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ASB fordert: Steigende Eigenanteile in der stationären Pflege begrenzen (FOTO)

Geschrieben am 21-08-2018

Berlin (ots) -

Auf Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen und ihre
Angehörigen kommen seit den letzten Monaten erhöhte Kosten zu. Grund
hierfür ist, dass die Gehälter der Pflegekräfte, die in einigen
Bundesländern weit unter dem tariflichen Niveau lagen, in den
Verhandlungen mit den Pflegekassen endlich angehoben werden konnten.
Die stationäre Pflegeeinrichtung, die diese Gehälter bezahlen muss,
bekommt von der Pflegeversicherung für jeden Kunden aber nur einen
festen Betrag entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die gestiegenen
Kosten muss sie daher an ihre Kunden weitergeben. Diese müssen die
steigenden finanziellen Eigenanteile in der Pflege selbst finanzieren
oder Hilfe zur Pflege beantragen.

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) hält dies für
eine bedenkliche Entwicklung und fordert gesetzliche Schritte zur
Begrenzung der Eigenanteile.

"Es ist sehr zu begrüßen, dass Pflegekräfte endlich besser bezahlt
werden", so Ulrich Bauch, Bundesgeschäftsführer des ASB, gleichzeitig
müssen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aber im Rahmen
bleiben."

Der ASB fordert daher, die nach § 30 SGB XI vorgesehene
Überprüfung und Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nicht
erst im Jahr 2020, sondern im Hinblick auf die gegenwärtige
Entwicklung im stationären Bereich noch im laufenden Jahr
vorzunehmen. Höhere Leistungen der Pflegeversicherung würden dazu
führen, dass die Eigenanteile der Versicherten wieder sinken.

Außerdem sollte die medizinische Behandlungspflege in stationären
Einrichtungen sowie im ambulanten Bereich durch die
Krankenversicherung finanziert werden. Wenn die relativ hohen Kosten
für die medizinische Behandlungspflege nicht aus den Leistungen der
Pflegeversicherung gezahlt werden müssten, würden die Eigenanteile
ebenfalls sinken.

Um Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen weiter zu
entlasten, fordert der ASB, dass die Länder endlich ihrer
Verantwortung zur finanziellen Förderung der Investitionskosten
nachkommen müssen. Hierzu haben sie sich bei der Einführung der
Pflegeversicherung verpflichtet, wie sich aus § 9 S. 3 SGB XI ergibt.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnten der sog.
einrichtungseinheitliche Eigenanteil sowie die ebenfalls vom
Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten erheblich reduziert
werden.

Der ASB fordert darüber hinaus, Modelle für eine zukunftsfähige
Ausgestaltung der Pflegeversicherung, wie z.B. den Vorschlag des sog.
Rothgang-Gutachtens, zu diskutieren. Aus Sicht des ASB müssen solche
Modelle allerdings Antworten auf ungewollte Leistungsausweitungen
(moral hazard) liefern. Außerdem ist auf eine nachhaltige,
generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung zu achten,
die gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels von
erheblicher Bedeutung ist.



Pressekontakt:
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Friedrichstraße 194-199, 10117 Berlin
E-Mail: presse@asb.de
Tel: +49 30 2325786-0

Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell


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