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Ludwig: Blaue Plakette ist der falsche Ansatz

Geschrieben am 28-02-2018

Berlin (ots) - Luftreinhaltung muss örtliche Gegebenheiten
berücksichtigen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am gestrigen Dienstag
entschieden, dass Städte und Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
verhängen dürfen. Das Gericht stellte dabei klar, dass es durch die
Verbote nicht zu unverhältnismäßigen Härten kommen dürfe. Hierzu
können Sie die verkehrspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig wie folgt zitieren:

"Das Urteil verlangt keine generelle und bundesweite Einführung
von Fahrverboten. Es hat ausschließlich Auswirkung auf die Städte, in
denen die Luftqualitätsgrenzwerte derzeit nicht eingehalten werden.
Dort wo Verbote potentiell verhängt werden könnten, gelten deutliche
Einschränkungen. Solche müssen laut Richterspruch verhältnismäßig
ausgestaltet werden. Die Umsetzung des Urteils insgesamt verlangt
Augenmaß. Die Halter der 15 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland
dürfen nicht die alleinige Verantwortung für die Lösung des Problems
tragen. Generelle Fahrverbote und die Einführung einer blauen
Plakette lehnen wir ab.

Die Städte Düsseldorf und Stuttgart, um die es in dem Urteil
maßgeblich ging, sind laut BVerwG angehalten, ihre Luftreinhaltepläne
auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das Urteil sieht hierfür
Übergangsfristen vor. Wir müssen die Kommunen jetzt gezielt und
individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor
Ort unterstützen, um die Luftreinhaltung zu gewährleisten. Auch
müssen wir die laut Urteil möglichen Ausnahmeregelung für Handwerker
intensiv nutzen, um Schaden von unserem Mittelstand abzuwenden.
Insgesamt gilt es, die Automobilindustrie aktiv in die weitere Lösung
einzubeziehen.

Für die Reinhaltung der Luft wurde bereits einiges getan. Als
Sofortmaßnahme ist vereinbart, dass die Automobilindustrie 5,3
Millionen der aktuell in Deutschland zugelassenen Diesel-Pkw in den
Schadstoffklassen Euro 5 und 6 optimieren wird. Damit soll eine
Reduktion der Stickoxide um 25-30 % bis zum Jahresende 2018 erreicht
werden. Die Kosten hierfür werden die Hersteller tragen. Mit dem
"Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung werden weitere
Maßnahmen im Umfang von 1 Milliarde Euro ergriffen. Darunter 393
Millionen Euro für Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehrs, 107
Millionen Euro für die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV und 500
Millionen Euro für Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler
Verkehrssysteme.

Die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen zeigen bereits
Wirkung. Von den 90 Kommunen, in denen die Grenzwerte in 2016 noch
überschritten wurden, haben im vergangenen Jahr 10 den Grenzwert
wieder sicher eingehalten. Weiteren 15 Städten scheint dies nach
vorläufigen Zahlen ebenfalls gelungen zu sein."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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