ACV begrüßt klare Rechtslage zum Einsatz von Dashcams
Geschrieben am 15-05-2018 |   
 
 Köln (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute in einem  
Grundsatzurteil über den Einsatz von Dashcams entschieden: Demnach  
sind die Aufnahmen der kleinen Kameras als Beweismittel vor Gericht  
zulässig. 
 
   Dashcams können Beitrag zur Verkehrssicherheit liefern 
 
   Da die bisherige Verwertbarkeit der Aufzeichnungen vor Gericht im  
Ermessen des Richters lag, begrüßt der ACV Automobil-Club Verkehr,  
dass der Bundesgerichtshof endlich einen gesetzlichen Rahmen  
geschaffen hat. Nach Auffassung des ACV können die Minikameras einen  
Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten, da sie  
Verkehrsrowdys zur Vernunft zwingen. "Ihr Einsatz könnte vor allem  
gefährliches Drängeln und zu dichtes Auffahren reduzieren", sagt der  
verkehrspolitische Sprecher des ACV Jürgen Koglin. 
 
   "Der ACV wirbt für einen standardisierten Aufnahmemodus, der die  
Auslesbarkeit der Daten erst durch eine gerichtliche Anordnung  
ermöglicht sowie die Aufzeichnungen schnellstmöglich überschreibt und 
löscht", so Koglin weiter. 
 
   ACV Umfrage zu den Minikameras 
 
   Eine repräsentative Umfrage des ACV hat ergeben, dass 44 Prozent  
der Befragten eine Dashcam in ihrem Auto verwenden würden, wenn ihre  
Nutzung gesetzlich geregelt und legal wäre. Die Argumente für den  
Einsatz der Minikameras liegen vorrangig in der eigenen Absicherung  
und der Möglichkeit der Beweissicherung im Schadenfall. Mehr als zwei 
Drittel (68 Prozent) der Befragten sind überzeugt, eine Kamera würde  
bei der Unfallrekonstruktion und Unfallaufklärung helfen. 42 Prozent  
stimmten der Aussage zu, dass künftig alle Autos serienmäßig mit  
Dashcams ausgestattet sein sollten. 
 
   Immerhin knapp ein Drittel (27 Prozent) geht davon aus, dass die  
Verwendung von Dashcams zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Annabel Brückmann 
Pressesprecherin, brueckmann@acv.de 
ACV Automobil-Club Verkehr 
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln, 
Tel.: 0221 - 91 26 91 58 
Fax: 0221 - 91 26 91 26 
 
Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell
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