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Betroffene Flüchtlinge klagen gegen Seehofer-Deal mit Griechenland / "Report Mainz" berichtet heute (6.11.) im Ersten

Geschrieben am 06-11-2018

Mainz (ots) - Zwei betroffene Flüchtlinge klagen gegen ihre
Rückführung nach Griechenland im Rahmen des von Horst Seehofer
ausgehandelten Verwaltungs-Abkommens zwischen Griechenland und
Deutschland. Das bestätigte die Organisation Pro Asyl dem ARD-Magazin
"Report Mainz" auf Anfrage. Der Bundesinnenminister hatte im August
nach erbittertem Streit in der Großen Koalition ein Abkommen mit
Griechenland geschlossen, das die Rückführung von bereits in
Griechenland registrierten Asylbewerbern von der
deutsch-österreichischen Grenze nach Griechenland vorsieht. Bislang
sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums vier Asylbewerber gemäß
dem Abkommen nach Griechenland abgeschoben worden.

Ein betroffener Syrer wurde nach Angaben von Pro Asyl im September
nach Griechenland zurückgeführt, obwohl er in Deutschland einen
Asylantrag gestellt habe. In Griechenland sitzt er seit nunmehr knapp
60 Tagen in Abschiebehaft. Ein weiterer Asylbewerber wurde im Oktober
nach Grenzübertritt über die deutsch-österreichische Grenze im Rahmen
des Verwaltungsabkommens nach Griechenland abgeschoben. Auch er hatte
nach Angaben von Pro Asyl versucht, in Deutschland einen Asylantrag
zu stellen. Die Europäische Asylbehörde stufte ihn in Griechenland
als traumatisiert ein. Er hält sich mittlerweile in Athen auf. Beide
Betroffene klagen nun gegen ihre Rückführungen. Pro Asyl möchte nach
eigenen Angaben ein grundsätzliches Urteil zur Rechtmäßigkeit des
Seehofer-Abkommens erreichen.

Bisher war dieses Abkommen dem Wortlaut nach nicht bekannt. Dem
ARD-Magazin "Report Mainz" liegt nun eine Ausfertigung des Vertrags
vor. Darin heißt es unter anderem, dass sich Deutschland im Gegenzug
zu den Rückführungen nach Griechenland bereit erklärt, bis zu 600
Fälle von Familienzusammenführungen, die vor dem 1.8.2018 anhängig
waren, abzuschließen. Außerdem erklärt sich Deutschland bereit,
aktuelle Anträge auf Familienzusammenführung wieder innerhalb der
vorgeschriebenen Fristen zu bearbeiten. Bislang wurden diese Fristen
häufig nicht eingehalten.

Das Bundesinnenministerium teilt auf Anfrage von "Report Mainz"
schriftlich mit, dass aufgrund des Abkommens mit Griechenland der
Abbau der Altfälle schneller als ursprünglich vorgesehen erfolge. In
den Monaten September und Oktober 2018 seien insgesamt 819 Personen
von Griechenland nach Deutschland überstellt worden, erfahrungsgemäß
handele es sich bei 90 Prozent solcher Fälle um
Familienzusammenführungen gemäß Dublin-Verordnung. Die im Abkommen
mit Griechenland geregelten maximal 600 Fälle von
Familienzusammenführungen nach Deutschland pro Monat erfolgten
unabhängig vom im Koalitionsvertrag festgelegten Kontingent von 1000
nachzugsberechtigten Familienangehörigen monatlich.

Der Asylrechtsexperte Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut
für Sozialrecht in München hat das schriftliche Abkommen geprüft.
Seiner Bewertung nach wird mit dem Abkommen die geltende Dublin
III-Verordnung umgangen. Das Abkommen setze eine automatische
Rückübernahmeverpflichtung Griechenlands voraus. Dies sei derzeit
aber nicht geltendes Recht. "Dieses Verwaltungsabkommen versucht,
eine rechtswidrige Praxis zu etablieren." Pro Asyl teilt "Report
Mainz" schriftlich mit, das Abkommen hebele rechtsstaatliche
Garantien aus. Schutzsuchende würden zurückgewiesen, ohne dass
rechtsstaatliche Mittel dagegen zur Verfügung stünden.

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929
33371

Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell


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