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Diesel-Fahrverbote für saubere Luft auch für Euro 5 Diesel in 2018 nicht mehr aufzuhalten - Schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor und ist eindeutig

Geschrieben am 18-05-2018

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert zuständige Behörden
auf, Diesel-Fahrverbote in Luftreinhaltepläne unverzüglich
aufzunehmen und vorzubereiten - Urteil verdeutlicht:
Gesundheitsschutz hat Vorrang - Bund muss für einheitliche Regelung
sorgen - Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik vor dem
EuGH erhöht ebenfalls den Druck und zeigt die Dringlichkeit von
Maßnahmen für "Saubere Luft" - DUH wird in ihren laufenden
Klageverfahren die "Saubere Luft" in 28 Städten durchsetzen -
DUH-Geschäftsführer Resch: "Grundsatzurteil von Leipzig wird die
Verkehrswende in deutschen Städten weg vom Auto und hin zu Bus und
Bahn beflügeln"

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.2.2018 mit seinen
Grundsatzurteilen für "Saubere Luft" Diesel-Fahrverbote als zulässig
erklärt. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Daraus
geht eindeutig hervor, dass Fahrverbote zur Einhaltung der
Stickstoffdioxidgrenzwerte schon jetzt zulässig und erforderlich
sind.

Das Bundesverwaltungsgericht differenziert wie folgt: Fahrverbote
auf den Hauptverkehrsstraßen sind ohne Übergangsfrist für alle
Dieselfahrzeuge (bis einschließlich Euro 5) schon jetzt zulässig.
Dies gilt ebenfalls für Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone
gelten, soweit es alle Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als
Euro 5 (insbesondere solche der Euro 4) sind.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die von Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Städte schon jetzt weitgehende Fahrverbote verhängen
können. Dies ist rechtlich auch zwingend erforderlich, wenn das
Diesel-Fahrverbot die einzig geeignete Maßnahme zur
schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ist, es also keine
andere Maßnahme gibt, mit der der Grenzwert ebenso schnell
eingehalten werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht hat damit seine in der mündlichen
Urteilsbegründung dargelegte Rechtsauffassung nochmals präzisiert. So
wurde insbesondere klargestellt, dass es für streckenbezogene
Fahrverbote keiner Übergangsfristen bedarf. Die Richter schreiben
hierzu: "Derartige Einschränkungen gehen ihrer Intensität nach nicht
über sonstige straßenrechtlich begründete Durchfahrt- und
Halteverbote hinaus, mit denen Autofahrer stets rechnen und die sie
grundsätzlich hinnehmen müssen."

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die zuständigen Behörden
auf, für alle Städte, die unter einer zu hohen Belastung mit dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in der Atemluft leiden,
Diesel-Fahrverbote umgehend in die Luftreinhaltepläne aufzunehmen und
noch in 2018 umzusetzen. Die gewonnenen Klagen der DUH zur Einhaltung
der Luftqualitätsgrenzwerte in Düsseldorf und Stuttgart waren den
Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vorausgegangen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die nun
vorliegende Urteilsbegründung bedeutet für alle von zu hohen Werten
des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) betroffenen Städte nun
die Aussperrung aller Diesel-Pkw bis einschließlich der Abgasstufe
Euro 5. In wieweit Euro 6 Diesel mit behördlich festgestellter
Betrugssoftware ebenfalls unter die ab sofort möglichen Fahrverbote
fallen, werden wir ebenfalls vor Gericht klären lassen. Dieses Urteil
ist ein Debakel für die amtierende Bundesregierung, die sich
einseitig für die Profitinteressen der Autokonzerne einsetzt und 10
Millionen Besitzer von Betrugs-Diesel-Pkw alleine lässt. Und die
durch ihre Weigerung, diese Fahrzeuge auf Kosten der verantwortlichen
Hersteller nachrüsten zu lassen, den Wertverlust und die
Diesel-Fahrverbote zu verantworten hat."

Die DUH fordert die Bundesregierung auf, einen 180-Grad-Schwenk in
ihrer Verbraucher- und Luftreinhaltepolitik zu machen. Genauso wie es
die amerikanische Umweltbehörde EPA zusammen mit dem
Justizministerium in Washington gegenüber VW, Audi und Porsche in den
USA durchgesetzt hat, müssen die betrogenen Dieselkunden hierzulande
entschädigt und ihre Fahrzeuge so nachgerüstet werden, dass die
Abgasgrenzwerte auf der Straße und nicht nur im Labor eingehalten
werden. Verweigert die Industrie weiter diese technische Nachrüstung,
so müssten die Hersteller die Fahrzeuge zurücknehmen und den
Kaufpreis erstatten.

"Das Grundsatzurteil von Leipzig ist Aufforderung und Chance
zugleich, die notwendige Verkehrswende in unseren Städten
voranzubringen. Wir brauchen weniger Autos und dafür mehr Busse und
Bahnen in den Städten", so Resch.

Wie dringlich der Handlungsdruck ist, hat die EU-Kommission mit
ihrer gestern eingereichten Klage gegen die Bundesrepublik
Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltender
Überschreitung der NO2-Grenzwerte deutlich gemacht. Die Klage ist
eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die ihre Bemühungen
bislang darauf konzentriert hat, der Automobilindustrie keinerlei
Lasten aufzuerlegen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten
hat, sagt: "Die Gerichte aller noch anhängiger Verfahren haben auf
die heute eingegangene Urteilsbegründung gewartet. Wir werden diese
noch heute in allen anderen von uns geführten Klageverfahren
übersenden und gehen davon aus, dass es in vielen Fällen schnell zu
mündlichen Verhandlungen und Entscheidungen kommen wird. Konkret ist
damit bis zum Herbst in Stuttgart, München, Frankfurt, Wiesbaden,
Darmstadt und Aachen zu rechnen. Andere Städte werden in den
kommenden Wochen folgen."

Die internationale Nichtregierungsorganisation ClientEarth
unterstützt die Klagen der DUH. Rechtsanwalt Ugo Taddei von
ClientEarth sagt: "Unmittelbar nach dem Deutschland gestern von der
EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof wegen seines Versagens in
der Luftreinhaltepolitik angeklagt wurde, verurteilt nun auch das
oberste deutsche Verwaltungsgericht die mangelhafte nationale
Luftreinhaltepolitik der deutschen Bundesregierung. Das Urteil macht
unmissverständlich klar, dass Behörden vor Ort Fahrverbote
aussprechen können und werden, wenn die Luftbelastung gefährlich hoch
ist. Die zuständigen Behörden auf allen Ebenen müssen diese Maßnahme
daher umsetzen, um die Menschen vor den giftigen Abgasen zu schützen.
Mit ihrer Blockadehaltung verhindern Kanzlerin Merkel und
Verkehrsminister Scheuer eine Verbesserung der Situation.
Entschlossenes Handeln zur Reduktion der Verschmutzung durch
Dieselemissionen würde auch die erforderlichen Anreize in der
Industrie auslösen, saubere Technologien zu entwickeln."

Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der
Jahresmittelgrenzwert für NO2 überschritten wird, Klageverfahren für
"Saubere Luft".

Hintergrund: Leitsätze Urteil Düsseldorf

1. Erweist sich ein auf bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte
beschränktes Verkehrsverbot für (bestimmte) Dieselfahrzeuge als die
einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der
Stickoxid-Grenzwerte, verlangt Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der
Richtlinie 2008/50/EG, diese Maßnahme zu ergreifen.

2. Die Anordnung eines Verkehrsverbots muss dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit entsprechen. Ein streckenbezogenes Verbot für
(bestimmte) Dieselfahrzeuge geht seiner Eingriffsintensität nach
nicht über straßenverkehrsrechtlich begründete Durchfahr- und
Halteverbote hinaus, mit denen Autofahrer und Anwohner stets rechnen
und die sie grundsätzlich hinnehmen müssen. Sondersituationen,
insbesondere für Anwohner, ist durch Ausnahmeregelungen Rechnung zu
tragen.

Links:

Schriftliche Urteilsbegründung Düsseldorf:
http://l.duh.de/p180518a

Schriftliche Urteilsbegründung Stuttgart: http://l.duh.de/p180518a

Pressemitteilung vom 27.2.2018 "Deutsche Umwelthilfe erwirkt
Grundsatzurteil für die "Saubere Luft" in unseren Städten -
Dieselkonzerne müssen alle Betrugsdiesel technisch nachrüsten":
http://l.duh.de/p180227

Pressemitteilung vom 29.3.2018 "Deutsche Umwelthilfe reicht elf
weitere Klagen für "Saubere Luft" ein - Klageverfahren damit in 28
deutschen Städten zum Dieselabgasgift NO2": http://l.duh.de/p180329



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com

Ugo Taddei, Rechtsanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org

Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
0044 203 030 5951, ebaker@clientearth.org

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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