| | | Geschrieben am 24-10-2018 Google entfernt Einschränkung der Verwendung des Begriffs "Black Friday" in Suchanzeigen (FOTO)
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 Oberhausen (ots) -
 
 Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt bereits im März 2018
 die Löschung der deutschen Wortmarke "Black Friday" beschlossen hatte
 (noch nicht rechtskräftig), entfernt Google jetzt eine Einschränkung
 bei "Google Ads", die es Werbetreibenden automatisch untersagt hatte,
 den Begriff "Black Friday" ohne explizite Freigabe der
 Markeninhaberin in ihren Google Suchanzeigen zu verwenden.
 
 Zum Hintergrund
 
 In den vergangenen zwei Jahren hielt die Marke "Black Friday"
 (Registernummer: 302013057574) die deutsche Handelsbranche in Atem
 und sorgte für Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops.
 Denn ein chinesisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte
 an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten
 Wortmarke "Black Friday" und begann unmittelbar damit Händler und
 Portale abzumahnen, die den Begriff, anlässlich des aus den USA
 bekannten Sonderverkaufstags, für ihre Rabattaktionen nutzten oder
 über solche berichteten.
 
 Bereits im Oktober 2017 hat das Landgericht Düsseldorf auf Antrag
 von Black-Friday.de (aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit ohne
 mündliche Verhandlung) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es
 der chinesischen Markeninhaberin untersagt, gegenüber Kunden von
 Black-Friday.de schriftlich und/oder mündlich zu behaupten, a) die
 Verwendung der Bezeichnung "Black Friday" in ihrer Werbung und/oder
 b) das Einstellen von Verkaufsangeboten auf der Website
 www.black-friday.de, würde eine Verletzung der deutschen Wortmarke
 "Black Friday" darstellen. Diese einstweilige Verfügung steht in
 Kraft und muss von der chinesischen Markeninhaberin beachtet werden.
 Über den Rechtsbestand der einstweiligen Verfügung wird im Rahmen
 eines sog. Hauptsacheverfahrens voraussichtlich Ende 2019 verhandelt.
 
 Am 28. März 2018 beschloss dann das Deutsche Patent- und Markenamt
 (DPMA) endlich die von Black-Friday.de und zahlreichen anderen
 Antragsstellern beantragte Löschung der Marke "Black Friday". Nach
 Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden
 dürfen, da der Begriff "Black Friday" lediglich als Hinweis auf
 einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder
 Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde.
 Der Bezeichnung "Black Friday" fehle nach Ansicht des Markenamtes
 jegliche Unterscheidungskraft.
 
 Da die Markeninhaberin fristgerecht Beschwerde gegen die
 Entscheidung des DPMA eingelegt hat, ist die Löschung noch nicht
 rechtskräftig und die Marke steht weiterhin in Kraft. Über die
 endgültige Löschung wird nun in der nächsten Instanz vor dem
 Bundespatentgericht verhandelt.
 
 Markenschutz bei Google Ads
 
 Die chinesische Markeninhaberin ging mit der Marke nicht nur gegen
 Händler und Portale wie Black-Friday.de vor, sondern beantragte zudem
 gestützt auf diese Marke die Löschung von Social Media Fanseiten und
 ließ den Begriff für Werbetreibende bei "Google Ads" (früher
 "Adwords") sperren. In Deutschland war es so kaum mehr möglich, die
 Wortfolge "Black Friday" ohne vorherige Freigabe der Markeninhaberin
 in Google Suchanzeigen zu verwenden - häufig auch nicht bei einer
 rein beschreibenden Nutzung des Begriffs anlässlich des aus den USA
 bekannten Sonderverkaufstags.
 
 Nachdem auch Werbeanzeigen von Black-Friday.de immer wieder mit
 dem Hinweis auf die Marke "Black Friday" durch Google abgelehnt
 wurden, informierte Black-Friday.de Google über den aktuellen Stand
 des Markenlöschungsverfahrens sowie die einstweilige Verfügung des
 Landgerichts Düsseldorf, woraufhin die automatische Einschränkung der
 Verwendung des Begriffs "Black Friday" entfernt wurde. Bei einer rein
 beschreibenden und nicht markenmäßigen Verwendung des Begriffs "Black
 Friday", was im Zweifel vor der Anzeigenschaltung mit einem auf
 Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden sollte,
 müsste es somit nun wieder für alle Werbetreibenden möglich sein, den
 Begriff zum Black Friday 2018 bei Google Ads zu verwenden, ohne dass
 solche Werbeanzeigen durch Google automatisch abgelehnt werden.
 
 Mit der Entscheidung folgt Google dem Beispiel von Facebook, das
 bereits im April 2018 die Facebook Fanseite von Black-Friday.de
 wiederherstellte. Diese war im Oktober 2016 von Facebook gelöscht
 worden, nachdem die Inhaberin der Marke "Black Friday", aufgrund
 einer angeblichen Markenrechtsverletzung, einen Antrag auf Löschung
 gestellt hatte.
 
 Weitere Informationen zur Marke "Black Friday" finden Sie hier:
 https://www.black-friday.de/updates-zur-marke-black-friday
 
 
 
 Pressekontakt:
 Simon Gall - Black-Friday.de
 Lothringer Str. 12
 46045 Oberhausen
 E-Mail: info@black-friday.de
 Tel.: (0208) 88 289 821
 Web: www.black-friday.de
 
 Original-Content von: Black-Friday.de, übermittelt durch news aktuell
 
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