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ROG: Politische Geiselhaft von Deniz Yücel endlich beenden

Geschrieben am 12-02-2018

Berlin (ots) - Kurz vor dem Jahrestag der Festnahme von Deniz
Yücel fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die türkische Justiz erneut
auf, den deutsch-türkischen Journalisten sofort freizulassen. Yücel
kam am 14. Februar 2017 in Polizeigewahrsam, nachdem er sich in ein
Polizeipräsidium in Istanbul begeben hatte, um sich Fragen der
Ermittler zu stellen (http://t1p.de/wyqu). Zwei Wochen später ordnete
ein Haftrichter Untersuchungshaft für ihn an. Seitdem sitzt der
Korrespondent der Zeitung Die Welt ohne Anklageschrift im Gefängnis.
Die Justiz wirft ihm Terrorpropaganda und Aufwiegelung der
Bevölkerung vor.

"Die fast ein Jahr anhaltende politische Geiselhaft von Deniz
Yücel ist unerträglich. Dass immer noch keine Anklageschrift vorliegt
und die türkische Justiz an den haltlosen Anschuldigungen festhält,
ist eine Schande für die Türkei," sagte ROG-Geschäftsführer Christian
Mihr. "Die Bundesregierung muss trotz des diplomatischen Tauwetters
zwischen Berlin und Ankara den Druck auf die türkische Regierung
aufrechterhalten. Die türkische Justiz muss Deniz Yücel sofort
freilassen und die Vorwürfe gegen ihn fallenlassen."

Yücel war vor seiner Festnahme im Zusammenhang mit seinen
Berichten über eine Hacker-Attacke auf ein E-Mail-Konto des
türkischen Energieministers gesucht worden. Ebenso wie viele andere
Journalisten internationaler Medien hatte er über den Inhalt der auf
Wikileaks öffentlich zugänglichen E-Mails berichtet, in denen es
unter anderem um die Kontrolle türkischer Medienkonzerne und die
Beeinflussung der Öffentlichkeit durch fingierte Nutzer im
Kurznachrichtendienst Twitter ging (http://t1p.de/q7cg).

Am 27. Februar 2017 ordnete ein Haftrichter Untersuchungshaft für
Yücel an und stützte sich dabei auf Artikel, die Yücel geschrieben
hatte. Jedoch werden in der richterlichen Begründung weder die
Hacker-Attacke noch der Energieminister genannt, sondern Yücels
Artikel zum Kurdenkonflikt und dem Putschversuch im Juli 2016. Einer
der Artikel ist ein Interview mit einem PKK-Anführer aus dem Jahr
2015 (http://t1p.de/33io). Yücel arbeitet seit Mai 2015 als
Türkei-Korrespondent der Welt.

Kurz nach der Entscheidung des Haftrichters hat der türkische
Präsident Recep Tayyip Erdogan Yücel öffentlich vorverurteilt. In
einer Rede bezeichnete er ihn als "PKK-Vertreter" und "deutschen
Agent" (http://t1p.de/mkbd). Mitte April 2017 hat Erdogan eine
Auslieferung Yücels an Deutschland mit den Worten "Auf keinen Fall,
solange ich in diesem Amt bin niemals" ausgeschlossen
(http://t1p.de/gjfd).

Yücel sitzt im Hochsicherheitsgefängnis Silivri in der Nähe von
Istanbul. Mittlerweile erhält Yücel laut Angaben der Welt vereinzelt
Briefe (http://t1p.de/fadw). Anfang Dezember 2017 wurde er in eine
Zelle verlegt, die über einen Innenhof mit zwei anderen Zellen
verbunden ist (http://t1p.de/d3vx). Zuvor hatte Yücel keine
Möglichkeit, Kontakt zu Mitgefangenen aufzunehmen. Mitte Januar hat
der deutsche Generalkonsul in Istanbul, Georg Birgelen, Yücel im
Gefängnis besucht (http://t1p.de/kcf4).

HOFFNUNG AUF DEN EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF

Yücel hat wie viele der inhaftierten Journalisten das türkische
Verfassungsgericht angerufen und im März 2017 Beschwerde gegen seine
Untersuchungshaft eingereicht. Seine Anwälte argumentieren, die
Inhaftierung Yücels verletze "sein Recht auf körperliche
Unversehrtheit und seine persönliche Freiheit", wie die Welt
berichtet (http://t1p.de/yynh). Anfang Januar 2018 hat die türkische
Regierung ihre Stellungnahme zu Yücels Haftbeschwerde vor dem Gericht
eingereicht, ohne neue Vorwürfe oder Beweismittel zu nennen
(http://t1p.de/wbkd).

Im April 2017 hat Yücel zudem Beschwerde vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) gegen seine Inhaftierung eingelegt,
dessen Entscheidungen bindend für die Türkei sind. Das Gericht hat
die Klage angenommen und die türkische Regierung zu einer
Stellungnahme aufgefordert. Wie die Zeitung Die Welt berichtet,
bringt Ankara in der Ende November eingereichten Stellungnahme keine
neuen Beweise vor, sondern wiederholt die Vorwürfe des Haftbefehls,
Terrorpropaganda und Volksverhetzung (http://t1p.de/8w0x). Zuvor hat
Ende Oktober Reporter ohne Grenzen zusammen mit weiteren
Menschenrechtsorganisationen beim EGMR eine Stellungnahme im
Verfahren Yücels eingereicht (http://t1p.de/h0uk).

Anfang Februar hat auch die Bundesregierung ihre Stellungnahme im
Fall Yücel vor dem EGMR abgegeben (http://t1p.de/2dwn) und weist
darin darauf hin, dass Yücel ausschließlich aufgrund seiner
Berichterstattung inhaftiert wurde.

Die Türkei ist Mitglied des Europarats. Kommt der EGMR zu dem
Schluss, dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt, wäre die Türkei
verpflichtet, Yücel aus der Untersuchungshaft zu entlassen
(http://t1p.de/1n9c). Der EGMR wird voraussichtlich bis Ende Juli
über die Klage des Journalisten entscheiden (http://t1p.de/zcf1).

PROZESSE GEGEN JOURNALISTEN GEHEN WEITER

In der Vergangenheit spielte das Verfassungsgericht eine wichtige
Rolle bei der Durchsetzung der Pressefreiheit. Doch nach der
Verhängung des Ausnahmezustands im Juli 2016 war das Gericht gelähmt.
Mitte Januar ordnete es schließlich die Freilassung des
Zaman-Journalisten Sahin Alpay und des Kolumnisten Mehmet Altan an
und sprach nach anderthalb Jahren Schweigen zum ersten Mal seit
Beginn des Ausnahmezustands ein Urteil. Doch zwei Strafgerichte in
Istanbul ignorieren die Anordnung des Verfassungsgerichts. Sie
weigern sich, Alpay und Altan freizulassen (http://t1p.de/5fym).

Am Montag (12.02.) geht in Istanbul der Prozess gegen Mehmet
Altan, seinen Bruder Ahmet Altan und den bekannten Journalisten Nazli
Ilicak weiter (http://t1p.de/fovp). Die Staatsanwaltschaft fordert
lebenslange Haft. Ein Urteil wird diese Woche erwartet. Am 5. April
geht das Verfahren gegen Alpay und 29 weitere Angeklagte weiter.

MEHR ALS 100 JOURNALISTEN IN HAFT

Neben Yücel ist eine weitere deutsche Medienschaffende wegen ihrer
Arbeit ins Visier der türkischen Justiz geraten. Die Journalistin und
Übersetzerin Mesale Tolu war Ende April in Istanbul festgenommen
worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr laut Anklageschrift
Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation und
Terror-Propaganda vor. Mitte Dezember entschied ein Gericht in
Istanbul, Tolu unter Auflagen freizulassen (http://t1p.de/ktm4). Sie
darf die Türkei jedoch nicht verlassen und muss sich einmal pro Woche
bei der Polizei melden. Die nächste Anhörung ist am 26. April.

Die Türkei gehört zu den fünf Ländern, in denen weltweit die
meisten Medienschaffenden wegen ihrer Arbeit inhaftiert sind
(http://t1p.de/dd8a). Mehr als 100 Journalisten sitzen derzeit in der
Türkei im Gefängnis. Viele warten monatelang in Untersuchungshaft,
bevor eine Anklageschrift vorliegt. Im August 2017 hatte Erdogan per
Dekret die Dauer der Untersuchungshaft auf sieben Jahre verlängert.
Seit dem Putschversuch wurden rund 150 Medien geschlossen und
Hunderte Presseausweise annulliert.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz
155 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der
Journalisten vor Ort finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch news aktuell


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