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Serpil Midyatli: Es besteht Handlungsbedarf beim Paragraf 219a

Geschrieben am 25-01-2018

Kiel (ots) - TOP 27: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht
zulassen (Drs-Nr.: 19/463)

Das Gerichtsurteil gegen die Ärztin Hänel zeigt den
Handlungsbedarf beim Paragraf 219a auf.

Was war geschehen? Im November fiel das Gerichtsurteil gegen
diese Ärztin, die auf ihrer Homepage die Leistungen ihrer Praxis auf
ihrer Homepage, darunter auch Schwangerschaftsabbrüche, dargestellt
hat. Ist die Auflistung auf der Homepage schon eine Straftat? Wohl
nicht im Sinne des damaligen Erfinders, denn in der Berufsordnung ist
es klar geregelt, dass anpreisende Werbung verboten ist.

Jedes Jahr führen etwa 25 -30 Fälle zu einer Anzeige. Wie
emotional aufgeladen das Thema ist, zeigt ein Fall im Dezember: die
Frankfurter Staatsanwalt prüft eine Anzeige wegen des Vorwurfs der
Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft - ausgerechnet gegen
den Limburger Bischof Georg Bätzing.

Auch hier handelt es sich um eine Info auf der Homepage, dass die
Beratungsstelle einen Beratungsschein ausstellt. Gerade dieses
Beispiel zeigt, wie abstrus die Regelung in dem Paragrafen ist. Wie
alle anderen beziehen wir unsere Informationen zum größten Teil über
das Smartphone aus dem Netz und schauen uns die Homepage von
Dienstleistern oder auch Beratungsstellen an.

Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Von daher halten wir
die Regelung im §219a für überholt und fordern die Landesregierung
mit unserem Antrag auf, sich der Initiativen aus Brandenburg, Bremen,
Thüringen und Hamburg anzuschließen, den § 219a abzuschaffen. Die
Regelung im Gesetz beruht auf einen schwierig gefundenen Kompromiss
zu einer Zeit, wo ein Riss durch die Gesellschaft ging.

Heute aber leben wir in einer aufgeklärten Zeit. Es ist also nicht
nötig alte Schwerter zu zücken. Schaut man sich die Zahl der Abbrüche
an, gehen diese kontinuierlich zurück - was auch als Zeichen der
umfassenden Aufklärungsarbeit der letzten Jahrzehnte gewertet werden
kann. Von daher ist es Zeit, hier Rechtssicherheit zu schaffen. Wir
bitten um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag mit dem SSW.



Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell


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