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"Masterplan Migration" - Investitionen im Ausland, Restriktionen im Inland

Geschrieben am 10-07-2018

Berlin (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung des "Masterplans
Migration" erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts
für Menschenrechte:

"Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag klar zum
Flüchtlingsschutz und zu den Menschenrechten von Flüchtlingen
bekannt. Menschenrechte sind in dem heute veröffentlichten
'Masterplan Migration' des Bundesinnenministeriums allerdings kaum zu
finden. Beharrlich wird die Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten
ausgeblendet sowie Flucht und Migration, die unterschiedliche
Ursachen haben, miteinander vermischt. Damit geraten die
verbindlichen Menschenrechte der Betroffenen aus dem Blick.

Ein 'Masterplan Migration', der das Bekenntnis Deutschlands zu den
Menschenrechten in konkrete Maßnahmen übersetzt, würde darauf setzen,
dass Asylverfahren nicht nur schnell, sondern auch gut sind. Dafür
würde er unabhängige Verfahrensberatung von Anfang an sicherstellen.
Er würde zudem Verfahren schaffen, in denen besonders
Schutzbedürftige, wie zum Beispiel Schwangere, Behinderte oder
traumatisierte Menschen, vor dem Beginn des Asylverfahrens
identifiziert werden und die notwendige Unterstützung erhalten. Er
würde die Integration der anerkannt Schutzberechtigten in den
Mittelpunkt stellen, damit diese Menschen sich ein neues Leben
aufbauen können.

Unter Integrationsmaßnahmen versteht der 'Masterplan Migration'
jedoch nur die Verschärfung von Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten
im Kontext von Integrationskursen. Investitionen in schulische und
berufliche Bildung sowie in die Arbeitsmarktintegration fordert der
"Masterplan" mit Bezug auf die Herkunftsländer, sieht aber keine für
das Inland vor.

Zum Schutz der Menschenrechte von Arbeitsmigranten würde ein
'Masterplan Migration' einen Schwerpunkt auf die Eröffnung legaler
Zuwanderungswege für hier dringend benötigte Arbeitskräfte legen, um
zu verhindern, dass Menschen ihr Leben in die Hand von Schleppern
legen müssen.

Stattdessen sind die angekündigten Maßnahmen geprägt von dem
pauschalen Verdacht des Missbrauchs von Rechten und von der
Einschränkung wesentlicher Rechtspositionen. So soll der Rechtsschutz
in Asylverfahren abgebaut werden für die Menschen, die ohne
Ausweispapiere in Deutschland ankommen. Beschleunigte Verfahren und
verkürzte Rechtsmittelfristen machen es vielen unmöglich, ihr Recht
auf unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen,
obwohl dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Weiterhin sollen Schutzsuchende statt wie bisher 15 Monate nun
drei Jahre lang die (medizinische) Notversorgung des
Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, was zu schweren und
irreversiblen Schäden führen kann. Geplant sind auch vermehrt
Sachleistungen statt Geldleistungen. Sich über lange Zeit nicht
selbst versorgen zu dürfen, bedeutet für viele Personen den Verlust
von Autonomie in einem wichtigen Lebensbereich. Bereits 2012 hat das
Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass
migrationspolitische Ziele die Menschenwürde nicht unterlaufen
dürfen."



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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