| | | Geschrieben am 15-08-2018 Stern: Kritiker darf Berliner Senatssprecherin "fast komplett geschwindelten Lebenslauf" vorwerfen
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 Hamburg (ots) - Die Berliner Senatssprecherin Claudia Sünder gerät
 in der Affäre um Ungereimtheiten in ihrem Lebenslauf unter Druck. Wie
 das Hamburger Magazin stern in seiner am Donnerstag erscheinenden
 Ausgabe berichtet, scheiterte die Sozialdemokratin in einer ganzen
 Reihe von Punkten vor dem Landgericht Berlin mit dem Versuch, einem
 Kritiker Aussagen zu verbieten. Sie war dort gegen den Berliner
 Schriftsteller Hanjo Lehmann vorgegangen. Dieser hatte ein Pamphlet
 zu ihrem Lebenslauf verfasst und verbreitet, in dem er Sünder als
 "Flunker-Queen" und "tölpelhafte FDJ-Pflanze aus Boltenhagen"
 verspottet hatte.
 
 In einem Beschluss vom 26. Juli, der dem stern vorliegt, urteilte
 das Landgericht Berlin jetzt, es gebe "hinreichende Anhaltspunkte für
 die subjektive Wertung" von Lehmann, dass Sünder "die Öffentlichkeit
 hinsichtlich ihrer realen Qualifikationen umfassend getäuscht hat".
 Das gelte auch, so das Gericht, für Lehmanns Meinung, dass es sich
 bei Sünders biografischen Angaben "um einen fast komplett
 geschwindelten Lebenslauf" handelt.
 
 Das Gericht untersagte Lehmann zwar eine ganze Reihe von Aussagen,
 legte Sünder aber immerhin 38 Prozent der Kosten auf. Die Richter
 übten indirekt auch Kritik an offiziell vom Berliner Senat
 veröffentlichten Angaben über den Lebensweg der Sprecherin des
 Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD). Dass als erste
 Station der heutigen Sozialdemokratin ab 1988 eine Tätigkeit als
 "Redakteurin Pressedienst Berlin" aufgeführt werde, sei insofern
 "irreführend", als sich ihre Tätigkeit "auf gänzlich unbedeutende
 DDR-Regionalzeitungen" beschränkte habe.
 
 Laut Sünders eigenen jüngsten Angaben war sie damals in Ost-Berlin
 zunächst als Volontärin bei einem Pressedienst für Regionalableger
 der "National-Zeitung" tätig, das Organ der DDR-Blockpartei NDPD. Das
 Gericht störte sich überdies daran, dass Sünder verbreiten ließ, sie
 habe ab 1996 die "Leitung" einer Immobilienfirma in ihrem Heimatort
 Boltenhagen in Mecklenburg innegehabt. Tatsächlich war sie bei der
 Gesellschaft aber nicht Mitglied der Geschäftsführung, sondern führte
 nur ein Filialbüro. Das sei "nicht vergleichbar mit der Führung eines
 Unternehmens", fanden die Richter.
 
 Sünder weist den Vorwurf der Unaufrichtigkeit zurück. Sie will
 nach Angaben des Senats gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim
 Kammergericht einlegen. Wegen des Vorwurfs der Beleidigung ermittelt
 gegen Lehmann auch die Berliner Staatsanwaltschaft. Mitte Juli hatten
 Polizisten deswegen die Wohnung des Autors durchsucht und  Handys und
 Rechner beschlagnahmt. Die 48-Jährige Claudia Sünder amtiert seit
 Anfang 2017 als Sprecherin der Berliner Landesregierung.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Sabine Grüngreiff, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation, Telefon
 040 - 3703 2468, gruengreiff.sabine@guj.de
 
 Original-Content von: Gruner+Jahr, STERN, übermittelt durch news aktuell
 
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