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Grandioses Wahlkampf-Finale in Hessen: Autokanzlerin Merkel will Dieselgift-Grenzwert heraufsetzen, um Fahrverbote zu verhindern

Geschrieben am 22-10-2018

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Angela Merkels
Ankündigung als Versuch, die Wähler für dumm zu verkaufen - Der
Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 µg/m3 gilt europaweit und kann
nicht einseitig in einem Mitgliedsstaat heraufgesetzt werden -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Merkel vor, erneut vor
den Autokonzernen einzuknicken

In immer mehr Städten werden zum Schutz unserer Gesundheit
Diesel-Fahrverbote aufgrund der Klagen von Umweltverbänden verhängt,
dazu gehören München, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg, Aachen, Berlin
und Frankfurt am Main. Kurz vor den Landtagswahlen in Hessen kündigt
nun Autokanzlerin Angela Merkel an, Fahrverbote für Diesel in
Frankfurt und Berlin dadurch verhindern zu wollen, indem sie den von
der EU verbindlich vorgegebenen Grenzwert für den Luftschadstoff
Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel von 40 µg/m3 auf 50 µg/m3
hochsetzt.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Was wir hier
erleben, ist eine durch Panik vor einem Wahldebakel gesteuerte
Pseudo-Politik, die weder Hand noch Fuß hat. Kanzlerin Merkel
versucht erneut, die betrügerischen Dieselkonzerne zu schonen. Die
800.000 jährlichen Neuerkrankungen, die ihr vom Umweltbundesamt
vorgerechnet wurden, spielen offensichtlich keinerlei Rolle. Dabei
müssen der Schutz der Gesundheit der Bürger und die Beachtung von
Artikel 2 des Grundgesetzes endlich Vorrang haben. Die Ankündigung,
den Grenzwert aufzuweichen, ist ein nicht durchsetzbares
Wahlkampfversprechen und zeugt zudem von Merkels fehlender
Sachkenntnis - gerade mit Blick auf Frankfurt und Berlin. Dort liegt
nämlich die amtlich gemessene Belastung weit oberhalb von 50 µg
NO2/m3. Offensichtlich hat die Kanzlerin nur im öffentlich
einsehbaren Umweltbundesamt-Messnetz die Zahlen geprüft und
vergessen, dass es ein sogenanntes Passiv-Sammler-Messnetz in
Frankfurt und Berlin gibt, das Werte von 50 µg NO2/m3 und deutlich
mehr ausweist."

Die DUH ist zuversichtlich, dass das Hochsetzen des
NO2-Jahresmittelgrenzwerts vom Bundestag als rechtswidrig verweigert
wird. Sollte es dennoch beschlossen werden, ist dieser Bruch des
Europarechts von nationalen Gerichten "nicht anzuwenden". So hat das
Bundesverwaltungsgericht am 27. Februar 2018 mit seinem Urteil in
einem ähnlichen Fall bereits entschieden. Alle nationalen Regelungen,
die gegen EU-Recht verstoßen, müssen unangewandt bleiben.

"Jetzt, wo es ernst wird mit den Diesel-Fahrverboten für saubere
Luft in unseren Städten, werden die politischen Forderungen immer
absurder und verzweifelter. Frei nach dem Motto "was nicht passt,
wird passend gemacht". Die AfD-FDP-Koalition, die faktisch im
Bundestag zusammenarbeitet, schlägt vor, die Messpunkte abzuschaffen.
Die SPD und die CDU in Hessen wollen die rund 2 Milliarden Euro zur
Förderung von E-Mobilität missbrauchen, um daraus
Hardware-Nachrüstungen zu finanzieren. Das zeigt doch, wie weit
entfernt wir von dem Ende der eheähnlichen Beziehung zwischen Politik
und Autoindustrie und einer wahren Verkehrswende sind", so Resch
weiter.

Hintergrund:

Kanzlerin Merkel hat die genauso amtlichen, jedoch nicht online
beim Umweltbundesamt abrufbaren NO2-Werte der Passivsammler
übersehen. Die Passivsammler-Messstellen mit der höchsten Belastung
weisen NO2-Jahresmittelwerte von deutlich über 50 µg/m3 auf. In
Berlin wurden im Jahr 2017 66 µg/m3 an der Leipziger Straße und 63
µg/m3 an der Buschkrugallee ermittelt. In Frankfurt lag die Belastung
bei 54 µg/m3 am Börneplatz und mit 55 µg/m3 an der Messstelle Am
Erlenbruch 130. Passivsammler können auch in engen Straßenschluchten
eingesetzt werden, in denen kein Platz für Messcontainer ist, die
Belastung jedoch erfahrungsgemäß deutlich höher ist als auf breiten
Straßen.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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