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Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes für "Saubere Luft" in Stuttgart gegen die baden-württembergische Landesregierung

Geschrieben am 03-09-2018

Berlin (ots) - Landesregierung missachtet weiter das
höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom
27. Februar 2018 und legte unzureichenden Luftreinhalteplanentwurf
vor - Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Verhängung eines
Zwangsgeldes zielt auf Fortschreitung des Luftreinhalteplans mit
kurzfristig wirkungsvollen Maßnahmen für die "Sauberen Luft" in der
schmutzigsten Stadt Deutschlands - DUH will über die
Zwangsvollstreckung konsequente Diesel-Fahrverbote und Einbeziehung
von Euro 5 Diesel ab 2019 sicherstellen

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land
Baden-Württemberg für "Saubere Luft" in Stuttgart hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart die Landesregierung am 27. Juli 2018
dazu verurteilt, bis zum 31. August 2018 Diesel-Fahrverbote für Euro
5 Diesel-Fahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Da die
Landesregierung nun erneut einen unzureichenden
Luftreinhalteplanentwurf vorgelegt hat, stellte die DUH am 31.8.2018
einen Antrag auf Festsetzung des bereits mit Beschluss vom 27. Juli
2018 durch das Verwaltungsgericht Stuttgart angedrohten Zwangsgeldes
in Höhe von 10.000 Euro.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Leider haben
sich erneut die Vertreter der Dieselkonzerne in der Landesregierung
durchgesetzt und einen klar rechtswidrigen Entwurf eines
Luftreinhalteplans vorgelegt. Noch im Februar 2017 hielt
Ministerpräsident Winfried Kretschmann Diesel-Fahrverbote
einschließlich der besonders schmutzigen Euro 5 Diesel für
verhältnismäßig und kündigte diese für Anfang 2018 an. Nach Protesten
der Autobauer verweigert die Landesregierung selbst die Umsetzung des
rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur
schnellstmöglichen Sicherstellung der "Sauberen Luft" in Stuttgart
durch konsequente Dieselfahrverbote inklusive Euro 5 Fahrzeuge.

Wie rechnen damit, dass der Europäische Gerichtshof Anfang 2019
die Rechtmäßigkeit der Zwangshaft gegenüber Ministerpräsidenten,
Ministern und Behördenleitern bestätigt - wir hoffen, dass die
Landesregierung erkennt, dass eine weitere Verweigerung der
gerichtlich angeordneten Diesel-Fahrverbote kurzfristig zur Beugehaft
der politisch Verantwortlichen führen wird. Ich hoffe sehr auf die
Einsichtsfähigkeit der grün-schwarzen Landesregierung und nun auf
eine schnelle Nachbesserung des rechtswidrigen
Luftreinhalteplanentwurfs."

Sofern die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht wirksam ist und zu
einer Nachbesserung des Luftreinhalteplans führen wird, kommen nach
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zwangsmittel des
Zivilprozessrechts zur Anwendung. Sie sehen Zwangsgelder bis 25.000
Euro oder Zwangshaft gegen den für die Entscheidung zur
Nichtumsetzung des Urteils verantwortlichen Vertreter des Landes
Baden-Württemberg vor.

Im DUH-Verfahren für "Saubere Luft" in München hatte der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 24. August 2018
angekündigt, die Frage der Zwangshaft durch den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Die DUH rechnet mit dem
Vorliegen einer Entscheidung binnen drei Monaten. Eine Entscheidung
des EuGH wäre auch für alle anderen Verwaltungsrechtsverfahren der
DUH für "Saubere Luft" rechtlich bindend.

Links:
Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes: http://l.duh.de/p180903



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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