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Rheinische Post: Beamte im Bundesverkehrsministerium erklären Bußgelder gegen Autohersteller für rechtlich zulässig

Geschrieben am 11-10-2018

Düsseldorf (ots) - Beamte des Bundesverkehrsministeriums haben
Bußgelder gegen Autohersteller in Höhe von bis zu 5000 Euro je
manipuliertem Fahrzeug für rechtlich zulässig erklärt, um illegale
Abschalteinrichtungen zu sanktionieren. Das geht aus einem internen
Vermerk vom vergangenen Juni hervor, der der Düsseldorfer
"Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt. Experten sehen darin die
rechtliche Möglichkeit, Hersteller zu technischen Nachrüstungen zu
bewegen. So wird in dem Vermerk sinngemäß argumentiert, dass eine
Geldbuße je Fahrzeug zulässig sei, weil durch die
Abschalteinrichtungen gegen die Genehmigungsvorschriften verstoßen
wurde. Hintergrund ist, dass die Hersteller Autos nur dann anbieten
dürfen, wenn sie eine so genannte Übereinstimmungsbescheinigung
ausstellen. Diese gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften
des Fahrzeugs und darf nicht von den Angaben abweichen, die bei der
Typzulassung von der Genehmigungsbehörde abgenommen wurden. In dem
Dokument des Ministeriums heißt es dazu: "Eine solche Abweichung kann
bei der Verwendung einer nicht von der EG-Typgenehmigung erfassten
Abschalteinrichtung, die sich als unzulässig erweist, vorliegen."
Handlungen, für die ein Bußgeld infrage kommt, bestehen laut Vermerk
"im Feilbieten, Veräußern oder In-Verkehr-Bringen ohne gültige
Übereinstimmungserklärung, was im Fall des Vorhandenseins einer
Abschalteinrichtung erfüllt sein kann". Die Bußgeldhöhe wird mit 2000
Euro und bei "gewerbsmäßigem Feilbieten" mit 5000 Euro je Fahrzeug
angegeben. Der Umweltrechtsexperte Martin Führ von der Hochschule
Darmstadt sieht darin einen Beleg, dass es rechtliche Möglichkeiten
für das Vorgehen gegen die Hersteller gibt. "Diese Bußgelder können
rechtlich einwandfrei je Fahrzeug verlangt werden, das manipuliert
wurde, unabhängig von möglicherweise bereits erfolgten
Software-Updates", sagte Führ. Das von Bundesministern vielfach
geäußerte Argument, dass man keine rechtlichen Möglichkeiten habe,
technische Nachrüstungen durchzusetzen, sei damit hinfällig. Führ ist
Rechtsprofessor an der Hochschule Darmstadt und wurde vom Deutschen
Bundestag auch als Sachverständiger für den einstigen
Abgas-Untersuchungsausschuss bestellt. Am Mittwoch hatte eine
Sprecherin von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt,
dass man vorerst keine Bußgelder androhen wolle.

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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