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Eltern profitieren bei der Rente von Zeiten der Kindererziehung

Geschrieben am 08-03-2018

Berlin (ots) - Frauen und Männer, die Kinder erziehen, können in
erheblichem Umfang von Leistungen der Rentenversicherung profitieren.
Bei über 9,5 Millionen Renten werden Zeiten der Kindererziehung in
der gesetzlichen Rentenversicherung rentensteigernd berücksichtigt.
Während der Kindererziehung können darüber hinaus
Rentenanwartschaften aus einer Beschäftigung mit einem geringen
Verdienst besser bewertet und Lücken im Versicherungsverlauf
geschlossen werden. Auch können während dieser Zeit staatliche
Zulagen zur Riester-Rente bezogen werden. Hierauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Rente steigern

Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten beiden
Lebensjahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt, für Geburten ab
1992 die ersten drei Jahre. Die Berechtigten werden dabei so
gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen in Höhe
von zurzeit rund 38.000 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis
Beiträge zahlen. Ein Jahr Kindererziehung erhöht damit die monatliche
Rente aktuell um 31 Euro im Westen und 30 Euro im Osten. Für Kinder,
die vor 1992 geboren wurden, haben CDU, CSU und SPD im
Koalitionsvertrag eine Ausweitung der Kindererziehungszeiten um ein
weiteres Jahr vereinbart. Diese Verbesserung soll sowohl für Mütter
als auch für Väter gelten, die drei oder mehr Kinder erzogen haben.

Lücken schließen und Anwartschaften aufwerten

Zeiten der Erziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres eines
Kindes schließen Lücken im Versicherungsverlauf und werden auf
Mindestversicherungszeiten für verschiedene Leistungen der
Rentenversicherung angerechnet. Hierzu zählt zum Beispiel die
Altersrente für langjährig Versicherte, die nach 35
Versicherungsjahren bereits ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch
genommen werden kann. Diese Zeiten können auch die Rente erhöhen. So
kann die Rentenanwartschaft aus einer zeitgleichen Beschäftigung mit
einem geringen Verdienst, z. B. wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50
Prozent aufgewertet werden. Es profitiert, wer mindestens 25
Versicherungsjahre zurückgelegt hat. Außerdem muss das Kind das
dritte Lebensjahr vollendet haben.

Zulagen zur Riester-Rente erhalten

Während der Kindererziehungszeit besteht eine Förderberechtigung
für staatliche Zulagen zur privaten Riester-Rente. Die Zulagen
betragen im Jahr bis zu 175 Euro für die Förderberechtigten selbst
und bis zu 300 Euro für jedes ihrer nach 2007 geborenen Kinder. Bei
Geburten vor 2008 beträgt die Zulage 185 Euro je Kind.



Pressekontakt:
Pressesprecher Dr. Dirk von der Heide
Telefon 030/865-89178, Telefax 030/865-27379
dirk.heide@drv-bund.de

Original-Content von: Deutsche Rentenversicherung Bund, übermittelt durch news aktuell


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