VW Musterfeststellungsklage - Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Klage gegen VW mit Hilfe der Rechtsanwälte Dr. Stoll und Sauer
Geschrieben am 12-09-2018 |   
 
 Lahr (ots) - Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn  
des Dieselskandals hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)  
eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt.  
Sie soll am 1. November, dem Tag des Inkrafttretens der neuen  
Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden. Die 
Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation  
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.  An dieser Gesellschaft sind die  
Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer beteiligt, die bereits  
in der Gesellschaft Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  
mehr als 6.000 Gerichtsverfahren im Rahmen von Einzelverfahren gegen  
Händler und die Volkswagen AG führen. Die Kanzlei hat bereits mehrere 
hundert Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG erstritten  
und ist damit führend im Abgasskandal.  
 
   Ziel der Musterfeststellungklage ist es, feststellen zu lassen,  
dass die Volkswagen AG durch den Einbau einer Manipulationssoftware  
die Besitzer eines manipulierten Fahrzeugs mit dem Motor EA189, für  
welches ein Rückruf erfolgt ist durch das Kraftfahrtbundesamt,  
geschädigt hat und deshalb Schadensersatz schuldet.  Die Geschädigten 
sollen anschließend wählen können, ob Sie das Fahrzeug gegen  
Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder eine Einmalzahlung  
verlangen. Diese Klage wird zum 01.11.2018, also noch rechtzeitig vor 
einer möglichen Verjährung zum Jahresende 2018 eingereicht. 
 
    Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können  
sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach 
dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich 
mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Bis  
zum Tag nach der ersten mündlichen Verhandlung können sich  
Verbraucher aus dem Register wieder austragen. Nach einem positiven  
Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre individuellen  
Schadenersatzansprüche selbst durchsetzen. Handlungsbedarf besteht  
für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet  
wurde. Das wird frühestens Mitte November der Fall sein. 
 
   Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Wir freuen uns  
außerordentlich, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband sich für  
die Vertretung durch unsere Kanzlei entschieden hat.  Mit dieser vom  
Gesetzgeber neu geschaffenen Form einer Art Sammelklage haben wir in  
Deutschland die historische Möglichkeit, einen der größten  
Wirtschaftsskandale in einem Sammelverfahren aufzuarbeiten und den  
Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir sind zuversichtlich,  
das Verfahren gegen VW zu gewinnen und somit einen großen Beitrag zum 
Verbraucherschutz in Deutschland leisten zu können. In den  
vergangenen Monaten geben immer mehr Gerichte den Geschädigten recht. 
Gerade für nicht rechtsschutzversicherte Geschädigte ist dies eine  
kostengünstige Möglichkeit, an Schadensersatz zukommen. Wir empfehlen 
weiterhin, dass rechtsschutzversicherte Geschädigte, Einzelklagen  
erheben. Es bestehen sehr gute Erfolgsaussichten." 
 
   Rechtsschutzversicherte Geschädigte können sich zur Einzelklage  
unter www.vw-schaden.de melden.  
 
   Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die  
Kanzlei ist spezialisiert auf Masseschadenfälle. Sie hat in der  
Vergangenheit bereits unterschiedliche Massenverfahren mit mehreren  
tausend Geschädigten erfolgreich abgewickelt. Die Kanzlei führt mehr  
als 6.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal und konnte bereits  
hunderte Gerichtsurteile zugunsten der Geschädigten erstreiten. In  
dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der  
Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche  
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich  
Kapitalanlageprozesse (Anleger). 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Ralf Stoll 
Email: ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de 
Telefon: 0163 6707425 
 
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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