| | | Geschrieben am 04-05-2018 Fußball-WM 2018 in Russland / Elf ADAC Tipps für Anreise und Aufenthalt
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 München (ots) - Von 14. Juni bis 15. Juli wird in Russland die
 Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen. Fußball-Fans, die die deutsche
 Nationalmannschaft begleiten, müssen einige Formalitäten beachten, um
 nicht im Abseits zu landen. Der ADAC hat die 11 wichtigsten Tipps für
 Reisende zusammengestellt:
 
 Tipp 1: Vorsorge treffen
 
 Vor Reisebeginn ist es ratsam, sich bei der Deutschen Botschaft zu
 registrieren (Krisenvorsorgeliste). So erhält man im Problemfall
 schneller Hilfe.
 
 Tipp 2: Einreise und Meldepflicht
 
 Für die Fußball-WM wurden die Bestimmungen deutlich vereinfacht.
 Der Aufenthalt ab zehn Tage vor dem Beginn und bis zu zehn Tage nach
 dem Ende der Fußball-WM ist visumsfrei möglich, vorausgesetzt man hat
 einen gültigen Reisepass und eine FAN-ID (www.fan-id.ru). Die FAN-ID
 setzt jedoch den Besitz eines Fußballtickets voraus. Wer keine FAN-ID
 hat, benötigt ein Visum.
 
 Tipp 3: Krankenversicherung
 
 Grundsätzlich ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht. Für
 Inhaber von Fan-IDs ist eine solche Versicherung kein Muss, wird aber
 dringend empfohlen. Die russischen Auslandsvertretungen verfügen über
 Listen der akzeptierten Versicherungsunternehmen.
 
 Tipp 4: Bargeld
 
 Bargeld und Reiseschecks können bis zu einem Gegenwert in Höhe von
 10.000 US Dollar ein- und ausgeführt werden.
 
 Tipp 5: Mietfahrzeuge
 
 Deutsche Autovermieter erlauben eine Einreise in das WM-Land
 nicht. Wer in Russland ein Kfz anmietet, sollte sich für eine
 Unfallsituation absichern durch:
 
 - eine Vollkaskoversicherung für den Sachschaden am Mietwagen
 - den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit angemessenen
 Deckungssummen
 - den Abschluss einer Traveller-Police für den Fall nicht
 ausreichender Mindestversicherungssummen in der
 Kfz-Haftpflichtversicherung
 - eine Auslandskrankenversicherung zur Abdeckung von
 Krankenbehandlungskosten
 
 Auf die Höhe von Selbstbeteiligungen im Kasko- und
 Haftpflichtbereich und auf Haftungsausschlüsse sollte besonders
 geachtet werden. Einige Kaskoversicherungen verweigern beispielsweise
 bei Fahrten auf unbefestigten Straßen die Zahlung.  Alle Fahrer des
 Mietwagens sollten in den Versicherungsschutz miteinbezogen sein.
 Der Mieter sollte sich zudem den Mietwagen bei Anmietung genau
 ansehen und bestehende Mängel oder Vorschäden im Protokoll
 festhalten. In Russland liegt das Mindestalter für die Anmietung von
 Fahrzeugen in der Regel bei 22 bis 25 Jahren. Es hängt von der
 jeweiligen Autovermietung und dem angemieteten Fahrzeug ab.
 
 Tipp 6: Führerschein
 
 Pflicht ist der deutsche Führerschein gemeinsam mit dem
 Internationalen Führerschein oder mit einer beglaubigten russischen
 Übersetzung des deutschen Führerscheins.
 
 Tipp 7: Wichtige Verkehrsbestimmungen
 
 In Russland muss tagsüber auf Autobahnen und außerorts ganzjährig
 mit Abblendlicht gefahren werden. Die zulässige Geschwindigkeit für
 Pkw und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5
 Tonnen beträgt auf Autobahnen 110 km/h, außerorts 90 km/h und
 innerorts 60 km/h. Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als
 zwei Jahre besitzen, dürfen generell nur mit 70 km/h unterwegs sein.
 Handy am Steuer und freies Campen sind tabu. Was besonders feiernde
 Fans beachten sollten: Die Promillegrenze beträgt 0,0. Tempoverstöße
 und Alkoholvergehen werden hart bestraft.
 
 Tipp 8: Begleichen von Geldbußen
 
 In Russland dürfen Verkehrssünder nicht an Ort und Stelle
 bezahlen. Die Buße muss per Bankzahlung erfolgen. Russische Bußgelder
 können in Deutschland nicht zwangsweise eingetrieben werden. Ein
 Vollstreckungsabkommen zwischen den Ländern gibt es nicht.
 
 Tipp 9: Verhalten bei Unfällen
 
 Bei einem Unfall keine fremdsprachigen Schriftstücke
 unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich sind. Da die
 Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig
 sind, ist im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls nicht mit
 einer vollständigen Erstattung des Schadens zu rechnen. Um den
 offenen Betrag nicht selbst leisten zu müssen, lohnt sich der
 Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
 
 Tipp 10: Öffentliche Verkehrsmittel und Sonderzüge
 
 Die FAN-ID berechtigt zusammen mit dem Fußballticket und dem
 Personaldokument zur kostenfreien Nutzung von Sonderzügen, die auf
 den Strecken zwischen den Austragungsstädten verkehren. Ebenfalls ist
 die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der jeweiligen
 Gastgeberstadt am Spieltag auf den Linien zu den Sportveranstaltungen
 kostenfrei möglich. Da die konkreten Linien durch die jeweils örtlich
 zuständigen Behörden festgelegt werden, ist es sinnvoll, die
 Informationen über die Internetseite der Verkehrsdirektion der FIFA
 Fußballweltmeisterschaft http://bit.ly/free_train_russia2 einzuholen.
 Plätze für den Sonderzug sollten vorher online gebucht werden. Das
 Kontingent ist limitiert.
 
 Tipp 11: Anreise mit dem eigenen Auto
 
 Zusätzlich zum Führerschein (siehe Tipp 6) muss man folgende
 Dokumente dabei haben:
 
 - die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
 zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in russischer Sprache
 oder einem internationalen Zulassungsschein
 - Grüne Versicherungskarte mit dem Eintrag der
 Länderbezeichnung Russland oder dem Länderkürzel »RUS«
 - D-Schild mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm
 - Zolleinfuhrerklärung (erhältlich an der Grenze)
 
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 Pressekontakt:
 ADAC Newsroom
 Tel.: 089 76 76 54 95
 aktuell@adac.de
 
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