| | | Geschrieben am 27-02-2018 Letzte Chance für Gesundheit und Mobilität / Keine generellen Fahrverbote für Dieselfahrer zu erwarten / Technische Hardware-Nachrüstungen dringend erforderlich
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 München (ots) - "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
 ist die letzte Chance für Gesundheit und Mobilität", bewertet ADAC
 Vizepräsident Ulrich Klaus Becker die heutige Entscheidung des
 obersten deutschen Verwaltungsgerichts. "Die Richter in Leipzig haben
 festgestellt, dass Autofahrer künftig mit lokalen Fahrverboten in
 besonders schadstoffbelasteten Städten rechnen müssen. Um das zu
 verhindern, gilt es jetzt, möglichst schnell Euro-5-Diesel
 nachzurüsten, alle Verkehre sinnvoll miteinander zu vernetzen und den
 ÖPNV verlässlicher zu machen."
 
 Nach Ansicht des ADAC sollte der Bund die Umsetzung alternativer
 Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität durch Anreize und
 Förderung maßgeblich unterstützen. Er ist darüber hinaus gefordert,
 zügig die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene dafür zu
 schaffen, Hardware-Nachrüstungen für Euro-5-Dieselfahrzeuge zu
 möglichen. Der ADAC hat durch umfangreiche Tests nachgewiesen, dass
 Hardware-Nachrüstungen bei solchen Autos zu erheblichen
 Emissionsrückgängen führen sowie schnell und unkompliziert
 durchführbar sind.
 
 Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass
 betroffene Städte auf Basis der bestehenden rechtlichen Grundlagen
 Fahrverbote auch ohne die Einführung einer blauen Plakette an
 besonders belasteten Stellen anordnen können. Allerdings wies das
 oberste deutsche Verwaltungsgericht darauf hin, dass
 Luftreinhaltepläne grundsätzlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen
 sind. Das bedeutet nach Ansicht des ADAC, dass pauschale Fahrverbote
 für alle Dieselfahrer auch künftig nicht zu erwarten und lokale
 Fahrverbote immer nur das letzte Mittel eines umfassenden
 Maßnahmenplans zur Verbesserung der Luftqualität in Städten sein
 können.
 
 "Hardwareseitige Nachrüstung muss endlich Bestandteil des
 Lösungspakets zur Stickoxidminderung werden, damit in möglichst
 vielen Städten keine Fahrverbote erforderlich werden. Auch ohne
 rechtliche Verpflichtung sollten die Hersteller ihrer Verantwortung
 gerecht werden und die Autos ihrer Kunden nachrüsten. Die Verbraucher
 dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben", so Becker. Außerdem
 müssten Hersteller aus Sicht des Clubs notwenige Garantien für die
 Nachrüstlösungen übernehmen, damit Autofahrer keine Langzeitrisiken
 aus der baulichen Nachrüstung haben.
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 ADAC e.V.
 Tel.: (089) 7676-5495
 aktuell@adac.de
 
 Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
 
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