| | | Geschrieben am 09-08-2018 ADAC Test Rollersharing: Ein Trend, der Spaß macht /
Rollerverleihsysteme funktionieren meist unkompliziert und verlässlich / Mängel bei rechtlichen Klauseln (FOTO)
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 München (ots) -
 
 Modern, jugendlich, flott, flexibel - mit einem Wort: trendig. So
 präsentiert sich ein neues Angebot auf dem Feld der Shared-Mobility,
 das sogenannte Rollersharing. Suchen, buchen, aufsitzen und los
 geht's mit dem e-Roller durch die Stadt. Dass die Fahrt mit so einem
 Roller durchaus zu einem positiven Erlebnis werden kann, zeigt das
 Ergebnis eines ADAC Tests der sechs derzeit relevanten
 Rollerverleihsysteme in fünf deutschen Städten. Es gab ausschließlich
 positive Noten: vier Mal "gut", zwei Mal "ausreichend".
 
 Positiv zu nennen ist zum Beispiel die einfache und schnelle
 Registrierung. Die modernen e-Roller waren größtenteils technisch in
 Ordnung und sauber. Bis auf coup stellten alle Anbieter zwei Helme
 und Hygienehauben für ihre Zweisitzer zur Verfügung. Die
 Kostenstruktur ist ebenso übersichtlich wie die Darstellung des
 Geschäftsgebiets, innerhalb dessen man den Roller wieder abstellen
 muss.
 
 Am besten funktioniert hat das System eddy in Düsseldorf.
 Besonders erfreulich war das dichte Netz. Auch boten die Roller eine
 sehr gute Qualität. Mehr zu bemängeln war bei emmy in München und
 stella in Stuttgart, die sich den letzten Platz in der Wertung
 teilen. In München mussten die Tester durchschnittlich 896 Meter zum
 nächsten Roller laufen. Eine Fahrt wurde wegen zu geringen
 Reifendrucks abgebrochen. In Stuttgart standen die Flitzer im Schnitt
 661 Meter vom Ausgangspunkt entfernt. Außerdem schlug die hohe Gebühr
 bei einer Pause ebenso negativ zu Buche wie die mit 500 Euro höchste
 Selbstbeteiligung bei der Versicherung.
 
 Diese Selbstbeteiligung reichte von 150 Euro bei coup bis zu
 besagten 500 Euro bei stella. Eine Möglichkeit, sie zu senken, gab es
 bei keinem Anbieter. Darüber hinaus fanden sich in den Allgemeinen
 Geschäftsbedingungen aller Verleiher Klauseln, die den Kunden
 teilweise deutlich benachteiligen. Dazu gehört zum Beispiel die
 sogenannte Umkehr der Beweislast, wonach der Kunde im Schadenfall
 beweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
 
 Ärgerlich ist, wenn erst mühsam Vorschäden ermittelt und gemeldet
 werden müssen. So gab es bei coup keine Schadenliste, in der
 Vorschäden zum Abgleich aufgeführt sind. Bei emmy war die Liste
 häufig leer, obwohl optische Schäden vorhanden waren. Zu einer
 Zitterpartie wird die Fahrt auf einem Roller mit einem Akkustand von
 weniger als 15 Prozent. Laut Aussage der Anbieter sollten solche gar
 nicht mehr im System sein - was sie aber hie und da waren.
 
 Generell gab es bei allen Verleihsystemen zu wenige Informationen
 zu den Rollern, also zum Beispiel zum Fahrverhalten bei zwei Personen
 oder bei Nässe, dem Verbot der Nutzung von Kraftfahrstraßen oder über
 verschiedene Fahrmodi.
 
 Im Test standen nur die Anbieter einer Stadt, die mindestens seit
 einem Jahr im Markt agieren. Das traf für die Städte Berlin,
 Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu. Je Verleihsystem und
 Stadt waren die Tester vom 11. bis zum 27. April 2018 auf zehn
 Rollern unterwegs, machten sich also insgesamt 60-mal auf den Weg.
 Dabei wurden der Leihvorgang, der Roller selbst und die Fahrt
 gewertet.
 
 Die detaillierten Ergebnisse gibt es unter
 www.adac.de/rollersharing
 
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 ADAC Newsroom
 T +49 89 76 76 54 95
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