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BZÄK, KZBV und DGZMK zum Deutschen Zahnärztetag 2018 / Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland gehört nicht in die Hände von Investoren

Geschrieben am 09-11-2018

Frankfurt a. M. (ots) - Die zahnmedizinische Versorgung in
Deutschland darf nicht den Renditegelüsten versorgungsfremder
Investoren geopfert werden! Das betonten Bundeszahnärztekammer
(BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche
Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) auf ihrer
gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Zahnärztetages
2018.

Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK: "Für eine weiterhin gute
zahnmedizinische Versorgung und eine hohe Patientensicherheit sind
zwei wichtige Voraussetzungen nötig: Punkt eins - keine Einflussnahme
von Fremdinvestoren auf das Gesundheitswesen. Grundpfeiler unserer
freien Berufsausübung sind Weisungsunabhängigkeit, ethische
Verpflichtung und Gemeinwohlauftrag. Das sind für diese Investoren
Fremdwörter - was für sie zählt, ist die Gewinnmaximierung und die
höchstmögliche Verzinsung des Kapitals. Davor müssen unsere Patienten
geschützt werden.

Punkt zwei - An den Universitäten in Deutschland muss endlich eine
aktuelle Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) Anwendung finden
dürfen, keine von 1955. Vor rund zwei Wochen hat der Bundesrat das
Thema ZApprO zum wiederholten Mal von der Tagesordnung genommen. Mit
der uralten Approbationsordnung möchten wir aber nicht im Guinness
Buch der Rekorde landen! Das ist ein Armutszeugnis für den
Wissenschafts- und Medizinstandort Deutschland. Ohne ZApprO besteht
zurzeit auch keine rechtliche Regelung für die Anerkennung von
Berufsabschlüssen aus Drittstaaten, wie sie bei anderen Heilberufen
existiert."

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Reine
Zahnarzt-MVZ und deren Ketten unter Kontrolle von versorgungsfremden
Investoren befeuern das Praxissterben und damit Unterversorgung in
ländlichen und strukturschwachen Gebieten, während sie Über- und
Fehlversorgung in Großstädten und einkommensstarken Regionen
forcieren. Das gefährdet die Sicherstellung der flächendeckenden und
wohnortnahen Versorgung, gefährdet das Recht auf freie Arztwahl der
Patienten und schadet der Freiberuflichkeit, die dem Patientenwohl
verpflichtet ist. Wir fordern die Politik auf, diesen Systemumbau zu
Lasten der Versicherten endlich zu unterbinden! Dazu muss die
Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für reine Zahnarzt-MVZ auf
räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge gesetzlich
beschränkt werden. Solche Kliniken dienen versorgungsfremden
Investoren als Einfallstor in die ambulante zahnärztliche Versorgung.
Um dem Wunsch der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte nach größeren
Praxisgemeinschaften zu entsprechen und dem bestehenden
Wettbewerbsvorteil der Zahnarzt-MVZ zu begegnen, wollen wir die
bestehenden Anstellungsgrenzen für angestellte Zahnärzte lockern.
Auch sollen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zukünftig
Sicherstellungszuschläge an junge Zahnmediziner zahlen, Strukturfonds
einrichten oder Eigeneinrichtungen betreiben dürfen, um entstehender
Unterversorgung wirksam zu begegnen."

Prof. Dr. Roland Frankenberger, Präsident elect der DGZMK: "Die
DGZMK begleitet die Erstellung wissenschaftlicher Leitlinien und ist
federführend in den Leitlinienprozess für die Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde involviert. Sie sorgt dafür, dass zahnmedizinischen
Entscheidungsprozessen die entsprechenden wissenschaftlich fundierten
Erkenntnisse zugrunde liegen.

Leitlinien (engl. 'guidelines') sind systematisch entwickelte
Aussagen zur Begleitung und Unterstützung der Entscheidungsfindung
von in der Medizin tätigen Personen (Ärzte, Zahnärzte, Pfleger,
Physiotherapeuten etc.) mit dem Ziel einer adäquaten medizinischen
Versorgung in allen erdenklichen klinischen Situationen. Primär steht
hierbei die Förderung von Transparenz im Vordergrund, aber vor allem
auch die Sichtung des verfügbaren Wissens (Evidenz) zu einer
individuellen Fragestellung der Versorgungsrealität. Der Patient kann
sich darauf verlassen, dass der gut ausgebildete Arzt
'leitliniensicher' und damit auf dem objektiven wissenschaftlichen
Stand ist. Außerdem bekommt er sowohl Patientenversionen von
Leitlinien an die Hand, die für den Laien formuliert sind, als auch
so genannte 'Patienteninformationen', welche die DGZMK auch auf der
Homepage www.dgzmk.de zum Download bereitstellt. Solche Informationen
stellen BZÄK und KZBV ebenfalls zur Verfügung."

Bildmaterial der Pressekonferenz steht ab 10. November zur
Verfügung unter: http://presse.dtzt.tobiaskoch.net

Pressemappe unter
https://www.bzaek.de/deutscher-zahnaerztetag.html



Pressekontakt:
Jette Krämer
Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundeszahnärztekammer
Tel.: 030 - 400 05 150, Mobil: 0172 - 394 63 27
Fax: 030 - 400 05 159, E-Mail: j.kraemer@bzaek.de


Kai Fortelka
Pressesprecher, Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel.: 030 - 280 179 28, Mobil: 0173 - 260 31 67
Fax: 030 - 280 179 21, E-Mail: k.fortelka@kzbv.de

Markus Brakel
Pressesprecher
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Tel.: 02104 - 505 6713, Mobil: 0152 - 338 177 71
E-Mail: markus.brakel@dgzmk.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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