| | | Geschrieben am 24-10-2018 Fällt der Kredit, kann der Schummeldiesel zurück zum Händler / Der Widerruf des Kreditvertrages als lukrative Rückgabe-Chance
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 Düsseldorf (ots) - Fahrverbote, Abgasskandal, Wertminderung -
 viele Eigentümer von Schummeldieseln der Marken Volkswagen, SEAT,
 Skoda oder auch Audi stellen sich derzeit die Frage, wie sie sich
 möglichst kostengünstig von ihrem mangelbehafteten PKW trennen
 können.
 
 Zumal äußerst ungewiss ist, wie sich der Fall Volkswagen
 weiterentwickelt und welchen Status Dieselfahrzeuge in Zukunft haben
 werden.
 
 Sehr gute Chancen auf eine wirtschaftlich lukrative Rückgabe des
 Schummeldiesels haben die Eigentümer, die den PKW-Erwerb über einen
 Kredit finanziert haben. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank-
 und Kapitalmarktrecht, und die mzs Rechtsanwälte vertreten inzwischen
 über hundert Autokreditnehmer und helfen mit einem juristischen
 Kniff: dem Widerruf des Kreditvertrages.
 
 "Wir unterstützen den Mandanten dabei, seinen Kreditvertrag zu
 widerrufen und bringen dadurch auch den Kaufvertrag über das Auto zu
 Fall - mitunter muss für die Nutzung des Fahrzeuges nicht einmal eine
 Entschädigung gezahlt werden", erklärt Dr. Thomas Meschede.
 
 Wie funktioniert der juristische Kniff?
 
 Durch den Widerruf des Kreditvertrages bringt man gleichzeitig
 auch den Kaufvertrag für den Pkw zum Fall, denn beide Geschäfte sind
 ein so genanntes Verbundgeschäft. Die Folge des Widerrufs eines
 Verbundgeschäftes ist die gleichzeitige Abwicklung beider Verträge.
 
 Das lohnt sich, denn der Darlehensnehmer bekommt seine Zins- und
 Tilgungszahlung sowie seine Anzahlung zurück und kann den PKW an die
 Bank übertragen. Umstritten ist - heute noch - ob und inwiefern er
 eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des PKW schuldet. Die
 Gerichte urteilen hier unterschiedlich. "Nicht selten lohnt es sich
 auch trotz der zu zahlenden Nutzungsentschädigung den Vertrag zu
 widerrufen, denn in vielen Fällen endet der Widerruf für den
 Verbraucher dennoch mit  einem finanziellen Plus", betont Dr.
 Meschede seine Erfahrungswerte.
 
 Wirtschaftlich besonders interessant sind Verträge, die ab dem
 13.06.2014 abgeschlossen wurden. Hier gilt nach einer
 verbraucherfreundlichen Rechtsansicht eine besonders günstige
 Rechtslage, bei der der Verbraucher weder Nutzungsersatz für die
 gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug
 leisten muss.
 
 Für wen ist der Widerruf möglich?
 
 Der Widerruf des Kreditvertrages ist immer dann möglich, wenn von
 der Bank fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder relevante und
 entscheidende Angaben fehlen - sei es im Kreditvertrag selbst oder in
 der Widerrufsbelehrung. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden,
 dass der Verbraucher für diesen Fall das Recht erhält, den
 Kreditvertrag auf ewig zu widerrufen.
 
 Die Chance auf ewigen Widerruf bieten Verträge, die ab Juni 2010
 geschlossen wurden.
 
 Allerdings gilt: Bei noch laufenden Darlehen sind die
 Erfolgsaussichten eines Widerrufs im Regelfall deutlich höher. "Ob
 ein Vertrag widerruflich ist, lässt sich von uns im Regelfall sehr
 schnell prüfen", bietet Dr. Thomas Meschede an.
 
 Welche Banken haben fehlerhafte Kreditverträge?
 
 Besonders betroffen ist derzeit die Volkswagen Bank mit ihren
 Zweigniederlassungen (Audi Bank, SEAT Bank oder Skoda Bank). Hierzu
 liegen auch schon diverse Urteile vor.
 
 Auch betroffen sind allerdings viele weitere Banken - insbesondere
 auch Banken, die keine Schummeldiesel finanziert haben. Hierzu
 gehören beispielsweise die Santander Bank, die Mercedes Bank, die
 Ford Bank oder die Renault Bank.
 
 Was sind typische Fehler, die einen Widerruf möglich machen?
 
 Typische Fehler in Kreditverträgen sind beispielsweise das Fehlen
 von Angaben dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen der
 Kreditnehmer den Vertrag kündigen darf.
 
 Häufig sind auch Fehler im Zusammenhang mit der Darstellung der
 Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer
 vorzeitigen Ablöse des Darlehens oder auch widersprüchliche Angaben
 zu einer möglichen Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers. In einer
 Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist beispielweise die
 VW-Bank wegen derartiger Fehler inzwischen dazu verurteilt worden den
 Kreditvertrag rückabzuwickeln.
 
 "Aus unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich wissen wir,
 dass nicht nur die Volkswagen Bank, sondern auch viele andere Banken
 betroffen sind und teilweise sehr gravierende Fehler in ihren
 Kreditverträgen gemacht haben", weiß Dr. Meschede.
 
 Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
 
 Die Kostenübernahme einer anwaltlichen Unterstützung durch die
 Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist bei Altverträgen meist
 unproblematisch. Entscheidend ist das Vorhandensein einer
 Versicherung zum Zeitpunkt des Widerrufs des Vertrages.
 Neuversicherungen haben mitunter eine Ausschlussklausel in ihre
 Bedingungen eingebaut, um Fälle dieser Art in Zukunft auszuschließen.
 "Unserer Kanzlei ist es allerdings bereits mehrfach gelungen,
 derartige Ausschlussklauseln vor Gericht als unwirksam zu Fall zu
 bringen", schränkt Dr. Meschede die Gültigkeit solcher
 Ausschlussklauseln ein.
 
 Auf der Webseite https://www.autokredit-widerruf.net beantwortet
 die Kanzlei die wichtigsten Fragen zum Thema "Widerruf des
 Autokredits".
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Thomas Meschede
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 ______________________________________
 
 mzs
 Rechtsanwälte
 
 Goethestraße 8-10
 40237 Düsseldorf
 Telefon: +49 (0) 211 69002 0
 Durchwahl: +49 (0) 211 69002 68
 Telefax: +49 (0) 211 69002 91
 E-Mail: meschede@mzs-recht.de
 web: www.mzs-recht.de
 
 Original-Content von: mzs Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
 
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