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Impfstoffregelung im TSVG / "Spahn ist den Kassen auf den Leim gegangen."

Geschrieben am 26-09-2018

Berlin (ots) - Keine Festpreisvereinbarungen mehr, dafür noch mehr
Zwangsabschläge auf Impfstoffe. Das sieht der Kabinettsentwurf des
Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSGV) vor. "Anstatt die
Krankenkassen endlich darauf zu verpflichten, von den Einsparungen
Impfprogramme aufzusetzen, soll bei Impfstoffen kollektiv weiter
gespart werden", so Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des
Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Damit habe
der Gesundheitsminister seine Prioritäten überdeutlich gesetzt: Der
Gesundheitsschutz der Menschen ist ihm weniger wichtig, als die
Kostendämpfung der Krankenkassen.

"Spahn ist der GKV auf den Leim gegangen", so Zentgraf. "Die
Kassen horten Rücklagen im zweistelligen Milliardenbereich. Allein im
Impfstoffbereich werden schon 80 Millionen Euro pro Jahr über die
normale EU Preisreferenzierung eingespart. Und dennoch glaubt er
offenbar deren Märchen von der Kostenexplosion - und das im
Impfstoffmarkt, der so unattraktiv ist, dass es eh nur noch wenige
Anbieter gibt."

Ein Irrglaube mit Folgen: Statt dass die Krankenkassen ihre Zusage
einlösen und die Einsparungen aus den Arzneimittel-Abschlägen für
Impfprogramme aufwenden, wird das Geld der Versicherten lieber in den
großen Sparstrumpf gesteckt. Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen
Vereinigungen zeigen, dass sich in der Saison 2016/17 nur knapp 35
Prozent der Personen ab 60 Jahre impfen ließen. Die Zielvorgaben der
Europäischen Union für eine Impfquote von 75 Prozent bei älteren
Personen werden in Deutschland weit verfehlt. "Und nun werden
Impfstoffe zusätzlich mit einem Zwangsrabatt belegt: Weitere 10
Prozent auf Grippeimpfungen und 5 Prozent für sonstige
Schutzimpfungen - ohne die Sicherheit, dass die Kassen mit dem Geld
die niedrigen Impfquoten bekämpfen", so Dr. Martin Zentgraf. Dabei
muss es gerade nach der verheerenden letzten Grippesaison jetzt vor
allem darum gehen, die Menschen zur Prävention anzuhalten und die
Impfquoten zu erhöhen.

Aufgrund der Abschlagsregelung in Paragraph 130a Absatz 2 SGB V
müssen die Krankenkassen seit 2011 für Schutzimpfungen ohnehin nur
den EU-Durchschnittspreis aufwenden. Zentgraf: "Es ist schlichtweg
unwahr, dass die Kosten explodieren, wenn Festpreisvereinbarungen und
sämtliche Ausschreibungsmodelle richtigerweise ersatzlos, und wie im
AMVSG vorgesehen, gestrichen werden. Ganz abgesehen davon, das
zusätzliche Rabatte ohne weitere Begründung verfassungsrechtlich
mindestens zweifelhaft sein dürften."

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll heute Mittag
vom Kabinett beschlossen werden.



Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin),
Tel. 030 27909-131,
jrichter@bpi.de

Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell


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