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Österreichisches Portal macht Adressen deutscher Abtreibungsärzte öffentlich

Geschrieben am 25-09-2018

Familienplanungsexperte Fiala kritisiert: Informationsverbot
ist ein Boykott der Legalisierung von Abtreibung und
bevormundet Frauen

Kassel/Wien (ots) - In Deutschland bereitet ein Gesetz von 1933
Frauen in Krisen Probleme: Schwangerschaftsabbrüche dürfen zwar legal
durchgeführt, aber Infos über durchführende Ärztinnen und Ärzte von
diesen nicht verbreitet werden. Dies fällt bei derzeitiger
Gesetzesauslegung nach §219a StGb unter "Werbung für den Abbruch
einer Schwangerschaft". Sogar öffentliche Stellen verweigern deswegen
Frauen Infos über medizinische Hilfe.

Abtreibungsjäger screent Ärzteseiten

Ein deutscher "Abtreibungsjäger" und Mathematikstudent aus Kleve
nützt dieses veraltete Gesetz um Arztpraxen, die auf ihren Webseiten
Schwangerschaftsabbrüche anbieten, anzuzeigen. Fünf deutsche
Ärztinnen stehen deswegen vor Gericht, die Urteile sind noch offen.
Für den Beweisantrag in dem Verfahren in Kassel war der
österreichische Gynäkologe DDr. Christian Fiala als einer von Europas
renommiertesten Experten für Familienplanung geladen. Doch der
Richter lehnte den Beweisantrag zweifach ab, weil er den §219a zwar
anwenden aber nicht dessen Sinnhaftigkeit und die Folgen eines
allfälligen Urteilsspruches diskutieren wollte. Deshalb lehnten die
beiden Ärztinnen den Richter wegen Befangenheit ab. Allerdings wurde
diesem Antrag nicht stattgegeben, weshalb das Verfahren demnächst von
neuem beginnen muss. In dem Verfahren in Giessen ist die nächste
Berufungsverhandlung für den 12. Oktober angesetzt.

Portal aus Österreich

Fiala unterstützt nun deutschen Frauen in dieser schwierigen
Situation. Er stellt auf einem österreichischen Portal eine Liste mit
rund 1.000 Adressen all jener Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, die
in Deutschland diese legale medizinische Leistung anbieten. Viele
deutsche Frauen können nur über dieses Portal zu Informationen
gelangen - es wird intensiv genützt. Sogar Beratungsstellen greifen
darauf zurück, weil es auch für sie keine andere offizielle
Informationsquelle gibt.

[www.abtreibung-adressen.eu] (http://www.abtreibung-adressen.eu)

Recht auf Information für Frauen

"Das in West-Europa einmalige Gesetz gehört ersatzlos gestrichen,
denn eine sachliche Information durch Fachärzte ist keine
Werbeeinschaltung", so Fiala. Frauen in Krisen haben ein Anrecht auf
qualifizierte Informationen. Es ist ja geradezu zynisch den Abbruch
straffrei zu stellen, Informationen über die Durchführung jedoch zu
verbieten. Auch ist es ein Irrglaube, man könne Frauen zu einer
Abtreibung werben.

Widerspruch zwischen Gesetz und Praxis

Wenn das Inverkehrbringen von Ärzte-Adressen untersagt wird, komme
das einem Boykott des legalen Abbruchs gleich, so Fiala. "Überdies
wissen wir, dass einige Beratungsstellen diese Informationen
willkürlich vorenthalten oder nur bestimmte ÄrztInnen empfehlen.
Dadurch entsteht ein privilegierter Zugang, was meiner Einschätzung
nach gleichheitswidrig ist."

Paragraph womöglich verfassungswidrig

Die Verteidiger der vor Gericht stehenden Ärztinnen möchten nun
die Verfassungskonformität des deutschen Strafparagrafen 219a prüfen
lassen. Denn der deutsche Staat behauptet, er müsse damit das
ungeborene Leben schützen. Allerdings ist dies eine leere Behauptung,
da es wissenschaftlich und historisch keinen Hinweis darauf gibt,
dass dies durch Verbote erreicht werden kann.

All dem schaut die Politik schweigend zu, obwohl derzeit zwei
Frauen an der Spitze der Regierung stehen. Sie hätten die Möglichkeit
diese entwürdigende Situation zu beenden und Frauen im 21.
Jahrhundert endlich eine echte Selbstbestimmung über ihren intimsten
Lebensaspekt zu geben.

[www.gynmed.at] (http://www.gynmed.at)

Rückfragehinweis:
PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

Original-Content von: Gynmed - Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung Wien, übermittelt durch news aktuell


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