbote für Euro 5."

Es handelte sich um Beschwerden gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 26.7.2018 (13 K 3813/18) zur
Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro aufgrund
unzureichender Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch die
Landesregierung sowie zur Festsetzung des Zwangsgelds durch den
Beschluss des VG Stuttgarts vom 21.9.2018 (13 K 8951/18).

Links:

Hintergrundpapier Klagen für Saubere Luft:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
Berlin, 030 8847280, 0171 2435459, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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