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EU-Umweltstandards erneut unterlaufen: Umweltministerin Schulze plant Fortsetzung einer klimaschädlichen Kühlgeräteentsorgung

Geschrieben am 25-10-2018

Berlin (ots) - Bundesregierung plant neues Geschenk an die
Kühlgeräte-Entsorgungswirtschaft in Deutschland - Deutsche
Umwelthilfe kritisiert vorliegende Novelle der TA-Luft zur
Neuregelung des Kühlgeräterecyclings als weitestgehend wirkungslos -
Neue Regeln in der TA-Luft sollen für alte und damit besonders
klimaschädliche Entsorgungsanlagen erst nach fünf Jahren in Kraft
treten - Vorbildliche europäische Entsorgungsstandards werden nur
unvollständig in die TA-Luft aufgenommen - DUH rechnet weiterhin mit
vermeidbaren Klimagasemissionen von umgerechnet bis zu einer Million
Tonnen CO2 pro Jahr - DUH fordert Bundesumweltministerin Svenja
Schulze zur Nachbesserung und vollständigen Übernahme europäischer
Qualitätsstandards bei der Kühlgeräteentsorgung in das Elektrogesetz
auf

Die Verwertung alter Kühlgeräte in Deutschland ist bereits seit
vielen Jahren ein besonders peinliches Beispiel für die desolate
Entsorgungssituation ausgedienter Elektrogeräte in Europa. In kaum
einem anderen EU-Staat sind die Anforderungen an das
Kühlgeräterecycling derart niedrig und die Spielräume zum Betrügen so
hoch. Und dabei soll es, geht es nach der Entsorgungswirtschaft und
Bundesumweltministerin Schulze, auch bleiben. Das bisherige Regelwerk
zum Schadstoffausstoß von industriellen Anlagen - die "Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA-Luft) - regelt bislang das
Kühlgeräterecycling. Die Verwaltungsvorschrift ist allerdings
veraltet. Scheunentorgroße 'Interpretations-Spielräume' werden von
vielen Entsorgungsunternehmen schamlos ausgenutzt und führen zur
massenhaften Freisetzung besonders klimaschädlicher FCKW-Gase in die
Atmosphäre. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wird
die aktuelle Novelle der deutschen Verwaltungsvorschrift TA-Luft die
bestehenden Entsorgungsprobleme nicht lösen.

So sieht die Novelle der TA-Luft erst fünf Jahre nach
Inkrafttreten eine Verschärfung der aktuellen Regeln für alte und
damit besonders bedenkliche Anlagen vor. Damit würden fünf weitere
Jahre Klimagase in der Größenordnung mehrerer Millionen Tonnen CO2
unnötig unser Klima belasten. Von den vorbildlichen europäischen
Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 sollen nur
einzelne Punkte in die TA-Luft übernommen werden, während
gleichzeitig wichtige Vorschriften ganz wegfallen. Zudem sollen
zukünftig lokale Behörden jederzeit weitere Ausnahmen zulassen
können.

Um die katastrophale Entsorgungssituation von Kühlgeräten und die
unnötige Freisetzung klimaschädlicher FCKW-Gase zu beenden, fordert
der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dass die Anforderungen der
vorbildlichen europäischen Recyclingstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS
50625-3-4 in Deutschland vollständig im Elektrogerätegesetz oder der
geplanten Behandlungsverordnung übernommen und von den zuständigen
Vollzugsbehörden überwacht werden.

"Mit umgerechnet bis zu einer Million Tonnen CO2 jährlich trägt
die derzeit katastrophal schlechte Entsorgung von F-Gasen aus alten
Kühlgeräten überproportional zum Klimawandel bei. Wenn Ministerin
Svenja Schulze die eigenen Klimaschutzziele bis 2020 ernst nimmt,
muss sie die Vorschriften für die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland
auf ein europäisches Qualitätsniveau heben. Der vom Umweltministerium
gewählte Ansatz, das Kühlgeräterecycling mit vielen Ausnahmen nur in
einer Verwaltungsvorschrift, der TA-Luft, regeln zu wollen, schreibt
weiterhin den Entsorgungsnotstand fest", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Länder wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland,
Österreich und die Schweiz sind Vorzeigebeispiele. Sie haben die
wirksamen europäische Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4
gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme
verbindlich vorgegeben. "Der deutsche Ansatz, die Standards nur
teilweise übernehmen zu wollen, reicht nicht aus. Eine vollständige
Übernahme der europäischen Entsorgungsstandards in das
Elektrogerätegesetz oder in die geplante Behandlungsverordnung sind
zwingend notwendig. Anders wird das gravierende Entsorgungsproblem
alter Kühlgeräte nicht gelöst werden", sagt Philipp Sommer,
Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Im aktuellen Novellierungsentwurf der TA-Luft werden Grenz- und
Zielwerte nicht exakt und stringent gemäß europäischer Normenvorgabe
übertragen. Im Gegenteil: es werden Spielräume für Restmengen von
Klimagasen geschaffen, die in den entnommenen Isolierschäumen
enthalten sein dürfen. Das ist aus Sicht der DUH jedoch
unverantwortbar und widerspricht geltendem EU-Recht (EU-Richtlinie
2012/19/EU).

Die DUH kritisiert besonders die geplante Zulassung von regionalen
Durchschnittswerten als Zielwerte für das tägliche Monitoring. Es
gibt keine Hinweise auf Unterschiede in der Kühlgerätezusammensetzung
in Deutschland, die eine solche Ausnahme rechtfertigt. Vielmehr wird
diese Ausnahme zu einer Zementierung besonders geringer regionaler
Entsorgungsansprüche im Kühlgeräterecycling führen.

Der in der Novelle der TA-Luft vorgesehene Test zur Prüfung der
Trockenlegung der Kältekreisläufe (Stufe-1-Test) soll
unverständlicherweise ohne die Anwendung vorbildlicher Normen
ausgeführt werden. Die DUH sieht die Gefahr, dass der in der TA-Luft
beschriebene Test keine Aussage über die tatsächliche Leistung
zulässt, da bei der Leistungsprüfung der Anlagendurchsatz oder das
Typenverhältnis verändert werden kann. Die DUH fordert eine
Durchführung und Evaluierung des Stufe-1-Tests exakt nach den
Entsorgungsnormen EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4.

Hintergrund:

Knapp die Hälfte der pro Jahr entsorgten rund drei Millionen
Alt-Kühlgeräte enthält noch immer stark klimaschädliche Gase in den
Kälte- und Treibmitteln, wie Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW).
Gelangen diese Gase in die Umwelt, tragen sie signifikant zur
Zerstörung der Ozonschicht und Klimaerwärmung bei. Nach Berechnungen
der DUH werden bei der Kühlgerätebehandlung in Deutschland jedes Jahr
bis zu eine Million Tonnen vermeidbarer CO2-Äquivalente freigesetzt.

Die Europäische Norm EN 50625-2-3 ("Collection, logistics &
treatment requirements for WEEE Part 2-3: Treatment requirements for
temperature exchange equipment") und die zugehörige Technische
Spezifikation TS 50625-3-4 wurden vom Europäischen Komitee für
elektrotechnische Normung (CENELEC) entwickelt und entsprechen dem
Stand der Technik für eine umweltgerechte Kühlgerätebehandlung.

Links:

Die Stellungnahme der DUH zum Entwurf der TA-Luft, ein
Hintergrundpapier zur Kühlgeräteentsorgung auf Deutsch und Englisch
sowie weitere Informationen finden Sie unter:
http://l.duh.de/kuehlgeraete



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867-462, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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