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EU einigt sich über die Revision der AVMD-Richtlinie: Der große Wurf ist ausgeblieben - einige positive Entwicklungen

Geschrieben am 26-04-2018

Berlin (ots) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.
(VPRT) begrüßt, dass sich heute EU-Kommission, Europäisches Parlament
und der Rat auf die wesentlichen Kompromisse zur Revision der
Audiovisuellen Mediendienste (AVMD)-Richtlinie geeinigt haben. Der
Novellierungsprozess begann vor gut zwei Jahren im Mai 2016. Die
Richtlinie regelt u. a. die inhaltlichen und werberechtlichen
Anforderungen an die audiovisuellen Medienanbieter.

Die drei Institutionen haben einige Verbesserungen für fairere
regulatorische Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht. Durch die
partielle Angleichung der Regulierung linearer und nicht-linearer
Dienste sowie die Aufnahme von Videosharing-Plattformen folgt die
Richtlinie schrittweise der technischen und inhaltlichen Konvergenz.
Dennoch hätte der Schritt zu einem Level-Playing-Field im
audiovisuellen Sektor am Ende größer ausfallen müssen. Die
Fernsehunternehmen bleiben mit Abstand die am stärksten regulierte
Mediengattung.

Annette Kümmel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des VPRT:
"Die Liberalisierung der zeitlichen Werbebestimmungen ist Grundlage
für einen konvergenten Medienmarkt. Hier zeichnet sich eine maßvolle
Reform ab. Vor allem die Abkehr von der stündlichen
Werbezeitbegrenzung wird mehr Flexibilität erlauben. Weitere
Spielräume zur Deregulierung z. B. bei Single Spots oder
Unter-brechervorgaben wurden jedoch leider kaum ausgeschöpft.
Erfreulich ist, dass die Bedeutung der Selbstregulierung in der
Werbung und im Jugendschutz ausdrücklich anerkannt wird. Positiv
bewertet der VPRT die Anker in der Richtline für die Auffindbarkeit
und den Schutz von Inhalten vor Überblendungen. Sie werden eine
konstruktive Debatte zur Plattformregulierung auf nationaler Ebene
ermöglichen."

In anderen Bereichen sieht der Verband die Richtlinie
durchwachsen. Anstatt die Pflichten für "traditionelle" Dienste zu
lockern, sind neue Auflagen wie bei der Förderung europäischer Werke
hinzugekommen, obwohl schon heute vielfach in europäische Inhalte
investiert wird. Die Mitgliedstaaten sollen künftig sicherstellen,
dass auch On-Demand-Anbieter in ihrem Katalog eine 30 %-Pflichtquote
erfüllen. Neu ist außerdem, dass die Mitgliedstaaten neben
ausländischen VoD-Anbietern linearen Diensten Filmförderungsabgaben
auferlegen können, die gezielt in ihren Mitgliedstaat einstrahlen.
Dies stellt eine Durchbrechung des Kerns der Binnenmarktrichtlinie,
des sog. Sendelandprin-zips, dar. Der VPRT erwartet, dass sich im
Wege der nationalen Umsetzung praktikable Lösungen finden werden und
es zu keiner Doppelbelastung der Fernsehsender kommt.

Die verbliebenen technischen Details und Erwägungsgründe werden
nun im letzten Trilog am 6. Juni 2018 geklärt. Rat und Europäisches
Parlament müssen dann noch formell zustimmen.

Über den VPRT:

Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und
Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und
Mobileangeboten bereichern seine rund 150 Mitglieder Deutschlands
Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit
das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen,
technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als
Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit
Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und
auf EU-Ebene.



Pressekontakt:
Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: +49 170 4332 832
hs@schultz-kommunikation.com

Original-Content von: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), übermittelt durch news aktuell


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