(Registrieren)

Deutsche Umwelthilfe wird Fahrverbote für Euro 5-Diesel durch Zwangsvollstreckung für Stuttgart durchsetzen - Minimalkonsens zu Fahrverboten nicht ausreichend

Geschrieben am 11-07-2018

Stuttgart/Berlin (ots) - Auch nach richterlichem Druck soll
Entwurf für Luftreinhalteplan nicht ausreichend nachgebessert werden
- Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor DUH-Forderung nach zonalen
Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge unterhalb Euro 5 ohne
Pauschalausnahmen bestätigt und Aufnahme von Euro 5-Fahrverboten im
kommenden Luftreinhalteplan gefordert

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute verkündet, gegen
die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) vom 27.2.2018 gleich in mehreren Punkten verstoßen zu
wollen. Aufgrund dieser substanziell unverändert gebliebenen Haltung
hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf
Zwangsvollstreckung gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte
daraufhin das Land Baden-Württemberg in einer nichtöffentlichen
Verhandlung zu diesem Antrag am 29. Juni 2018 aufgefordert, den
aktuellen Planentwurf erheblich zu verschärfen. Die von der
Landesregierung ursprünglich vorgesehenen pauschalen Ausnahmen von
Fahrverboten für alle Stadtbewohner Stuttgarts hält das Gericht für
unvereinbar mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Diese
pauschalen Ausnahmen sind nun bis 1. April 2019 vorgesehen,
Fahrverbote für die besonders schmutzigen Euro 5-Diesel sollen sogar
überhaupt nicht im aktuellen Luftreinhaltungsplan festgeschrieben,
sondern allenfalls 2019 im Rahmen einer Fortschreibung erörtert
werden.

Die DUH hatte den Antrag auf Zwangsvollstreckung des
rechtskräftigen Urteils vom 19. Juli 2017 zu Diesel-Fahrverboten in
der Landeshauptstadt (AZ:13 K 3813/18) gestellt, weil die
Landesregierung offensichtlich beabsichtigte, keinen wirksamen
Luftreinhalteplan vorlegen zu wollen. Diese Annahme hat sich mit der
heutigen Regierungspressekonferenz leider bestätigt.

"Die Luftreinhaltepolitik wird in Baden-Württemberg nicht von den
gewählten Volksvertretern, sondern durch Daimler, Porsche und Bosch
bestimmt. Die heutige Fahrverbots-Pressekonferenz in Stuttgart zeigte
eine Landesregierung, die sich über höchstrichterliche Urteile
hinwegsetzt, wenn die Dieselkonzerne dies einfordern. Nach Bayern
verstößt nun auch Baden-Württemberg gegen geltendes Recht und Gesetz
und nimmt billigend in Kauf, dass weiterhin Menschen vorzeitig
sterben und Kinder an Asthma und Erstickungsanfällen leiden. Wir
werden diesen Menschen helfen und die notwendigen Maßnahmen für eine
kurzfristige Durchsetzung der "Sauberen Luft" in Stuttgart nun im
Rahmen der Zwangsvollstreckung gerichtlich durchsetzen", sagt Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Der Beschluss der Landesregierung ist ein Affront für den
Rechtsstaat. Das Gericht hat erst vor wenigen Tagen schriftlich
klargemacht, dass derart reduzierte Fahrverbote nicht ausreichen, um
die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu erfüllen. Wenn die
Regierung nun trotzdem anders handelt, begeht sie offenen
Rechtsbruch. Ein Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, wird das nicht
hinnehmen", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem
Verfahren vertritt.

Hintergrund:

Das BVerwG hat am 27. Februar 2018 entschieden, dass zonen- und
streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zulässig sind, um die
Luftschadstoffwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Ebenso
hat es festgestellt, dass nach den tatsächlichen Feststellungen des
verwaltungsgerichtlichen Urteils in Stuttgart keine andere Maßnahme
zur Hand ist, mit der der Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden
kann wie mit den zulässigen Fahrverboten. Am 26. März 2018 hat die
DUH den Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land
Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH
erstrittenen Urteils für "Saubere Luft" des Verwaltungsgerichts
Stuttgart vom 19. Juli 2017, das nunmehr durch die Entscheidung des
BVerwG rechtskräftig ist.

Die DUH hatte am 17. November 2015 Klage beim Verwaltungsgericht
Stuttgart eingereicht. Am 19. Juli 2017 hat das VG Stuttgart der
Klage der DUH stattgegeben und den vorliegenden Entwurf des
Luftreinhalteplans für unwirksam erklärt.

Mehr Informationen:

Pressemittelung vom 29.6.2018 "Saubere Luft" für Stuttgart:
Fahrverbote für Euro-5-Diesel und keine Pauschalausnahmen für
Anwohner - Verwaltungsgericht erhöht auf Antrag der Deutschen
Umwelthilfe den Druck auf die Landesregierung":
http://l.duh.de/p180629b

Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft": http://l.duh.de/fsl



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de,
www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

646099

weitere Artikel:
  • Straubinger Tagblatt: Unklares Nato-Bekenntnis Straubing (ots) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat klargestellt, Deutschland treffe eigenständige Entscheidungen. Vielleicht hat ihn das beeindruckt und er hat deshalb die Beziehung zu Merkel als "sehr, sehr gut" bezeichnet. Sicher ist: Die nächste Attacke kommt bestimmt. So blieb von diesem ersten Tag des Nato-Gipfels am Ende nur ein feierliches Bekenntnis zum Bündnis, von dem aber niemand weiß, was es wert ist und wie lange es dauert, bis ausgerechnet die USA wieder ausscheren. Pressekontakt: Straubinger Tagblatt Ressortleiter mehr...

  • Straubinger Tagblatt: Höchststrafe für Zschäpe unausweichlich Straubing (ots) - Schon lange war erkennbar, dass sich die Richter nicht durch die durchsichtige und unglaubwürdige Strategie der Hauptangeklagten und ihrer wechselnden Verteidiger würden täuschen lassen, sich als unwissende Freundin der beiden ums Leben gekommenen Haupttäter zu präsentieren, welche die Morde eigentlich verabscheute. Diese Version war wirklich nicht zu halten. So wie sich Beate Zschäpe in den gesamten Prozess gezeigt hat, kann man ihr auch kein ehrliches Bedauern über die Morde an zehn Menschen und zwei Bombenanschlägen mehr...

  • rbb exklusiv: Befristeter Weiterbetrieb von Tegel laut CDU-Gutachten möglich Potsdam/Schönefeld (ots) - Sperrfrist: 11.07.2018 18:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. Der Berliner Flughafen Tegel kann auch nach der Eröffnung des Flughafens BER in Schönefeld befristet weiterbetrieben werden. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg im Auftrag der CDU-Fraktion erstellt hat. Das Gutachten liegt dem rbb exklusiv vor. Darin heißt es, die Länder Berlin mehr...

  • neues deutschland: Kommentar zum Urteil gegen Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Unvollendet Berlin (ots) - Beate Zschäpe hat die Höchststrafe erhalten - ein Urteil, das der Schwere der verhandelten Taten entspricht. Das mehr als angemessen erscheint. Und das ein Gefühl von Gerechtigkeit trotzdem nicht herzustellen vermag. Als Geste staatlicher Autorität wirkt es hilflos und unvoll-endet. Es verschafft den Hinterbliebenen keine Genugtuung und der Gesellschaft keinen Zuwachs an Vertrauen, dass die Gefahr des rechten Terrors erkannt wäre - weil das Gericht sich um diese gar nicht gekümmert hat. Es folgte vielmehr der selbst mehr...

  • Allg. Zeitung Mainz: Milde Strafe / Kommentar zum NSU-Urteil / Von Reinhard Breidenbach Mainz (ots) - Rechtzeitig zu ihrem 65. Geburtstag ist Beate Zschäpe vielleicht wieder in Freiheit. 43 ist sie heute, 22 Jahre Haft sind guter Durchschnitt bei einer Verurteilung zu "lebenslänglich" plus Feststellung besonders schwerer Schuld. Mit 65 kann man noch etwas haben vom Leben. Den Opfern der terroristischen Mörderbande NSU ist das nicht vergönnt. Sie sind tot. Für immer und ewig. Das Erstaunlichste am NSU-Urteil ist, dass viele, die dazu Stellung nehmen, von einer "harten Strafe" sprechen, die gegen Zschäpe verhängt worden mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht