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121. Deutscher Ärztetag Schwangerschaftsabbruch: Werbeverbot beibehalten, Beratungs- und Hilfsangebote stärken

Geschrieben am 12-05-2018

Berlin (ots) - Erfurt, 12.05.2018 - Der 121. Deutsche Ärztetag
2018 hat eine Stärkung der neutralen Information, der individuellen
Beratung und der Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen
gefordert. Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken benötigten
Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, sich Zeit für die
individuelle Beratung ratsuchender Frauen zu nehmen, heißt es in der
mit der großer Mehrheit angenommen Entschließung. Darüber hinaus
seien die in Deutschland entwickelten Strukturen mit qualifizierten
Beratungsstellen und Hilfsangeboten weiter zu fördern und wo
erforderlich auszubauen. Der Entscheidung der Frau über den Abbruch
müsse eine ergebnisoffene und unabhängige Beratung vorausgehen, die
von geeigneten Hilfsangeboten begleitet werde, so der Ärztetag. Die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt im
Internet umfangreiche Informationen zum Thema
Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch bereit und
vermittelt über eine Datenbank mit regionaler Suchfunktion zu den
anerkannten Beratungsstellen. Diese Angebote seien kontinuierlich
weiterzuentwickeln und noch stärker bekannt zu machen, forderten die
Abgeordneten. Die anerkannten Beratungsstellen seien zu verpflichten,
jede Frau, die sich nach der ergebnisoffenen Beratung für einen
Schwangerschaftsabbruch entscheidet, auch darüber zu informieren,
welche Ärztinnen und Ärzte in erreichbarer Nähe
Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu gehöre auch die
Erläuterung, mit welchen Verfahren der Schwangerschaftsabbruch bei
diesen Ärztinnen und Ärzten erfolgen kann. Der Ärztetag wies darauf
hin, dass der Entscheidung der Frau über den Abbruch die gesetzlich
vorgeschriebene, ergebnisoffene und neutrale Beratung durch eine
anerkannte Beratungsstelle vorausgehen muss. Dazu sei im
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vorzugeben, dass einer Frau,
die sich nach der Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch
entscheidet, eine Auflistung der für sie erreichbaren Ärztinnen und
Ärzte zur Verfügung gestellt wird, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Gemäß § 5 des SchKG haben die Länder ein ausreichendes
plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Die
flächendeckende Bereitstellung qualifizierter Beratungs-, aber auch
Hilfsangebote für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen sei
Kennzeichen einer humanen Gesellschaft, so der Ärztetag. Dazu gehöre
eine gute personelle wie finanzielle Ausstattung dieser Angebote. Der
Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine Streichung oder Einschränkung
des in § 219a kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen
ausgesprochen, mahnt aber maßvolle Änderungen an, damit
sichergestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb dieses
Rahmens über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässige
Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht bestraft werden. Bei
allen Überlegungen zu Änderungen an den gesetzlichen Vorgaben zum
Schwangerschaftsabbruch, auch zum Werbeverbot nach § 219a StGB, muss
der besondere Charakter des Schwangerschaftsabbruches berücksichtigt
werden.



Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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