| | | Geschrieben am 09-04-2018 ZDF-Programmhinweis
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 Mainz (ots) -
 Dienstag, 10. April 2018, 9.05 Uhr
 
 Volle Kanne - Service täglich
 Moderation: Nadine Krüger
 
 Gast: Renate Künast, Politikerin
 
 Sachwerte als Geldanlage - Eine Alternative zu Aktien?
 Makramee als Hobby - Ein Trend der 70er kehrt zurück
 Fit beim Frühjahrsputz - Sport-Übungen beim Großreinemachen
 
 
 
 Dienstag, 10. April 2018, 12.10 Uhr
 
 drehscheibe
 Moderation: Babette von Kienlin
 
 Warenkunde Bärlauch - Leckerer Frühlingsbote
 Expedition Deutschland: Fridingen - Die gute Seele vom "Scharf Eck"
 WM der Metzger in Belfast (2) - Das Abenteuer beginnt!
 
 
 
 Dienstag, 10. April 2018, 21.00 Uhr
 
 Frontal 21
 Moderation: Ilka Brecht
 
 Wurstpanschen leicht gemacht - Schlachtabfall plus Wasser
 
 Man nehme Schlachtabfälle, Wasser und Blutpulver - fertig ist die
 Wurst. Wie eine solche Wurst gepanscht und dann zur strengen
 DLG-Qualitätsprüfung eingereicht wurde, hat "Frontal 21" mit der
 Kamera begleitet. Die DLG, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft,
 prämiert jährlich ausgezeichnete Qualität bei Lebensmitteln. Wird
 eine gepanschte Wurst von der DLG prämiert?
 
 "Frontal 21" zeigt das Ergebnis.
 
 
 #MeToo - Die alltäglichen Übergriffe
 
 In Deutschland begann die Debatte um sexuelle Belästigung von Frauen
 mit dem Fall des Regisseurs Dieter Wedel. Wochenlang stand die
 deutsche Filmbranche im Mittelpunkt der #MeToo-Diskussion. Immer mehr
 Schauspielerinnen berichteten von sexuellen Übergriffen.
 
 Doch sexuelle Belästigung findet nicht nur im Filmgeschäft statt,
 sondern überall. Fast drei Viertel aller erwachsenen Frauen in
 Deutschland wurden in ihrem Leben schon mindestens einmal sexuell
 belästigt. Und oft sind es nicht Fremde, sondern Kollegen, die
 übergriffig werden. Am Arbeitsplatz wurde jede zweite Frau bereits
 Opfer.
 
 Es könne existenziell sein, wenn man sexuelle Belästigung am
 Arbeitsplatz erfahre, sagt Christine Lüders, Leiterin der
 Antidiskriminierungsstelle des Bundes. "Man hat Angst, dass man
 belächelt wird, man ist traumatisiert, weil es einem dauernd
 passiert, und man weiß nicht, wie der Arbeitgeber reagiert." Es gebe
 sehr viele Negativreaktionen, und es werde nicht genug geholfen, weiß
 Lüders aus der Beratung. Dabei ist im Allgemeinen
 Gleichbehandlungsgesetz klar geregelt, dass sich der Chef schützend
 vor seine Angestellten stellen muss. Doch die Realität sieht oft
 anders aus.
 
 "Frontal 21" über sexuelle Belästigung im Alltag und Frauen, die
 nicht länger schweigen wollen.
 
 
 Kein Cannabis trotz Rezept - Schmerzpatienten klagen an
 
 Seit einem Jahr dürfen Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis
 verschreiben, wenn Schwerkranken nicht anders wirksam geholfen werden
 kann. Profitieren sollen Menschen, die unter starken, chronischen
 Schmerzen, Spastiken und anderen Krankheiten leiden, die mit
 konventionellen Arzneimitteln nicht zufriedenstellend therapiert
 werden können.
 
 Bei den sechs größten gesetzlichen Krankenkassen sind bislang über
 19.000 Anträge auf Kostenerstattung eingegangen. Doch viele werden
 abgelehnt. Nach einer aktuellen Umfrage von "Frontal 21" liegt die
 Ablehnungsquote zwischen 36 Prozent und 44 Prozent. Dabei steht im
 Gesetz, dass die Krankenkassen beziehungsweise deren Medizinischer
 Dienst nur in begründeten Ausnahmefällen Anträge ablehnen dürfen.
 
 Einer der Betroffenen ist Thorsten Naumann, der unter einem
 chronischen Schmerzsyndrom leidet. Ihm verweigert seine Krankenkasse
 bislang die Kostenübernahme von Cannabisblüten, obwohl der
 behandelnde Arzt in einem Gutachten überzeugend darlegt, dass die
 Cannabis-Therapie für seine Beschwerden die beste ist. Das Kuriose:
 Naumann hatte bereits eine Genehmigung für Cannabisblüten. Denn schon
 vor Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" gab es für
 schwerkranke Patienten die Möglichkeit, medizinisches Cannabis durch
 eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
 Medizinprodukte zu beziehen. Allerdings war das Antragsverfahren sehr
 aufwendig, und die Patienten mussten die Kosten selbst tragen,
 teilweise über 1000 Euro im Monat, was viele abschreckte.
 
 Mit dem Gesetz sollte die Situation der Betroffenen verbessert
 werden, so die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im
 Bundesministerium für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU). "Wir sorgen
 dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und
 ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung
 eröffnet wird."
 
 Doch die Realität sieht anders aus: Denn die Krankenkassen haben das
 Recht, jeden Antrag auf Cannabis durch den Medizinischen Dienst
 prüfen zu lassen und gegebenenfalls abzulehnen. Ärzte und
 Patientenvertreter fordern deshalb, den Genehmigungsvorbehalt der
 Krankenkassen abzuschaffen und die Therapiehoheit einzig und allein
 beim Arzt zu belassen. Doch die Bundesregierung sieht dafür momentan
 keinen Handlungsbedarf.
 
 "Frontal 21" über politische Versprechen und schwerkranke Patienten,
 die von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen werden.
 
 
 
 
 Pressekontakt:
 ZDF Presse und Information
 Telefon: +49-6131-70-12121
 
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