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Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht geheim gehaltenes Regierungsgutachten: Technische Nachrüstung der Euro-5-Diesel möglich und finanzierbar

Geschrieben am 27-04-2018

Berlin (ots) -

Seit knapp vier Monaten hält das Verkehrsministerium das von
Kanzlerin Angela Merkel angekündigte Gutachten geheim, auf deren
Grundlage die Bundesregierung Ende 2017 ankündigte, den Umfang der
"technischen Nachrüstungen" bei Betrugsdiesel-Pkw festzulegen -
Wachtmeister-Gutachten widerspricht Autokonzernen: Technische
Nachrüstung "mit verträglichem Aufwand möglich" und "Kostenrahmen für
eine Hardware-Nachrüstung in einer realisierbaren Größenordnung" -
Verkehrsminister Scheuer muss Schlussfolgerung umsetzen: "Nachrüstung
durch die Hersteller eindeutig die beste und sicherste Lösung" -
Geheimhaltung dieser Studie und resultierende Untätigkeit über knapp
vier Monate schädigt Millionen Besitzer von Betrugsdieseln - DUH
fordert Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, ihrer
verfassungsmäßigen Kontrollaufgabe gegenüber der Bundesregierung
nachzukommen und die technischen Nachrüstungen von zehn Millionen
Diesel-Pkw Euro 5+6 gegenüber den Autokonzernen durchzusetzen

Seit knapp vier Monaten hält die Bundesregierung ein bereits im
Januar 2018 abgeschlossenes Gutachten zur Machbarkeit einer
technischen Nachrüstung von Diesel-Pkw zurück. Durch die Aufnahme
dieses Gutachtens in den Koalitionsvertrag und ausdrückliche
Erwähnung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ihrem letzten
Autogipfel im Kanzleramt wird dessen besondere Bedeutung sichtbar.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht das ihr zugespielte
Gutachten ungekürzt. Für Millionen betrogene Käufer von Euro 5+6
Diesel-Pkw mit Abschalteinrichtungen enthält es entscheidende
Argumente zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadenersatz
beziehungsweise eine wirksame technische Nachrüstung durch den
Hersteller.

Immer wieder wurde die Entscheidung über Art und Um¬fang einer
technischen Nachrüstung der Betrugs-Diesel-Pkw unter Hinweis auf das
"noch nicht vorliegende Gutachten" verschoben. Ursprünglich kündigte
Angela Merkel dieses bereits für Ende 2017 an. Tatsächlich
fertiggestellt und abgeliefert wurde es bereits am 8. Januar 2018 an
das Bundesverkehrsministerium durch den von diesem beauftragten Prof.
Dr.-Ing. Georg Wachtmeister. Doch weder die Mitglieder der
Expertengruppe 1 des Bundesverkehrsministeriums noch vom
Dieselskandal betroffene Fahrzeughalter bekamen bisher Zugang zu
diesem Gutachten. Nur die Autokonzerne kannten es interessanterweise
und kritisierten es massiv. Alle Versuche der DUH, auf offiziellem
Weg diese Studie als Mitglied der seit fünf Monaten nicht mehr
tagenden Expertengruppe 1 zu erhalten, blieben erfolglos.

"Es ist ein beispielloser Vorgang, nicht nur tausenden vor
deutschen Gerichten klagenden Haltern von Betrugsdiesel-Pkw ein mit
Steuergeldern bezahltes Gutachten vorzuenthalten und sie damit in der
Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zu behindern. Auch
Millionen Menschen in unseren Städten werden buchstäblich im
Dieseldunst allein gelassen. Meinungsumfragen zeigen, dass die
überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, die von Diesel-Fahrverboten
betroffenen Städte und selbst der ADAC die seit 30 Monaten von der
DUH geforderte technische Nachrüstung aller Diesel-Pkw der
Abgasstufen Euro 5 + 6 durch die Fahrzeughersteller unterstützen",
sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Das bisher geheim gehaltene Wachtmeister-Gutachten bestätigt die
Machbarkeit einer technischen Nachrüstung der Betrugsdiesel-Pkw.
Georg Wachtmeister widerspricht den Autokonzernen deutlich in seinem
Gutachten. Die Hersteller hatten - nachdem die DUH erstmals im Herbst
2015 die technische Nachrüstung aller Diesel-Pkw Euro 5+6 mit
Abschalteinrichtungen gefordert hat - diese als grundsätzlich
"technisch nicht machbar" abgelehnt. Daraufhin hatte die DUH im
Sommer 2016 die tatsächliche Möglichkeit und Wirksamkeit einer
Nachrüstung bei einem Betrugs-VW Passat präsentiert und durch
Messungen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) gezeigt, wie ein
solches Fahrzeug von 1.000 mg NOx/km auf 80 mg NOx/km und damit auf
Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts nachgerüstet werden kann. Daraufhin
räumten BMW, Daimler und VW die technische Machbarkeit ein,
behaupteten nun aber, diese sei übermäßig teuer und die Entwicklung
solcher Systeme dauere viele Jahre, weil sie noch nicht vorhanden
sei. Auch dieser Falschaussage widersprach die DUH und kalkulierte
die Kosten auf durchschnittlich 1.500 Euro pro Fahrzeug.

"Für die Dieselkonzerne ist das Wachtmeister-Gutachten ein
Debakel, da ihre gesamte Argumentationskette nun wie ein Kartenhaus
einstürzt. Die Ergebnisse der Studie sind eine 'schallende Ohrfeige'
für Andreas Scheuer, den Vertreter der Dieselkonzerne im
Bundeskabinett. Er vertritt aktuell die Argumentation von BMW,
Daimler und VW, dass eine technische Nachrüstung unverhältnismäßig
teuer und insgesamt nicht nötig sei. Ein zum gegenteiligen Ergebnis
kommendes Gutachten wird in bewährter Weise nicht veröffentlicht,
zumal es dem Dieselminister Scheuer mit sehr klaren und
unmissverständlichen Festlegungen widerspricht", so Resch weiter.

Kernaussagen des Wachtmeister-Gutachtens: Ein Großteil der für
eine Hardware-Nachrüstung erforderlichen Komponenten sind bereits
entwickelt, der hierfür erforderliche Bauraum vorhanden. Wörtlich
heißt es in dem Gutachten: "Somit ist davon auszugehen, dass durch
die Fahrzeughersteller das größte Potenzial einer schnellen und
soliden Hardware-Nachrüstung gegeben ist."

In seinem Gutachten zitiert Wachtmeister auch die konkreten
Upgrade-Angebote für Euro 5 Diesel-Pkw der Marken Audi, BMW, Mercedes
und VW mit Kosten zwischen 1.190 bis 1.990 Euro und folgert hieraus,
dass dies ein "weiterer Beleg" dafür sei, dass "für eine Hardware
Nachrüstung zur NOx-Reduzierung bei den Fahrzeugherstellern
entsprechende Abgasnachbehandlungssysteme vorhanden sein sollten."

In seiner "Zusammenfassung und Schlussfolgerung" macht der
Regierungsgutachter bemerkenswert klare Aussagen: "Die Evaluation
möglicher Hardware-Nachrüstungen zur Reduktion der NOx-Emissionen
zeigt, dass eine Nachrüstung durch die Fahrzeughersteller eindeutig
die beste und sicherste Lösung darstellt. (...) Nach heutigem
Erkenntnisstand ist aus meiner Sicht eine Nachrüstung von
EU5-Fahrzeugen mit verträglichem Aufwand möglich. (...) Aus jetzigen
Abschätzungen geht hervor, dass sich der Kostenrahmen für eine
Hardware-Nachrüstung in einer realisierbaren Größenordnung bewegt."

"Nachdem nun auch das Regierungsgutachten die Machbarkeit der
technischen Nachrüstung bestätigt und die Hersteller als
Verantwortliche identifiziert, muss sich die Bundesregierung endlich
aus dem Würgegriff der Autobosse Zetsche, Krüger und Diess befreien.
Es kann nicht sein, dass wir fortwährend über von uns erwirkte
Gerichtsentscheidungen, wie zur Veröffentlichung der geheim
gehaltenen Akte zum VW-Rückruf, Kanzlerin Merkel und Verkehrsminister
Scheuer daran erinnern müssen, dass sie einen Eid auf das Wohl des
Volkes und nicht auf die Profitmaximierung der Autokonzerne
geschworen haben. Dies ist ein Weckruf für den Bundestag, seiner
Kontrollaufgabe gegenüber einer fremdbestimmten Regierung
nachzukommen. Die Besitzer von Diesel-Pkw mit Abschalteinrichtungen
haben einen Rechtsanspruch, dass diese Fahrzeuge auf Kosten der
Hersteller so nachgerüstet werden, dass sie von Fahrverboten befreit
sind und die 'Saubere Luft' in unseren Städten Wirklichkeit wird", so
Resch.

Links: Wachtmeister-Gutachten zur technischen Machbarkeit von
Diesel-Nachrüstungen (freigeschaltet ab 18 Uhr):
http://l.duh.de/p180427



Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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