| | | Geschrieben am 29-08-2018 Versicherungstipp: Rechtsfahrgebot - das sollten Autofahrer auf vielspurigen Straßen beachten
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 Saarbrücken (ots) - Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) im
 Auftrag von CosmosDirekt entscheidet sich knapp ein Drittel aller
 Autofahrer (32 Prozent) auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrspuren
 am liebsten für die Mitte.
 
 - Der rechte Fahrstreifen ist dabei weder eine
 "Sonntagsfahrer-Bahn" noch eine Lastwagen-Spur, denn das
 Rechtsfahrgebot ist gesetzlich geregelt.
 - Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt,
 erklärt die Dos und Don'ts auf Fahrbahnen mit mehr als zwei
 Spuren.
 
 Was viele Autofahrer nicht wissen: Bereits Napoleon Bonaparte
 führte zu seiner Zeit das Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr ein.
 Allerdings fährt heutzutage knapp ein Drittel der Deutschen (32
 Prozent) bevorzugt auf dem mittleren Fahrstreifen. Das ergab eine
 repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem
 Direktversicherer der Generali in Deutschland. Dabei ist das
 Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben:
 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum müssen möglichst weit rechts
 fahren bei Gegenverkehr, Überholvorgängen oder unübersichtlichen
 Straßenabschnitten, weil dies zum besseren Verkehrsfluss beiträgt.
 Freie Fahrstreifenwahl gilt dagegen im Stadtgebiet für Kraftfahrzeuge
 mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Was genau Autofahrer auf
 Fahrbahnen mit mehr als zwei Spuren beachten sollten, erklärt
 Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof.
 
 DIE LIEBLINGSSPUR DER DEUTSCHEN: REGELVERSTOß ODER ERLAUBT?
 
 Ein Drittel der deutschen Autofahrer bevorzugt die goldene Mitte.
 Doch müssen sie sich nicht früher oder später von ihrer Lieblingsspur
 trennen, um das Rechtsfahrgebot einzuhalten? Nicht immer, denn die
 gesetzliche Regelung lässt unter bestimmten Voraussetzungen
 Abweichungen zu. CosmosDirekt-Experte Frank Bärnhof erklärt, welche
 Sonderregelung außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als zwei
 Fahrspuren gilt: "Kraftfahrzeuge dürfen den mittleren Fahrstreifen
 durchgängig befahren, wenn zumindest hin und wieder rechts davon ein
 Fahrzeug fährt. Das Rechtsfahrgebot ist also abhängig von der
 jeweiligen Verkehrsdichte." Doch was bedeutet "hin und wieder"? Frank
 Bärnhof: "Sind viele Fahrzeug unterwegs und ist die Zeitspanne für
 einen nächsten Überholvorgang somit sehr gering, kann man auf der
 mittleren Spur weiterfahren. Sind wenige Fahrzeug unterwegs und kann
 die rechte Spur somit für längere Zeit genutzt werden, sollte man
 auch auf diese Spur wechseln."
 
 WANN DIE GOLDENE MITTE FÜR AUTOFAHRER TEUER WIRD
 
 "Stört doch keinen." Auf der Autobahn ist alles frei, nur hin und
 wieder fährt vereinzelt ein Auto vorbei. Doch egal, ob freie Fahrt
 oder dichter Verkehr: "Wer außerorts auf einer Kraftfahrstraße oder
 Autobahn die linke oder mittlere Spur blockiert, obwohl rechtsseitig
 freie Fahrt ist, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot", warnt Frank
 Bärnhof. Mit 15 Euro Bußgeld wird das Nichtbenutzen der rechten
 Fahrbahnseite noch vergleichsweise milde geahndet. Weitaus tiefer in
 die Tasche greifen müssen Autofahrer, wenn sie durch den Verstoß
 gegen das Rechtsfahrgebot einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
 In diesem Fall werden 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg
 fällig.
 
 ACHTUNG SONNTAGSFAHRER!
 
 Bummler auf der Überholspur kennt fast jeder Autofahrer. Dabei
 birgt das Linksfahren ein oft unterschätztes Gefahrenpotenzial: Zum
 einen, weil es andere Verkehrsteilnehmer provoziert, zum anderen, da
 sich das Unfallrisiko erhöht. Stößt man als Autofahrer auf einen
 sogenannten "Linksschleicher", ist Vorsicht geboten - Fahrer sollten
 sich keinesfalls dazu verleiten lassen, rechts zu überholen. Sie
 riskieren außerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld von 100
 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Auch innerhalb geschlossener
 Ortschaften gibt es bestimmte Ausnahmen, die es zu beachten gilt,
 weiß Frank Bärnhof: "Stadtautobahnen befinden sich zwar eindeutig
 innerorts - das Rechtsüberholen ist jedoch auch hier nicht erlaubt."
 Generell empfiehlt der Experte: "Wird die Mittelspur von einem
 Linksschleicher blockiert, sind weder Lichthupe noch dichtes
 Auffahren legitime Mittel, um sich freie Fahrt zu verschaffen. Es ist
 stattdessen ratsam, sich zurückfallen zu lassen und anschließend auf
 die linke Fahrbahn zu wechseln, um danach regelkonform zu überholen.
 Ein regelmäßiger Blick in den Rückspiegel und Blinkersetzen sollten
 dabei selbstverständlich sein."
 
 (1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des
 Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
 April und Mai 2018 wurden 1.506 deutsche Auofahrer über 18 Jahren
 befragt.
 
 (2) Bußgeldkatalog Rechtsfahrgebot:
 www.bussgeldkatalog.org/rechtsfahrgebot
 
 (3) Bußgeldrechner Rechts überholen:
 www.bussgeldrechner.org/rechts-ueberholen.html
 
 Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
 Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-rechtsfahrgebot
 
 
 Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
 finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
 
 
 
 Ihre Ansprechpartner:
 
 Sabine Gemballa
 Business Partner
 CosmosDirekt
 Telefon: 0681 966-7560
 E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
 
 Stefan Göbel
 Unternehmenskommunikation
 Leiter Externe Kommunikation
 Telefon: 089 5121-6100
 E-Mail: presse.de@generali.com
 
 Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell
 
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