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Rechtsgutachten zum Koalitionsvertrag: Die selektive Beibehaltung des Soli ist verfassungswidrig

Geschrieben am 23-04-2018

Berlin (ots) - Im aktuellen Koalitionsvertrag haben Union und SPD
vereinbart, den Solidaritätszuschlag im Jahr 2021 nur für einen Teil
der Steuerzahler abzuschaffen. Ab einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von schätzungsweise 61.000 Euro soll der "Soli"
dagegen weiterhin erhoben werden. Wann die verbleibenden
Steuerpflichtigen von der Ergänzungsabgabe entlastet werden sollen,
haben die Regierungsfraktionen bisher nicht angekündigt.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hält den Plan
der Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag ab 2021 nur teilweise
abzuschaffen, für verspätet, ungerecht und falsch. Der Direktor des
Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg,
Prof. Dr. Hanno Kube, hält das im Koalitionsvertrag vereinbarte
Vorgehen sogar für verfassungswidrig. In einem Rechtsgutachten für
die INSM hat Kube im Koalitionsvertrag gleich mehrere Punkte
gefunden, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Bereits die Tatsache, dass die Entlastung erst für 2021 geplant
ist, sieht Kube kritisch, weil die Abschaffung des "Soli" bereits ab
dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungsrechtlich
geboten sei. Darüber hinaus hält Kube die einkommensabhängig
gestaffelte Entlastung vom Solidaritätszuschlag für
verfassungswidrig, da der "Soli" als Ergänzungsabgabe nur durch einen
besonderen Mittelbedarf des Bundes zu rechtfertigen sei - und nicht
als Umverteilungsinstrument genutzt werden dürfe. Für Umverteilung
sei der Einkommensteuertarif da. Zusammenfassend stellt Kube daher
fest: "In der Gesamtschau muss der Solidaritätszuschlag aus
verfassungsrechtlichen Gründen zum Beginn des Jahres 2020 abgeschafft
oder ab diesem Zeitpunkt zügig und für alle Steuerpflichtigen
gleichmäßig abgeschmolzen werden. Die sozial gestaffelte Entlastung
vom Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig. Soweit ein stärkerer
sozialer Ausgleich über das Steuerrecht erreicht werden soll, ist auf
die verfassungsgemäßen Instrumente zur Herstellung dieses Ausgleichs
zu verweisen, an erster Stelle auf den allgemeinen
Einkommensteuertarif."

Der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, fordert die
Bundesregierung daher zum Umsteuern auf. "Die Steuerzahler haben im
Lauf der Jahre deutlich über 300 Milliarden Euro 'Soli' gezahlt. Das
Projekt "Wiedervereinigung" ist nach dreißig Jahren zum Glück aus
finanzieller Sicht abgeschlossen. Darin sind sich auch die
Bundesländer in Ost und West einig, weshalb sie den Solidarpakt 2019
ersatzlos auslaufen lassen. Die aktuellen und künftigen Überschüsse
im Bundeshaushalt machen es der Bundesregierung möglich, den 'Soli'
ab 2020 ersatzlos abzuschaffen und alle Steuerzahler gleichermaßen zu
entlasten. Das Versprechen, den 'Soli' nur so lange zu erheben, wie
er zur Finanzierung der Wiedervereinigung gebraucht wird, muss die
Bundesregierung einhalten - und die Verfassung sowieso", meint
Pellengahr.

Das vollständige Rechtsgutachten finden Sie unter www.insm.de.



Pressekontakt:
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
hennet@insm.de

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches
Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die
Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt
Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik. Die INSM wird
von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie
finanziert.

Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), übermittelt durch news aktuell


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