| | | Geschrieben am 03-07-2018 Gesund arbeiten im Büro - Neue Branchenregel gibt Hinweise zum Arbeitsschutz in Bürobetrieben
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 Berlin (ots) - Nahezu die Hälfte aller Beschäftigten in
 Deutschland arbeitet in einem Büro. Das entspricht fast 17 Millionen
 Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - Tendenz steigend. Für viele
 dieser Menschen bedeutet das: Sie bewegen sich wenig bei der Arbeit.
 Die Folge: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems liegen bei den
 Fehltagestatistiken weit vorn. Aber das ist nur ein Aspekt, den der
 Arbeitsschutz im Büro berücksichtigen muss. Umfassende Informationen
 über Sicherheit und Gesundheit im Büro erhalten Verantwortliche in
 der neuen DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" der Deutschen
 Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der
 Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
 
 Belastungen reduzieren
 
 Wie können Führungskräfte die Arbeitsorganisation so gestalten,
 dass ein möglichst gutes psychosoziales Arbeitsumfeld für die
 Beschäftigten entsteht? Wie sieht ein ergonomischer Büroarbeitsplatz
 aus? Was ist bei Beleuchtung und Lärmschutz im Büro zu beachten? Die
 neue Branchenregel gibt Antworten auf diese und zahlreiche weitere
 Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im
 Fokus steht die Prävention potenzieller Belastungen am Arbeitsplatz.
 Die Branchenregel berücksichtig dabei verschiedene Arbeitsbereiche in
 Bürobetrieben. Nicht nur das Büro selbst, sondern zum Beispiel auch
 den Technikbereich, den Empfang und die mobil arbeitenden
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
 Rechtliche Grundlagen verständlich machen
 
 Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein
 neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern
 fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen
 einer bestimmten Branche verständlich zusammen. An der Ausarbeitung
 der DGUV-Regel für Bürobetriebe waren neben den Experten der
 Unfallversicherungsträger auch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter
 beteiligt.
 
 "Die neue Schrift berücksichtigt bereits die Änderungen, die sich
 durch die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die
 Arbeitsstättenverordnung ergeben haben." sagt Andreas Stephan, Leiter
 des DGUV-Sachgebiets Büro und Präventionsexperte der
 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). "Unternehmerinnen und
 Unternehmer sowie die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes
 finden hier wertvolle Hinweise zu praxisgerechten Lösungen im Büro."
 
 Praxistipps und Arbeitsschutz-Maßnahmen
 
 Die Leserinnen und Leser der Branchenregel erhalten die
 wichtigsten Informationen zu jedem Aspekt des Arbeitsschutzes auf
 einen Blick. Die einzelnen Kapitel sind übersichtlich in rechtliche
 Grundlagen und weiterführende Informationen, potenzielle Gefährdungen
 und mögliche Präventionsmaßnahmen gegliedert. Praxistipps,
 Übersichten und grafische Darstellungen erleichtern die Umsetzung der
 gesetzlichen Vorgaben.
 
 Interessierte können die DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe"
 in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen:
 http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26808
 
 
 
 Pressekontakt:
 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
 Pressestelle
 Stefan Boltz
 Tel.: 030-288763-768
 E-Mail: presse@dguv.de
 Internet: www.dguv.de
 
 Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
 
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