| | | Geschrieben am 21-08-2018 Krankenhausversorgung von Menschen mit Behinderung: Das müssen die neuen Qualitätsverträge leisten
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 Berlin (ots) -
 
 - Seit dem 15. August 2018 können deutsche Krankenhäuser und
 -kassen Qualitätsverträge zur besseren Patientenversorgung
 anbahnen
 - Ein Bereich dieser Qualitätsverträge stellt die Versorgung von
 Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren
 Mehrfachbehinderungen dar
 - Der DEKV hat fünf Bereiche definiert, in denen sich die
 Versorgung dieser Patientengruppe verbessern muss
 
 In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit
 Schwerbehinderung. Für einige von ihnen könnte sich die
 Versorgungsqualität während Krankenhausaufenthalten bald verändern.
 Denn seit letzter Woche dürfen deutsche Krankenhäuser und -kassen
 Qualitätsverträge verhandeln und abschließen, um die Versorgung von
 Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren
 Mehrfachbehinderungen zu verbessern. Der Deutsche Evangelische
 Krankenhausverband e.V. (DEKV) setzt sich seit jeher für die
 Interessen dieser Patientengruppe ein und sieht auf Basis seiner
 Erfahrung in fünf Punkten Handlungsbedarf:
 
 1. Strukturiertes Aufnahmemanagement
 
 Häufig stellt bereits die Krankenhausaufnahme von Menschen mit
 geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderung eine große
 Herausforderung sowohl für Patienten als auch das zuständige Personal
 dar. So fällt es dieser Patientengruppe oft schwer, sich an eine neue
 Umgebung anzupassen. Gleichzeitig ist es für die betreuenden Ärzte
 und das Pflegepersonal oft schwierig, eine richtige Schmerzdiagnostik
 mit den Patienten durchzuführen und das Krankheitsbild korrekt
 einzuordnen. Daher müssen Ärzte und Pfleger bereits bei der Aufnahme
 dieser Patienten mehr Zeit für die Betreuung haben. Auch müsste
 möglich sein, eine vertraute Bezugsperson für den Menschen mit
 geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderung mit
 aufzunehmen. Dies erleichtert die Eingewöhnung und die Kommunikation
 zu Beginn des Aufenthalts im Krankenhaus.
 
 2. Bezugsperson im Krankenhaus
 
 Menschen mit geistigen Behinderungen haben oft Schwierigkeiten,
 sich an neue Personen zu gewöhnen. Umso wichtiger ist es, dass diese
 Menschen während eines Krankenhausaufenthaltes eine Bezugsperson
 haben, die sich verstärkt um sie kümmern kann. Diese Person muss
 entsprechend qualifiziert sein und genügend Zeit haben, um die
 fachgerechte Versorgung sicherstellen zu können. So muss es dieser
 Person möglich sein, Ansprechpartner für sämtliche Fragen zu sein,
 den Krankenhausaufenthalt zu koordinieren und stets für den Patienten
 zur Verfügung zu stehen. Es muss sich dabei allerdings nicht
 zwangsweise um eine interne Pflegekraft aus dem Krankenhaus handeln.
 
 3. Kommunikation
 
 Oft fällt es schwer, das Krankheitsbild von Menschen mit
 Behinderungen richtig zu diagnostizieren, einzuschätzen und zu
 behandeln, da zum Beispiel die Äußerung von Schmerzen für diese
 Menschen eine große Herausforderung darstellt. Daher muss unter
 anderem die Möglichkeit geschaffen werden, bei komplizierten Fällen
 Fallkonferenzen einberufen zu können. In diesen können sich mehrere
 Experten über das weitere Vorgehen austauschen, damit der Patient die
 bestmögliche Versorgung erhält.
 
 4. Strukturiertes Entlassungsmanagement
 
 So schwer es vielen Menschen mit Behinderungen fällt, sich in eine
 neue Umgebung einzugewöhnen, so schwer fällt es ihnen auch, sich aus
 einer gewohnten Umgebung zu verabschieden. Deshalb muss auch die
 Entlassung auf die individuellen Bedürfnisse dieser Patientengruppe
 angepasst werden und dafür muss zusätzliche Zeit eingeräumt werden.
 Auch muss gewährleistet sein, dass die Patienteninformationen des
 Krankenhausaufenthaltes in die betreuende Einrichtung und zum
 behandelnden Arzt vor Ort zurückfließen. Nur so kann eine hochwertige
 Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt garantiert werden. Es
 darf keine Lücke in der Behandlungskette dieser Patienten entstehen.
 Hierfür müssen neue Bedingungen geschaffen werden, die über die
 bislang bestehenden Regelungen für das Entlassungsmanagement aus dem
 Oktober 2017 hinausgehen.
 
 5. Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
 Um Menschen mit Behinderungen eine optimale Versorgung zu
 gewährleisten, ist es nötig, dass das Krankenhauspersonal regelmäßig
 fachlich geschult wird. Aus diesem Grund sind Aus-, Fort- und
 Weiterbildungen in diesem Bereich ungemein wichtig, um die Qualität
 der Versorgung zu sichern. Es sollte vonseiten der Krankenhausträger
 verbindlich vorgegeben werden, wie und in welchem Umfang die
 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an solchen Fortbildungsmaßnahmen
 teilnehmen müssen.
 
 Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, kommentiert:
 "Evangelische Krankenhäuser engagieren sich seit jeher bei der
 Versorgung von Menschen mit Behinderung. Unsere Pflegekräfte, Ärzte
 und Therapeuten verfügen über vertieftes Wissen und umfangreiche
 Erfahrung mit behinderungstypischen Krankheitsbildern und
 Problemlagen dieser Patientengruppe. Diese Patientengruppen bringen
 die gewohnten Abläufe im Krankenhaus durcheinander. Daher begrüßt der
 DEKV die Möglichkeit, nun Qualitätsverträge mit Krankenkassen zur
 zuwendungsorientierten Versorgung dieser Patientengruppe abschließen
 zu können. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zum
 inklusiven Krankenhaus und dient der Umsetzung der
 UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Dadurch wird
 ermöglicht, dass der zusätzliche Zeitaufwand in Krankenhäusern
 zukünftig von den Krankenkassen finanziert wird.
 
 Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung, sehen wir in fünf
 Bereichen der Versorgung von Menschen mit Behinderungen
 Handlungsbedarf und raten Krankenhausträgern und Krankenkassen, die
 individuellen Qualitätsverträge mit Fokus auf diese Bereiche zu
 erstellen. Auf diese Weise kann die Qualität der Versorgung von
 Menschen mit Behinderung erhöht werden und die Erprobungszeit der
 Qualitätsverträge positive Ergebnisse hervorbringen."
 
 Das sind die Hintergründe der Schaffung von Qualitätsverträgen Die
 Möglichkeit, Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und -kassen zu
 schließen, wurde im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) im
 Jahr 2015 geschaffen. 2017 wählte der Gemeinsame Bundesausschuss
 (G-BA) vier Bereiche aus, für die zunächst Qualitätsverträge
 modellhaft geschlossen werden dürfen:
 
 - Respirator-Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und
 Patienten
 - Prävention des postoperativen Delirs von älteren Patientinnen und
 Patienten
 - Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren
 Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus
 - Endoprothetische Gelenkversorgung
 
 Nun haben sich der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die
 Deutsche Krankenhausgesellschaft auf verbindliche Rahmenvorgaben für
 den Inhalt der Qualitätsverträge geeinigt. Seit dem 15. August 2018
 können Krankenhäuser und -kassen Qualitätsverträge verhandeln und
 abschließen, die ab dem 01.07.2019 gültig werden und befristet bis
 Ende Juni 2023 gelten. Dann werden die Ergebnisse der Modellvorhaben
 in einer Abschlussevaluation mit Blick auf zukünftige
 Versorgungsleistungen eingeordnet.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Melanie Kanzler | E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11
 
 Original-Content von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV), übermittelt durch news aktuell
 
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