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An die Kultusministerkonferenz: Recht der Eltern auf einen Ganztagsschulplatz zeitnah umsetzen

Geschrieben am 12-10-2018

Hofheim (ots) - Mit dieser Forderung reagiert der Verband auf die
aktuellen Ergebnisse der Kultusministerkonferenz. Die Kultusminister
möchten im Rahmen einer Bund-Länder AG den Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
diskutieren. Aus der Sicht des Ganztagsschulverbandes ist das zu kurz
gegriffen, denn viele Eltern haben jetzt schon mit großen
Betreuungsproblemen zu kämpfen. Das Recht auf einen
Ganztagsschulplatz soll hingegen zeitnah umgesetzt werden.

"Die statistisch erwiesene Betreuungslücke von mehr als 330.000
Plätzen in 7 Jahren schließen zu wollen spricht nicht für großen
Ehrgeiz, aber immerhin will man die Betreuungslücke schließen. Viel
bedeutender ist jedoch, was ignoriert wird, nämlich dass es nur für
ca. 12% der Schülerinnen und Schüler einen Platz an einer voll
ausgebauten Ganztagsschule gibt, während 60% der Eltern sich einen
solchen Platz für ihr Kind wünschen", wie Rolf Richter, der 1.
Vorsitzende des Ganztagsschulverbandes, verdeutlicht.
Bildungsfortschritte durch eine bessere Bildung mit dem Ausbau
rhythmisierter Ganztagsschulen in gebundener Konzeption und einem
"Plus" an Bildung rücken für den Ganztagsschulverband so in eine
weite Ferne.

Ergebnisse aus der Forschung

Das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung
verdeutlichte bei der Vorstellung des Bundesbildungsberichtes 2018 im
Hinblick auf das schlechte Abschneiden der deutschen Schülerinnen und
Schüler bei internationalen Bildungsvergleichstests und die
andauernde soziale Auslese hierzulande: "Ein Ganztag kann ja nur dann
kompensatorisch auf unerwünschte Zusammenhänge wirken, wenn er mit
Förderangeboten verbunden wird."

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte zwar: "Wenn
aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern
ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor
der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine
Nachmittagsbetreuung anbietet. ... Die fehlenden Plätze erschweren
vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss
der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt
sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft
den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und
Teilhabechancen der Kinder." Wie die Bildungs- und Teilhabechancen
durch die erweiterte und freiwillige Betreuung in der Grundschule
verbessert werden sollen, bleibt das Geheimnis der
Familienministerin.

Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek berücksichtigt nur
einen Teil der Forschungsergebnisse, wenn sie betont, dass durch den
Ganztagsausbau, Schülerinnen und Schüler besser gefördert und ihnen
mehr Chancen eröffnet werden. Denn die Forschung habe gezeigt, so die
Bildungsministerin weiter, dass gute Ganztagsangebote einen Bildungs-
und Qualitätsanspruch erfüllen müssten. Sie ignoriert wesentliche
Teile der bundesweiten Studie zur Entwicklung der Ganztagsschule, die
eindeutig feststellten, dass der Besuch einzelner Förderangebote
keinen messbaren Effekt auf fachliche Leistungen hat und nur eine
dauerhafte Nutzung von Ganztagsangeboten in rhythmisierten,
gebundenen Systemen die Noten verbessert.

"Wir vom Ganztagsschulverband sind der Meinung, dass die Politik
aus den letzten 15 Jahren Ganztagsschulentwicklung weder etwas
gelernt hat noch die Ergebnisse der regierungsseitig in Auftrag
gegebenen Studien in politisches Handeln umsetzt", so Richter. Er
empfiehlt die Lektüre der Bertelsmann-Studie "Gute Ganztagsschule für
alle" und die Studie der vier Stiftungen Bertelsmann, Vodafone, Bosch
und Mercator "Mehr Schule wagen" zu den deutschen
Schulpreisträgerschulen.

Der Ganztagsschulverband mit Sitz im hessischen Hofheim, der seit
1955 die Interessen von mittlerweile 16.500 ganztägig arbeitender
Schulen in Deutschland vertritt, appelliert an die Politik, dass ein
Bildungsfortschritt nur mit guten Ganztagsschulen sowohl finanzierbar
als auch erreichbar ist. Dafür müsse aus dem Kooperationsverbot ein
Kooperationsgebot werden, damit einerseits durch zusätzliche und
verbindliche Bildungsangebote in pädagogischer Verantwortung alle
Schüler gefördert werden und andererseits die immensen regionalen
Benachteiligungen im Bundesgebiet ausgeglichen werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ganztagsschulverband.de/



Pressekontakt:
Rolf Richter
1. Vorsitzender Ganztagsschulverband
Am Kindergarten 2
65520 Bad Camberg
E-Mail: richter@ganztagsschulverband.de
Mobil: 015228981426

Original-Content von: Ganztagsschulverband e.V., übermittelt durch news aktuell


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