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Zehn Kernforderungen des bpa an ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in der Pflege

Geschrieben am 17-08-2018

Berlin (ots) - Die Regierung hat sich auf Eckpunkte für ein
Einwanderungsgesetz verständigt. Bernd Meurer, Präsident des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich: "Um den demografisch bedingten
Fachkräftemangel in der Pflege zu bewältigen, brauchen wir in den
nächsten Jahren zusätzlich zu Berufsrückkehrern und steigenden
Azubizahlen weitere Fachkräfte aus dem Ausland. Für diese müssen wir
einen attraktiven Start in Deutschland ermöglichen statt des
bürokratischen Hindernislaufes, den wir bislang haben."

Der bpa hat zehn Kernforderungen an ein
Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in der Pflege vorgelegt.

1. Der bpa forderte erstmals 2001 die Einführung einer Care-Card
bzw. einer Greencard für Pflegekräfte. Die jetzige Absicht der
Bundesregierung wird daher aktiv unterstützt. Ausländische
Pflegefachkräfte, die einen Arbeitsvertrag in Deutschland nachweisen
können, sollen sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel mit
Beschäftigungserlaubnis erhalten. Zusätzlich sollen sie die
Möglichkeit des Familiennachzuges erhalten.

2. Für eine Einwanderung in die Pflegeberufe ist es wichtig, dass
Deutschland sich an den WHO-Kodex zur Rekrutierung von
Gesundheitspersonal aus dem Ausland hält. Die veraltete Liste in
Anlage zu § 38 der BeschV muss jedoch kurzfristig aktualisiert
werden.

3. Die Visastellen der deutschen Auslandvertretungen in Ländern
mit zuwanderungswilligen Fachkräften müssen personell deutlich und
nachhaltig gestärkt werden. Die Höchstwartezeit für ein Arbeitsvisum
in der Pflege darf nicht mehr als zwei Monate betragen.

4. Gut integrierten Flüchtlingen mit einem Arbeits- oder
Ausbildungsplatz in der Pflege muss die Möglichkeit eines sog.
"Spurwechsels" vom Asylverfahren in das reguläre
Einwanderungsverfahren zur Beschäftigung gegeben werden.

5. Wer ein gültiges Aufenthaltsvisum hat und eine Einstellungs-
bzw. Ausbildungszusage, muss nicht erst wieder in die Heimat reisen
müssen, um dort das langwierige Visumverfahren zu durchlaufen.

6. Für berufsbezogene Sprachkurse, Sprachprüfungen und die
Vorbereitung sowie Beratung zur Berufsanerkennung sollen
Fachkräfte-Beratungsstellen in Schwerpunktländern mit hohem
Fachkräftepotential etabliert werden.

7. Die Anerkennungsverfahren in Deutschland müssen drastisch
vereinfacht werden. Insbesondere müssen die 16 unterschiedlichen
Länderregelungen kurzfristig durch bundeseinheitliche und bereits vom
Heimatland einschätzbare Anforderungen ersetzt werden. Für die
schnelle Anerkennung braucht es eine zentrale, personell ausreichend
ausgestattete Anerkennungsstelle des Bundes, welche die Anerkennung
der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe übernimmt,
entsprechendes Wissen bündelt und eine einheitliche Rechtsanwendung
gewährleistet. Alternativ soll die Prüfung der Gleichwertigkeit
ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen den
Vereinigungen der Arbeitgeber in der Pflege übertragen werden, die
dafür die Voraussetzungen unter staatlicher Aufsicht schaffen werden
(am Beispiel der IHK FOSA).

8. Herkunftsländerlisten mit Anforderungen zu typischen
Berufsabschlüssen und entsprechenden Anerkennungskriterien müssen im
Internet veröffentlicht werden, damit alle notwendigen Informationen
auch schon im Heimatland zugänglich sind. Das Verfahren bis zum
ersten (Teil-)Anerkennungsbescheid darf vier Wochen nicht
überschreiten.

9. Ausländische Pflegeausbildungen aus Staaten mit anerkanntem
Bildungsniveau mit einer regulären Ausbildungs- oder Studiendauer von
mehr als drei Jahren müssen grundsätzlich als gleichwertig anerkannt
werden.

10. Es muss sichergestellt werden, dass Anpassungs- und
Sprachkurse in Deutschland sowie in Schwerpunktländern ausreichend
und kostenlos zur Verfügung stehen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa
23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 24,2 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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