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ROG: Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingereicht

Geschrieben am 30-01-2018

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) hat gemeinsam mit fünf
zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Verfassungsbeschwerde
gegen das BND-Gesetz eingereicht, in der sich internationale
Journalisten gegen Überwachungsbefugnisse des deutschen
Auslandsgeheimdienstes wehren. Die Kläger sind überwiegend
investigative Journalisten, unter anderem die Trägerin des
alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan, und
der mexikanische Investigativjournalist Raul Olmos, der Teil des
internationalen Reporter-Teams war, das die Paradise Papers
ausgewertet hat. Auch die internationale Organisation von Reporter
ohne Grenzen mit Sitz in Paris zählt zu den Klägern, die vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verletzung der
Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation geltend
machen.

"Das Gesetz erlaubt es dem Bundesnachrichtendienst, Journalisten
im Ausland praktisch schrankenlos zu überwachen und die Informationen
mit anderen Geheimdiensten zu teilen. Das ist eine inakzeptable
Einschränkung der Pressefreiheit, weshalb wir die Betroffenen bei
ihrem Gang vor das Gericht unterstützen", sagte ROG-Geschäftsführer
Christian Mihr. "Projekte wie die Paradise Papers zeigen, dass
investigativer Journalismus zunehmend in internationalen
Kooperationen entsteht. Wenn der BND ausländische Journalisten
überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland
aus."

Das BND-Gesetz ist im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet
worden und seit Anfang 2017 in Kraft (http://t1p.de/gzjg). Die Große
Koalition hatte sich zu einer grundlegenden Überarbeitung des
Gesetzes entschieden, nachdem im Zuge des NSA-Skandals höchst
fragwürdige Praktiken des BND bekannt geworden waren. Insbesondere
die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung führte der
Geheimdienst offensichtlich ohne ausreichende Rechtsgrundlage durch.
Bei dieser Form der Massenüberwachung zapft der BND große
Datenleitungen an und filtert sie mit sogenannten Selektoren. Dies
können Wörter sein oder auch Telefonnummern und Email-Adressen von
Personen, für die sich der BND interessiert. In der Vergangenheit war
immer wieder bekannt geworden, dass der Geheimdienst dabei auch
Journalisten im Visier hat. So enthüllte im Februar 2017 der Spiegel,
dass der BND ab 1999 offenbar gezielt ausländische Journalisten von
renommierten Medien überwachte, unter anderen von BBC, Reuters und
der New York Times (http://t1p.de/j4ds).

Anstatt dem BND künftig Schranken zu setzen, legalisierte die
Bundesregierung die Praktiken mit dem neuen BND-Gesetz. Es schützt
Menschen unterschiedlich vor Überwachung abhängig von ihrer
Nationalität: Kommunikation von Deutschen darf der
Auslandsgeheimdienst nicht abfangen, von EU-Bürgern unter
Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern immer dann, wenn es die
"Handlungsfähigkeit Deutschlands" wahrt. Letzteres ist eine
Quasi-Vollmacht, außerhalb der EU massenhaft Kommunikation zu
filtern. Schutzrechte für Journalisten wie im verwandten Artikel
10-Gesetz oder der Strafprozessordnung fehlen vollständig.

Verschärft wird diese Problematik durch die ausdrückliche
Ermächtigung, Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen. So
wird ein gefährlicher "Ringtausch" legalisiert, bei dem zum Beispiel
der BND die Washington Post anzapfen könnte und mit der NSA tauscht,
die "im Gegenzug" deutsche Medien abhört. Dagegen wehren sich die
Journalisten nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Es ist die einzige
Möglichkeit, das Gesetz noch zu kippen, nachdem die Bundesregierung
und der deutsche Bundestag massive Kritik ignoriert hatten. Unter
anderem hatten drei UN-Sonderberichterstatter Deutschland kritisiert,
weil die Regelungen nicht im Einklang mit internationalen
Menschenrechtsstandards stünden (http://t1p.de/omg0).

KLÄGER RECHERCHIEREN ZU KORRUPTION UND MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN

Zu den Beschwerdeführern zählen die Journalisten Khadija
Ismajilowa (Aserbaidschan), Paul van Gageldonk (Niederlande), Richard
Norton-Taylor (Großbritannien), Blaz Zgaga (Slowenien), Raul Olmos
(Mexiko) sowie Goran Lefkow (Mazedonien). Sie arbeiten alle als
investigative Journalisten in ihren Ländern, die meisten zu Themen
wie Korruption, Steuerbetrug, organisierte Kriminalität und
Menschenrechtsverletzungen in ihren Ländern. Dies sind Themen, die
zum sogenannten Aufklärungsauftrag des BND gehören. Gespräche unter
Kollegen oder mit Informanten sind nach dem BND-Gesetz jedoch nicht
geschützt, sondern können abgefangen werden. Damit läuft der
journalistische Auftrag einer Kontrolle staatlichen Handelns ins
Leere, wenn diese Staaten bei Recherchen in der Leitung hängen.
Außerdem werden Quellen eingeschüchtert, sich mit sensiblen
Informationen an Journalisten zu wenden. Weitere Beschwerdeführer
sind der deutsche Menschenrechtsanwalt Michael Mörth, der seit 20
Jahren in Guatemala lebt und arbeitet, sowie die internationale
Organisation von Reporter ohne Grenzen. Mit Hauptsitz in Paris haben
die Reporters Sans Frontières intensiven Kontakt zu Journalisten auf
der ganzen Welt, der ebenfalls nicht geschützt ist durch das Gesetz.

Ziel der Beschwerde ist es, die Verfassungswidrigkeit des
BND-Gesetzes feststellen zu lassen. Die Bundesregierung betrachtet
die Presse- und Kommunikationsgrundrechte offenbar als deutsche
Exklusiv-Rechte, um deren Einhaltung sie sich im Ausland nicht
scheren braucht. Dies missachtet jedoch, dass diese Freiheiten
menschenrechtlich begründet sind und sich Deutschland etwa im
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu deren
Achtung verpflichtet hat. Das Bundesverfassungsgericht könnte in
einem Urteil Vorgaben für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des
BND-Gesetzes machen, in der etwa auch Journalisten und andere
Berufsgeheimnisträger wirksam geschützt werden.

Reporter ohne Grenzen ist für diese Verfassungsbeschwerde Teil
eines Bündnisses, das über ein Jahr an diesem Projekt gearbeitet hat.
Hierzu zählen außerdem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten- Union, das Netzwerk
Recherche, das Journalisten-Netzwerk n-ost sowie die Gesellschaft für
Freiheitsrechte.

In einem anderen Verfahren hat ROG bereits 2015 vor dem
Bundesverwaltungsgericht gegen unrechtmäßige BND-Überwachung geklagt.
Ein Teil dieser Klage liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (http://t1p.de/3xmy), in einem anderen Teil erhielt
ROG im Dezember 2017 Recht. Seitdem darf der BND keine
Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von Reporter ohne Grenzen in
seinem Metadaten-Analysesystem "VerAS" speichern
(http://t1p.de/zd9r).

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz
16 von 180 Staaten.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

- Die Klageschrift und weitere Informationen zu den
Beschwerdeführern finden Sie auf der Kampagnen-Webseite:
www.notrustnonews.org
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BND-Gesetz: www.reporte
r-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/kritik-am-bnd-gesetz
- Weitere Informationen zur Lage der Journalisten in Deutschland:
www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch news aktuell


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