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Wisnewski siegt: Prozess-Pleite für BR-Reporter Gutjahr / OLG Köln stärkt die Pressefreiheit (FOTO)

Geschrieben am 23-07-2018

München/Köln (ots) -

Reporter des Bayerischen Rundfunks verliert Prozess gegen
Bestsellerautor Wisnewski wegen angeblicher
"Verdachtsberichterstattung"

https://youtu.be/te4kYdWOzYg

"Das ist nicht nur ein Sieg für mich, sondern für die
Pressefreiheit und für alle Journalisten", freute sich
Bestsellerautor Gerhard Wisnewski in München (Buchtitel: verheimlicht
- vertuscht - vergessen) über ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln,
das jetzt schriftlich vorliegt. "Meine Berichterstattung erwies sich
als rundum wasserdicht."

Unterlassungsklage gegen Wisnewski abgewiesen

Die Richter wiesen eine Klage auf Unterlassung gegen Wisnewski ab.
Der BR-Reporter Richard Gutjahr hatte den Bestsellerautor verklagt,
weil der den Verdacht erweckt habe, Gutjahr habe sich im Zusammenhang
mit den Attentaten von Nizza und München (14. und 22. Juli 2016)
strafbar gemacht. In einem Onlineartikel vom 25.7.2016 und in seinem
Buch "verheimlicht - vertuscht - vergessen" vom Januar 2017 hatte
Wisnewski die Frage gestellt, ob Gutjahr wirklich zufällig bei beiden
Attentaten in unmittelbarer Nähe war, oder ob er eine Form von
Vorwissen gehabt haben könnte. Im März 2017 verklagte Gutjahr
Wisnewski auf Unterlassung. Die Frage nach dem Vorwissen beinhalte
den Verdacht, Gutjahr sei dazu fähig, zwei Massenmorde zu dulden, um
seine Karriere zu fördern, so der Vorwurf. Wisnewski verdächtige ihn
damit auch einer Straftat nach § 138 StGB ("Nichtanzeige geplanter
Straftaten"). "Eine an den Haaren herbei gezogene Behauptung. Das war
nie Gegenstand meiner Berichterstattung", kontert Wisnewski: "Es ging
allein um die abstrakte Möglichkeit des Vorwissens, also allein um
einen kognitiven Vorgang und die Frage, wie der Reporter innerhalb
einer Woche an zwei Attentatsorten zugegen oder in unmittelbarer Nähe
gewesen sein konnte."

Ein richtungweisendes Urteil

Nachdem Gutjahr in erster Instanz vor dem Landgericht Köln noch
Recht bekommen hatte (28 O 84/17), kassierte das OLG das Urteil in
Sachen Wisnewski jetzt: Entgegen dem Landgericht stehe der geltend
gemachte Unterlassungsanspruch dem Kläger Gutjahr "unter keinem
denkbaren Gesichtspunkt zu", heißt es in der Entscheidung (15 U
150/17, verkündet am 28.6.2018). "Bei der Erfassung des
Aussagegehalts" müsse die beanstandete Äußerung "stets in dem
Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie
darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein
isolierten Betrachtung zugeführt werden." Wisnewskis Buch sei aber
"erkennbar darauf ausgerichtet", seine Leser "zum kritischen
Nachdenken über die von Politik, Presse und sog.
'Mainstream'-Journalisten verbreiteten 'offiziellen' Nachrichten
anzuregen. In diesem Zusammenhang soll hier offenbar generell das
Vorhandensein von 'echten' Attentaten in Frage gestellt werden."

Auch Journalisten müssen Kritik dulden

"Kurz gesagt: Wenn ich nicht ohne weiteres an die Haupttat glaube,
kann ich natürlich auch niemanden verdächtigen, sich in diesem
Zusammenhang strafbar gemacht oder ein anderes schweres Vergehen
begangen zu haben", so Wisnewski. In dem konkreten Fall liege "keine
Verdachtsberichterstattung vor", meinte das Gericht (das übrigens
keine Revision zuließ). Auch ein Journalist müsse "im Zusammenhang
mit seiner Tätigkeit deren kritische Beleuchtung durch andere in
aller Regel hinnehmen". - "Mit mir gehen die Medien schließlich auch
nicht gerade zimperlich um, ohne dass ich mich jedes Mal bei Gericht
ausweine", so Wisnewski. "Das Schönste ist für mich, dass
verheimlicht - vertuscht - vergessen 2017 nun weiter verbreitet
werden darf - mit dem Gutjahr-Kapitel in Originalfassung." Nachdem
das Buch beim Verlag vergriffen ist, bietet der Autor seinen
begrenzten Vorrat an Autorenexemplaren auf seiner Website an:
www.wisnewski.ch. Die Buchreihe verheimlicht - vertuscht - vergessen
wird wie gehabt fortgeführt. Die nächste Ausgabe erscheint im
Dezember 2018.



Fragen bitte an:
wisnewski@gerhard-wisnewski.de
Website: www.wisnewski.ch

Original-Content von: Wisnewski Journalistenbüro, übermittelt durch news aktuell


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