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Dual-Use-Leaks: Bundesregierung stimmt gegen schärfere Kontrollen von Überwachungsexporten

Geschrieben am 29-10-2018

Berlin (ots) - Deutschland lobbyiert in der EU aktiv gegen
schärfere Regelungen beim Export von Überwachungstechnologie in
autokratische Regime. Das belegen interne Verhandlungsprotokolle und
Strategiepapiere der Bundesregierung, die Reporter ohne Grenzen
veröffentlicht. Damit behindert die Bundesregierung einen Prozess,
den sie 2015 selbst angestoßen hatte: Mit der Reform der so genannten
Dual-Use-Verordnung will die EU den Verkauf europäischer Spähsoftware
an Staaten verhindern, in denen Menschenrechte missachtet und
Journalisten überwacht werden. Die veröffentlichten Dokumente zeigen,
dass Deutschland zentrale Punkte der Reform torpediert und damit
bisher vor allem Wünsche der Industrie erfüllt hat
(http://ogy.de/4906).

"Digitale Überwachung gefährdet die Arbeit von Journalisten auf
der ganzen Welt und endet im schlimmsten Fall in Verfolgung und
Folter. Es ist erschütternd, dass die Bundesregierung die Pläne der
EU zugunsten von Industrieinteressen verwässern möchte", sagte
ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "In der letzten Verhandlungsrunde
im November muss Deutschland sein enormes wirtschaftliches Gewicht
nutzen und retten, was zu retten ist. Der europäischen
Überwachungsindustrie müssen endlich klare Grenzen bei Geschäften mit
Diktatoren gesetzt werden."

ROG liegen hunderte Seiten vertraulicher Strategiepapiere der
Bundesregierung sowie Positionspapiere Deutschlands und anderer
EU-Staaten vor, welche die Verhandlungen zur Reform der sogenannten
Dual-Use-Verordnung nachzeichnen. Aus ihnen geht hervor, dass sich
die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung 2015 offenbar doch
nicht mit aller Konsequenz für eine restriktivere Exportkontrolle von
Überwachungstechnologie auf europäischer Ebene einsetzt. Aufgrund des
hohen öffentlichen Interesses an der Thematik veröffentlicht Reporter
ohne Grenzen gemeinsam mit netzpolitik.org sämtliche Papiere im
Volltext.

AKTUELLE REGELUNG HAT DIVERSE SCHLUPFLÖCHER

Zwar werden seit Anfang 2015 schon manche Späh-Technologien beim
Verkauf außerhalb der EU kontrolliert, doch eine auf deutsche
Initiative hin erstellte Studie der EU-Kommission stellte 2016
erhebliche Mängel der europäischen Exportkontrolle beim Handel mit
Überwachungstechnologie fest. Das Thema bewegt die EU insbesondere
seit dem Arabischen Frühling. Damals war bekannt geworden, dass
europäische Firmen - auch aus Deutschland - jahrelang mit
autokratischen Staaten Geschäfte gemacht und deren Geheimdienste
digital hochgerüstet hatten. Als die Proteste ausbrachen, konnten
Journalisten und Aktivisten gehackt und ganze Demonstrationszüge
überwacht werden. Dies war blamabel und erschütternd zugleich für die
EU, denn der Markt war bis dahin völlig unreguliert gewesen.

Seit September 2016 liegt daher ein Gesetzesentwurf der
EU-Kommission für eine neue Dual-Use-Verordnung vor, welcher Verkäufe
von Überwachungstechnologie verhindern soll, wenn in den Zielländern
Menschen illegal bespitzelt werden. Es geht hier um diverse
Technologien, von klassischer Ausrüstung für eine Telefonüberwachung
bis hin zu Trojanern, mit denen auch modernste Smartphones gehackt
werden können. Werden Journalisten damit angegriffen, nützt ihnen
selbst die stärkste Verschlüsselung nichts mehr, sodass sie selbst
und ihre Quellen in Lebensgefahr geraten können.

BUNDESREGIERUNG SIEHT "KEINEN BEDARF" AN MENSCHRECHTLICHER
VERBESSERUNG

Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission möchte mit mehreren Ansätzen
bestehende Schlupflöcher in der Exportkontrolle stopfen. Das
Prozedere der EU-Gesetzgebung sieht vor, dass zunächst das
EU-Parlament Änderungsvorschläge zu einem Kommissionsentwurf
einbringt, ehe dann die Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen
Union eine Position erarbeiten. Das Europäische Parlament stimmte
Anfang 2018 mit einer überwältigenden Mehrheit von 91 Prozent für
ergänzende Regelungen, die den Gesetzesentwurf der EU-Kommission
weiter schärften.

Wie aus den nun veröffentlichten Dokumenten hervorgeht, übernahm
die Bundesregierung in den darauf folgenden Verhandlungen der
Mitgliedsstaaten von Beginn an eine Führungsrolle - und warb in der
ersten Sitzung um breite Unterstützung, eine der zentralen
Forderungen der EU-Kommission abzulehnen. Hierbei geht es darum, die
Verletzung von Menschenrechten als explizites Prüfkriterium in der
Verordnung zu verankern. Schon heute können Exporte verboten werden,
wenn Güter, die nicht auf einer Kontroll-Liste auftauchen, für den
Bau von Massenvernichtungswaffen geeignet sind. Dieser Ansatz aus der
konventionellen Waffenkontrolle schlägt bei digitalen Produkten
jedoch fehl, weshalb EU-Kommission und Parlament erstmals auch die
mögliche Verletzung von Menschenrechten als Prüfkriterium gesetzlich
verankern wollen (sog. menschenrechtliche Catch-All-Klausel). Die
Bundesregierung hingegen führte in ihrem Positionspapier aus, an
einer solchen Regelung bestehe "kein Bedarf" (engl. "no need").

DEUTSCHE TAKTIK GEFÄHRDET DIE GESAMTE REFORM

Mit dieser ablehnenden Haltung setzte die Bundesregierung, für die
in Brüssel das Bundeswirtschaftsministerium verhandelt, gleich zu
Beginn eine Kernforderung des Bundes der Deutschen Industrie um. Die
von ROG veröffentlichten Dokumente zeichnen den weiteren Verlauf der
Verhandlungen nach. Offensichtlich bestand die deutsche Strategie
darin, den schwächsten aller Kommissionsvorschläge anzunehmen, alle
anderen hingegen abzulehnen oder nur halbherzig zu verfolgen. Damit
verkalkulierten sich die deutschen Verhandlungsführer aber: Schweden
und Finnland machten mit einem Gegenvorschlag offensiv Stimmung gegen
die deutsche Position und sprechen sich grundsätzlich gegen neue
Menschenrechtsstandards aus. Laut dem letzten Verhandlungsprotokoll
konnten sie im Oktober erstmals eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten
auf ihre Seite ziehen.

Im November treffen die Mitgliedsstaaten wahrscheinlich zur
vorerst letzten Sitzung zusammen, um über ihre Position zu beraten.
Es besteht die Gefahr, dass keine einzige der menschenrechtlichen
Forderungen in der Position der Mitgliedsstaaten Niederschlag findet.
Damit droht die Bundesregierung einen historischen Prozess ad
absurdum zu führen, den sie vor drei Jahren unter dem damaligen
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel selbst angestoßen hatte.

Die Dokumente im Volltext sind auf netzpolitik.org abrufbar.
Daniel Moßbrucker, ROG-Referent für Informationsfreiheit im Internet,
hat die Protokolle ausgewertet und sie in einem Gastbeitrag für
netzpolitik.org analysiert (http://ogy.de/4906).

Hintergründe zum Thema Exportkontrolle und Dual-Use-Verordnung
finden Sie unter: http://ogy.de/8bpd

Hier geht es zum Hintergrund-Video von Reporter ohne Grenzen zum
Thema: http://ogy.de/oa30

Die Petition "Digitale Aufrüstung von Unrechtsregimen stoppen!"
von Reporter ohne Grenzen finden Sie hier auf change.org:
http://ogy.de/zli0

Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf
Platz 15 von 180 Staaten. Weitere Informationen zur Situation von
Medien und Journalisten in Deutschland finden Sie unter:
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland/



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink / Juliane Matthey
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch news aktuell


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